127 Anwälte für Nichtbestehen | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Weber
sehr gut
Kanzlei Nicole Weber, Prinz-Georg-Str. 104, 40479 Düsseldorf 6649.2271604916 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Unterhaltsrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Nichtbestehen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nicole Weber gerne zur Verfügung
aus 50 Bewertungen Frau Weber hat mir sehr kurzfristig in einem recht umfangreichen Sachverhalt - im Bereich … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
Pohle Rechtsanwälte, Hardenbergstraße 22, 04275 Leipzig 6983.1723205442 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Juristische Fragen im Bereich Nichtbestehen beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
aus 32 Bewertungen Kompetent, fair und zuverlässig. Sehr zu empfehlen. (26.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Malte Brix
sehr gut
Rechtsanwalt Malte Brix
Vy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte, Glücksburger Str. 174, 24943 Flensburg 6624.7095921034 km
Arbeitsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Beamtenrecht, Verwaltungsrecht
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Umweltrecht • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Nichtbestehen unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Malte Brix
aus 48 Bewertungen Wir hatten ein paar Fragen zum Thema Handwerksrolle, Herr Brix meldet sich super schnell, hat viel Erfahrung im … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven M. Laube
sehr gut
Rechtsanwalt Sven M. Laube
Laube, Knacker & Partner, Grüneburgweg 9, 60322 Frankfurt am Main 6825.4607818943 km
Verwaltungsrecht • Schulrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Sven M. Laube ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Nichtbestehen
aus 19 Bewertungen wir haben uns zum zweiten mal an die Kanzlei gewendet. Insbesondere Herr Laube hatte uns schon einmal mit Erfolg … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Romina R. Riechwald
Rechtsanwältin Romina R. Riechwald
RIECHWALD RECHTSANWÄLTE, Franz-Joseph-Str. 9, 80801 München 7118.4927403662 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Schulrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Sportrecht
Frau Rechtsanwältin Romina R. Riechwald ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Nichtbestehen gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Mohr Mag. rer. publ.
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Mohr Mag. rer. publ.
Kanzlei für Beruf & Bildung, Weylstrasse 4, 68167 Mannheim 6847.6806537522 km
Beamtenrecht • Schulrecht • Verwaltungsrecht • Mediation • Verfassungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Nichtbestehen unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Sven Mohr Mag. rer. publ.
aus 41 Bewertungen Eine einzige Prüfung nicht bestanden und Bachelor Prüfungsrecht verloren, dem entsprechend Exmatrikuliert!!! … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Schuback
sehr gut
Rechtsanwältin Iris Schuback
Kanzlei Schuback, Wendenstr. 379, 20537 Hamburg 6723.1367269981 km
Ihr Erfolg. Mit Recht. Mit meinem langjährigen Kanzlei-Motto wird jedes Mandat mit Engagement, Erfolgsausrichtung und individueller Strategie bearbeitet und handlungsaktiv forciert.
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Iris Schuback – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Nichtbestehen
aus 164 Bewertungen Es kam zwar nicht zu einer Mandatsübernahme durch Frau Schuback, aber sie konnte gut begründen, warum sie für meinen … (23.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Nichtbestehen

Fragen und Antworten

  • Nichtbestehen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Nichtbestehen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Nichtbestehen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Nichtbestehen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Nichtbestehen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Das Nichtbestehen einer Prüfung und das rechtliche Vorgehen dagegen gehört zum Hochschul- und Prüfungsrecht. Dieses Rechtsgebiet ist ein Teil des Öffentlichen Rechts. Ein Nichtbestehen von Prüfungen im Rahmen des Hochschul- und Prüfungsrechts betrifft hauptsächlich Studenten, Examens-Kandidaten und Doktoranden. Diese müssen im Falle des Nichtbestehens einer Prüfung gegen den Prüfungsbescheid vorgehen. Grundsätzlich kann immer gegen das Nichtbestehen einer Prüfung juristisch vorgegangen werden.

