319 Anwälte für Maklerrecht | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Ernstberger
Rechtsanwältin Manuela Ernstberger
Rechtsanwälte Keller Hoffmann Partnerschaft mbB, Korbacherstr. 8, 97353 Wiesentheid 6947.1513377203 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Maklerrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Manuela Ernstberger - Ihr juristischer Beistand im Bereich Maklerrecht
aus 8 Bewertungen Frau Ernstberger hat mir von Anfang an das Gefühl gegeben gut aufgehoben zu sein. Frau Ernstberger ist absolut … (03.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christopher Mensching
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Christopher Mensching
Kanzlei am Stintmarkt, Am Stintmarkt 6, 21335 Lüneburg 6760.438236567 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Maklerrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Christopher Mensching für Rechtsfragen rund um den Bereich Maklerrecht
aus 67 Bewertungen Super Kompetente Beratung und fachkundige Hilfe. Schnell und professionell den Rechtsstreit erledigen können. (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Theil
sehr gut
Anwaltskanzlei Theil, Bergstraße 12, 70186 Stuttgart 6932.8421480328 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Maklerrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Simone Theil für Rechtsfragen rund um den Bereich Maklerrecht
aus 14 Bewertungen Dank Frau Theil konnte ein Schadenersatz für eine heruntergewirtschaftete Wohnung eingeklagt werden. Wieder einmal … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Mühlroth
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Mühlroth
Kanzlei Reez & Mühlroth Partnerschaft mbB, Am Oberen Höberück 1, 36199 Rotenburg an der Fulda 6842.3678233591 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Maklerrecht bietet Herr Rechtsanwalt Roland Mühlroth
aus 62 Bewertungen Immer sofort für seine Mandanten erreichbar mit kompetenten Ausführungen und Erklärungen sowie gute Vertretung vor … (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. iur. Michael Couck
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl. iur. Michael Couck
Rechtsanwälte Couck & Kollegen, II. Gartenreihe 41, 66740 Saarlouis 6748.1097310824 km
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Maklerrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl. iur. Michael Couck
aus 51 Bewertungen Rasch auf den Punkt gebracht (08.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kuno Maier
MAIER Rechtsanwalt, Rankestr. 33, 10789 Berlin 6971.8462305008 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Kuno Maier vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Maklerrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Lukas Nieland
Rechtsanwalt Lukas Nieland
Keen Law Rechtsanwalts GmbH, Märkisches Ufer 38/40, 10179 Berlin 6975.7666415615 km
Zivilrecht • Versicherungsrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Maklerrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Lukas Nieland gerne zur Verfügung
(23.02.2024) Ich habe mich bei Herrn Nieland jederzeit sehr gut beraten und vertreten gefühlt. Professionell, klar und fachkundig. …

Rechtstipps von Anwälten für Maklerrecht

Fragen und Antworten

  • Maklerrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Maklerrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Maklerrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Maklerrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Maklerrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Maklerrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Maklerrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Maklerrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Das Maklerrecht ist Teil des zivilrechtlichen Immobilienrechts und erfasst Rechtsfragen über die Beauftragung eines Maklers, wobei die Rechtsordnung jeweils an die Tätigkeit eines Wohnungsmaklers (Makler, der gewerbsmäßig Mietverträge über Wohnraum vermittelt) und eines Immobilienmaklers (Makler, der gewerbsmäßig Kaufverträge und Mietverträge für Gewerberäume und andere Immobilien vermittelt) unterschiedliche Anforderungen stellt. Einige gesetzlichen Vorschriften zum Maklerrecht finden sich in den §§ 652 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), doch überwiegend ist das Maklerrecht der Rechtsprechung überlassen.

Ausgangspunkt ist der Maklervertrag, der früher auch als Mäklervertrag bezeichnet wurde. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler für die Vermittlung einer Immobilie oder Wohnung eine Vergütung zu zahlen, den Maklerlohn (auch: Courtage), wobei es sich bei dem vermittelten Vertrag sowohl um die Vermittlung eines Kaufvertrages als auch eines Mietvertrages handeln kann.

