318 Anwälte für Maklerrecht | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Heck
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Heck
Kanzlei Susanne Heck, Röntgenstr. 23, 67454 Haßloch 6840.1971254482 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Recht rund ums Tier
Bei juristischen Fragen im Bereich Maklerrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Susanne Heck
aus 18 Bewertungen Sehr kompetente nette Rechtsanwältin. Sie ist nicht nur sehr gut sondern fängt mich auf und begleitet mich und meinen … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Terence Peter Wood
sehr gut
Anwaltskanzlei Wood, Hopfenstr. 2, 82205 Gilching 7104.1263217406 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Maklerrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Terence Peter Wood ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Maklerrecht
aus 24 Bewertungen Herr Wood hat im Rahmen einer Kündigung / Aufhebungsvertrages sehr kompetent beraten und die weiteren möglichen … (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Vogel
gut
Rechtsanwalt Torsten Vogel
Rochlitz - Kretschmer - Vogel Rechtsanwälte Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Straße des Friedens 23, 99094 Erfurt 6922.0053719401 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Vogel – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Maklerrecht
aus 10 Bewertungen Ich bin zum Herrn Vogel zwecks der Nebenkostenabrechnung 2020 und 2021. Hatte hierfür schon selbst Wiederspruch … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Spohn
Anwaltskanzlei Prof. Dr. Wolfgang Spohn & Michael Jacker, Eichborndamm 286, 13437 Berlin 6966.361727574 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Maklerrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Spohn
(05.11.2023) höfflich und erfahrener Anfald
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Reich
Rechtsanwalt Jörg Reich
ZRWD Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wetzlarer Straße 95, 35398 Gießen 6799.2759580201 km
Das Berufsbild des Rechtsanwaltes hat sich gewandelt. Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung am Kunden und freuen uns darauf, weiterhelfen zu können.
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Maklerrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Maklerrecht bietet Herr Rechtsanwalt Jörg Reich
aus 6 Bewertungen Vom Vorgespräch bis Abschluss alles super, freundlich und sehr kompetent. (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Harbring
Rechtsanwalt Klaus Harbring
HARBRING DR. WIGGER & KOLLEGEN, Hermannstr. 23, 46399 Bocholt 6607.3746943271 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Maklerrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Klaus Harbring
(21.07.2017) Hat sich viel Zeit genommen und umfassend beraten! Wir waren sehr zufrieden!

Rechtstipps von Anwälten für Maklerrecht

Fragen und Antworten

  • Maklerrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Maklerrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Maklerrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Maklerrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Maklerrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Maklerrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Maklerrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Maklerrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Das Maklerrecht ist Teil des zivilrechtlichen Immobilienrechts und erfasst Rechtsfragen über die Beauftragung eines Maklers, wobei die Rechtsordnung jeweils an die Tätigkeit eines Wohnungsmaklers (Makler, der gewerbsmäßig Mietverträge über Wohnraum vermittelt) und eines Immobilienmaklers (Makler, der gewerbsmäßig Kaufverträge und Mietverträge für Gewerberäume und andere Immobilien vermittelt) unterschiedliche Anforderungen stellt. Einige gesetzlichen Vorschriften zum Maklerrecht finden sich in den §§ 652 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), doch überwiegend ist das Maklerrecht der Rechtsprechung überlassen.

Ausgangspunkt ist der Maklervertrag, der früher auch als Mäklervertrag bezeichnet wurde. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler für die Vermittlung einer Immobilie oder Wohnung eine Vergütung zu zahlen, den Maklerlohn (auch: Courtage), wobei es sich bei dem vermittelten Vertrag sowohl um die Vermittlung eines Kaufvertrages als auch eines Mietvertrages handeln kann.

Die Besonderheit im Maklerrecht ist, dass zwischen Auftraggeber und Makler keine gegenseitigen Hauptleistungspflichten bestehen, denn dem Auftraggeber steht es weiterhin frei, ob er den Mietvertrag oder den Immobilienverkauf abschließt oder nicht. Er bleibt „Herr des Geschäftes“. Und andererseits ist der Makler auch nach Abschluss des Maklervertrages nicht dazu verpflichtet, überhaupt tätig zu werden. Erst wenn er mit dem Auftraggeber einen sogenannten Maklerdienstvertrag oder Alleinauftrag abgeschlossen hat, ist der Makler dem Auftraggeber gegenüber zum aktiven Tätigwerden verpflichtet.