Widerspruch

Ein Prüfungsentscheid im Rahmen einer Hochschulausbildung stellt einen Verwaltungsakt dar. Will man sich als Betroffener gegen das Nichtbestehen einer Prüfung wenden, sollte man gegen den Verwaltungsakt zunächst Widerspruch einlegen und gegebenenfalls kann das zuständige Verwaltungsgericht angerufen werden. Bezüglich des Widerspruchs muss man sich nach dem jeweiligen Landesrecht richten, denn dort ist der Verwaltungsrechtsweg geregelt. Je nach Bundesland muss man den Widerspruch entweder an den Aussteller des Prüfungsentscheids richten, oder Klage am Verwaltungsgericht erheben (Achtung: In einigen Bundesländern, z.B. Bayern, ist das Widerspruchsverfahren teilweise eingeschränkt bzw. abgeschafft worden). Dies gilt aber nur dann, wenn der Rechtsweg nicht in einem besonderen Prüfungsrecht geregelt ist. Gegen einen Prüfungsentscheid muss in der Regel schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde/dem Gericht innerhalb eines Monats nach Zustellung des mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheides Widerspruch erhoben werden. Fehlt die Belehrung, kann der Widerspruch noch innerhalb der Jahresfrist eingelegt werden. Allgemein gilt jedoch, dass das Rechtsmittel zu begründen ist.

Mit dem Widerspruch beginnt das sogenannte Widerspruchsverfahren. Dieses Verfahren muss zwingend vor Erheben einer Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht durchgeführt werden. Über den Widerspruch hat der Aussteller des Prüfungsentscheids zu entscheiden. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Kontrolle, entsprechend auch bei den Verwaltungsgerichten, stets darauf beschränkt ist, ob der Prüfungsausschuss seinen zugewiesenen Beurteilungsspielraum eingehalten und nicht überschritten hat. Bei der Bewertung von Prüfungsleistungen haben Prüfer im allgemeinen einen Beurteilungsspielraum. Sie müssen aufgrund von Gesetz und Prüfungsordnung verantwortlich über die erbrachte Prüfungsleistung entscheiden. Im Widerspruchsverfahren muss der Prüfungsausschuss beurteilen, ob dem Widerspruch des Prüflings stattzugeben ist oder nicht. Sollte dem Widerspruch stattgegeben werden wird der Prüfungsbescheid entsprechend abgeändert. Erweist sich der Widerspruch als unbegründet, erlässt der Prüfungsausschuss einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann der Betroffene sich erneut zur Wehr setzen, indem er nämlich innerhalb eines Monats Klage vor dem Verwaltungsgericht erhebt.

Klage

Der den Prüfern eingeräumte Beurteilungsspielraum muss auch durch das angerufene Verwaltungsgericht beachtet werden. Es ist nicht möglich, dass das Gericht seine eigene Beurteilung an die Stelle der Beurteilung Prüfungsausschusses setzt.

Nach ständiger Rechtsprechung kann sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheiden nur darauf erstrecken, ob

  • das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist,
  • die Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sind,
  • die Prüfer allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe beachtet haben,
  • die Prüfer sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen,
  • die Bewertung willkürlich ist.

Es macht jedoch nicht jeder Verfahrensfehler die Prüfungsentscheidung rechtswidrig. Zur Aufhebung einer Prüfungsentscheidung kann daher nur ein wesentlicher Verfahrensfehler führen. Wesentlich ist ein Verfahrensfehler dann, wenn er Einfluss auf die Prüfungsentscheidung hätte haben können. Stellt das Gericht im Rahmen seiner Prüfung fest, dass der Prüfungsausschuss seinen Beurteilungsspielraum nicht eingehalten hat, so hebt es in der Regel die Entscheidung des Prüfungsausschusses auf und verpflichtet ihn, den Prüfungsteilnehmer unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Fehler, der zur falschen Entscheidung des Prüfungsausschusses geführt hat, dies auch zulässt. Stellt das Gericht keinen Fehler fest wird die Klage abgewiesen.

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