Die Besonderheit im Maklerrecht ist, dass zwischen Auftraggeber und Makler keine gegenseitigen Hauptleistungspflichten bestehen, denn dem Auftraggeber steht es weiterhin frei, ob er den Mietvertrag oder den Immobilienverkauf abschließt oder nicht. Er bleibt „Herr des Geschäftes“. Und andererseits ist der Makler auch nach Abschluss des Maklervertrages nicht dazu verpflichtet, überhaupt tätig zu werden. Erst wenn er mit dem Auftraggeber einen sogenannten Maklerdienstvertrag oder Alleinauftrag abgeschlossen hat, ist der Makler dem Auftraggeber gegenüber zum aktiven Tätigwerden verpflichtet.

Diese Beschränkung auf Nebenpflichten, ergibt sich aus dem Erfolgsprinzip, auf dem der Maklervertrag basiert: Nur wenn die Tätigkeit des Maklers auch Erfolg hatte und ein entsprechender Hauptvertrag (Immobilienkaufvertrag, Mietvertrag) zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten wirksam abgeschlossen wurde, ist der Auftraggeber seinerseits zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet.

Hinweis: Damit trägt der Makler bis zum Abschluss des Hauptvertrages selbst das Risiko für seine Provision und seine Aufwendungen.

Mit Abschluss des Vertrages wird im Maklerrecht jedoch ebenfalls ein besonderes Treueverhältnis zwischen Auftraggeber und Makler begründet, je nachdem um was für ein Geschäft es sich handelt und welchen Umfang es hat. Auch die Erfahrenheit des Auftraggebers ist hierbei ein wesentliches Kriterium. Der Makler muss die Interessen seines Auftraggebers und auch des Dritten wahren und ist beispielsweise zur Geheimhaltung verpflichtet. Umgekehrt muss der Auftraggeber ebenfalls seine Sorgfaltsverpflichtung erfüllen und Vertraulichkeit wahren. Will er zum Beispiel das geplante Geschäft nicht mehr abschließen, so muss er den Makler umgehend davon unterrichten und darf ihn nicht unzulässig um seine Provision bringen.

Verletzt der Auftraggeber seine Vertragspflichten aus dem Maklervertrag, so muss er keine Provision zahlen und nur Schadensersatz gemäß §§ 280 BGB zahlen, d.h. der Makler muss so gestellt werden, als wäre die Pflichtverletzung nicht erfolgt. Er kann also nur seine nutzlosen Aufwendungen (Fahrtkosten, Telekommunikationskosten etc) ersetz verlangen. Sein Anspruch auf Provision besteht nur, wenn er eine anderweitige Veräußerung oder Vermittlung der Wohnung oder Immobilie nachweisen kann für die er Provision erhalten hätte.

Wie im Mietrecht wird auch im Maklerrecht davon ausgegangen, dass im Bereich des Wohnraums ein besonderes Schutzbedürfnis besteht. Darum gelten zum Schutz des Wohnraumsuchenden zahlreiche zusätzliche Schutzvorschriften, die im Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG) verankert sind und immer dann zur Anwendung kommen, wenn der Makler gewerbsmäßig Wohnraum vermittelt. So ist zum Beispiel die Provision eines Wohnungsmaklers auf maximal zwei Netto-Mieten (ohne Nebenkosten) zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt und muss im Vertrag in Bruchteilen oder als Vielfaches der Monatsmiete angegeben sein. Nicht berechnet werden dürfen also Schreibgebühren, Einschreibegebühren, Fahrtkosten und Telekommunikationskosten.

Hinweis: Im Gewerbemietrecht gilt dagegen keine entsprechende Begrenzung der Maklerprovision. Das Wohnungsvermittlungsgesetz schränkt die Vertragsautonomie zugunsten des Wohnraumsuchenden ein. So muss etwa eine Vertragsstrafe höchstens 10 Prozent und maximal 25 Euro betragen und im Maklervertrag dürfen laut § 4a WoVermG keine reinen Abschlagszahlungen vereinbart werden. Hiervon ausgenommen sind lediglich Inventar und Einrichtungsgegenstände. Darüber hinaus darf der Makler eine Wohnung nur anbieten, wenn er vom Vermieter oder einem anderen entsprechend Berechtigten dazu beauftragt worden ist. Sogar bestimmte Pflichtangaben in Wohnungsanzeigen muss ein Makler beachten. Hält er sich nicht an die Vorgaben des Wohnungsvermittlungsgesetzes, so kann ein Bußgeld bis zu 2.500 EUR gegen ihn verhängt werden.

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