Diese Beschränkung auf Nebenpflichten, ergibt sich aus dem Erfolgsprinzip, auf dem der Maklervertrag basiert: Nur wenn die Tätigkeit des Maklers auch Erfolg hatte und ein entsprechender Hauptvertrag (Immobilienkaufvertrag, Mietvertrag) zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten wirksam abgeschlossen wurde, ist der Auftraggeber seinerseits zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet.

Hinweis: Damit trägt der Makler bis zum Abschluss des Hauptvertrages selbst das Risiko für seine Provision und seine Aufwendungen.

Mit Abschluss des Vertrages wird im Maklerrecht jedoch ebenfalls ein besonderes Treueverhältnis zwischen Auftraggeber und Makler begründet, je nachdem um was für ein Geschäft es sich handelt und welchen Umfang es hat. Auch die Erfahrenheit des Auftraggebers ist hierbei ein wesentliches Kriterium. Der Makler muss die Interessen seines Auftraggebers und auch des Dritten wahren und ist beispielsweise zur Geheimhaltung verpflichtet. Umgekehrt muss der Auftraggeber ebenfalls seine Sorgfaltsverpflichtung erfüllen und Vertraulichkeit wahren. Will er zum Beispiel das geplante Geschäft nicht mehr abschließen, so muss er den Makler umgehend davon unterrichten und darf ihn nicht unzulässig um seine Provision bringen.

Verletzt der Auftraggeber seine Vertragspflichten aus dem Maklervertrag, so muss er keine Provision zahlen und nur Schadensersatz gemäß §§ 280 BGB zahlen, d.h. der Makler muss so gestellt werden, als wäre die Pflichtverletzung nicht erfolgt. Er kann also nur seine nutzlosen Aufwendungen (Fahrtkosten, Telekommunikationskosten etc) ersetz verlangen. Sein Anspruch auf Provision besteht nur, wenn er eine anderweitige Veräußerung oder Vermittlung der Wohnung oder Immobilie nachweisen kann für die er Provision erhalten hätte.

Wie im Mietrecht wird auch im Maklerrecht davon ausgegangen, dass im Bereich des Wohnraums ein besonderes Schutzbedürfnis besteht. Darum gelten zum Schutz des Wohnraumsuchenden zahlreiche zusätzliche Schutzvorschriften, die im Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG) verankert sind und immer dann zur Anwendung kommen, wenn der Makler gewerbsmäßig Wohnraum vermittelt. So ist zum Beispiel die Provision eines Wohnungsmaklers auf maximal zwei Netto-Mieten (ohne Nebenkosten) zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt und muss im Vertrag in Bruchteilen oder als Vielfaches der Monatsmiete angegeben sein. Nicht berechnet werden dürfen also Schreibgebühren, Einschreibegebühren, Fahrtkosten und Telekommunikationskosten.

Hinweis: Im Gewerbemietrecht gilt dagegen keine entsprechende Begrenzung der Maklerprovision. Das Wohnungsvermittlungsgesetz schränkt die Vertragsautonomie zugunsten des Wohnraumsuchenden ein. So muss etwa eine Vertragsstrafe höchstens 10 Prozent und maximal 25 Euro betragen und im Maklervertrag dürfen laut § 4a WoVermG keine reinen Abschlagszahlungen vereinbart werden. Hiervon ausgenommen sind lediglich Inventar und Einrichtungsgegenstände. Darüber hinaus darf der Makler eine Wohnung nur anbieten, wenn er vom Vermieter oder einem anderen entsprechend Berechtigten dazu beauftragt worden ist. Sogar bestimmte Pflichtangaben in Wohnungsanzeigen muss ein Makler beachten. Hält er sich nicht an die Vorgaben des Wohnungsvermittlungsgesetzes, so kann ein Bußgeld bis zu 2.500 EUR gegen ihn verhängt werden.

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