1.735 Anwälte für Ordnungswidrigkeitenrecht | Seite 73

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Rechtsanwalt Jens Mönkemeyer
Dr. Blanke | Colshorn - Rechtsanwälte und Notare, Trift 31, 29221 Celle 6774.3686754486 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht bietet Herr Rechtsanwalt Jens Mönkemeyer
(17.04.2024) Dank der Unterstützung von Herrn Mönkemeyer wurde eine Einigung bei meinen Rechtsproblem erreicht. Ich fühlte mich zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Humboldtstraße 63, 41061 Mönchengladbach 6629.5968480395 km
"Die richtige Taktik entscheidet!"
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung
aus 140 Bewertungen Ich bin äußerst zufrieden mit der Anwaltskanzlei Hartung. Das Team unter der Leitung von Herrn Dr. Hartung war absolut … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Baris Gültekin
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Gültekin, Haumannplatz 9, 45131 Essen 6651.8587081093 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Baris Gültekin
aus 73 Bewertungen Von Anfang bis Ende hat Herr Gültekin einen sehr menschlichen, ehrlichen und vertrauensvollen Charakter bewiesen. Die … (28.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Hindelang FA Strafrecht
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Rechtsanwalt Klaus Hindelang FA Strafrecht
DJS&G Fachanwälte, Kölner Straße 2, 50226 Frechen 6667.6789671716 km
Persönlich für die Rechte meines Mandanten!
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht bietet Herr Rechtsanwalt Klaus Hindelang FA Strafrecht
aus 120 Bewertungen Herr Hindelang hat mich in meiner Angelegenheit hervorragend beraten, unterstützt und mir erstklassig weitergeholfen. … (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Svenja Gamm
Rechtsanwältin Svenja Gamm
Kanzlei Svenja Gamm, Klement-Str. 3, 16321 Bernau bei Berlin 6976.4539121958 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Svenja Gamm
aus 9 Bewertungen Gleich Termin bekommen. Alles klar. Konnte Termin nicht wahrnehmen meldete mich dann zwecks neuem Termin später. (07.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
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Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
Kanzlei Sommerfeld, Bertha-von-Suttner-Allee 4, 21614 Buxtehude 6706.9643024701 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Martin Sommerfeld für Rechtsfragen rund um den Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht
aus 16 Bewertungen Herr RA Sommerfeld hat mit scharf formulierten Schriftsätzen schon mehrfach und sehr erfolgreich geholfen, offene … (29.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Schwerd
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Rechtsanwalt Ulf Schwerd, Leipziger Str. 64, 06108 Halle (Saale) 6950.8198059905 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Ulf Schwerd
aus 81 Bewertungen Ich war sehr zufrieden. Meine Erwartungen wurden übertroffen, kann nur weiterempfehlen. (06.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Ordnungswidrigkeitenrecht

Fragen und Antworten

  • Was macht einen guten Anwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Ordnungswidrigkeitenrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Ordnungswidrigkeitenrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Ordnungswidrigkeitenrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Mit dem Begriff Ordnungswidrigkeitenrecht werden alle Rechtsinhalte bezeichnet, die mit einer Ordnungswidrigkeit zusammenhängen. Bei der Ordnungswidrigkeit handelt es sich um einen Rechtsverstoß, der mit einer Geldbuße geahndet wird. Sie ist einer Straftat ähnlich, doch stellt die Ordnungswidrigkeit im Vergleich einen nicht so schwer wiegenden Rechtsverstoß dar wie eine Straftat. Dem entsprechend wird eine Ordnungswidrigkeit nur mit einer Geldbuße geahndet. Von seinem Regelungsbereich her ist das Ordnungswidrigkeitenrecht ein Teilbereich des Strafrechts. Rechtsgrundlage für das Ordnungswidrigkeitenrecht ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und zahlreiche weitere Gesetze, wie beispielsweise das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Gewerbeordnung (GO) und viele andere mehr.

Materielles Ordnungswidrigkeitenrecht

Das materielle Ordnungswidrigkeitenrecht lässt sich ebenso wie das Strafrecht in einen allgemeinen und einen besonderen Teil untergliedern. Der allgemeine Teil findet sich in §§ 1 bis 34 Ordnungswidrigkeitengesetz. Dort finden sich Vorschriften, die generelle Aussagen zur Ordnungswidrigkeit enthalten, z.B. die Voraussetzungen eines Irrtums, die Verantwortlichkeit und die Bemessung der Geldbuße. Unter das besondere materielle Ordnungswidrigkeitenrecht fallen alle Tatbestände, die für eine Ordnungswidrigkeit vorausgesetzt werden. Diese Merkmale, also wann und wodurch man eine Ordnungswidrigkeit begeht, finden sich in speziellen Gesetzen, die den jeweiligen Rechtsbereich regeln. Beispiele: Verkehrsordnungswidrigkeiten sind im STVG und in der STVO geregelt, die gewerberechtlichen Ordnungswidrigkeiten in der GO, aktienrechtliche Ordnungswidrigkeiten im Aktiengesetz (AktG), wirtschaftsrechtliche Ordnungswidrigkeiten im Wirtschaftsstrafrecht, arbeitsrechtliche Tatbestände finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder strafprozessuale Verstöße in der Strafprozessordung (StPO).

Formelles Ordnungswidrigkeitenrecht

Das formelles Ordnungswidrigkeitenrecht ist in den §§ 35 bis 110 OWiG geregelt. Dort ist bestimmt, wie die Aufklärung einer Ordnungswidrigkeit abläuft, wann und wie eine Geldbuße und gegebenenfalls auch Nebenfolgen angeordnet und durchgesetzt werden können. Soweit das OWiG keine passenden Regelungen enthält, gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

Das Bußgeldverfahren ist dreistufig ausgebaut. Zunächst wird von der Verwaltungsbehörde das so genannte Vorverfahren durchgeführt, das entweder mit der Einstellung des Verfahrens oder dem Erlass des Bußgeldbescheides endet. Die zweite Stufe bildet das sogenannte Zwischenverfahren, das von der Verwaltungsbehörde durchgeführt wird, wenn gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt worden ist. Je nachdem, zu welchem Ergebnis die Behörde kommt, endet das Verfahren entweder mit der Rücknahme des Bußgeldbescheides oder mit der Weiterleitung der Rechtssache an die Staatsanwaltschaft. Dann ist die dritte Stufe des Bußgeldverfahrens erreicht, das gerichtliche Verfahren.

In den Bußgeldvorschriften und dem Ordnungswidrigkeitengesetz ist der allgemeine Rahmen für die Höhe einer Geldbuße bestimmt. Die konkrete Bemessung der Geldbuße richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, insbesondere nach dem sachlichen Gehalt, der Schwere des Verstoßes, den Vorwurf an den Täter und auch nach den besonderen, persönlichen Umständen des Täters. Bei der Beurteilung spielen  der Gefährdungsgrad und die Beeinträchtigung des geschützten Interesses, die Häufigkeit gleichartiger Verstöße und die konkrete Ausführung bei der Bemessung der Geldbuße ebenfalls eine Rolle. 

In einem Bußgeldbescheid können neben einer Geldbuße auch so genannte Nebenfolgen angeordnet werden, wie beispielsweise ein Fahrverbot (§ 25 STVG), die Einziehung von Sachen oder eine Geldbuße gegen juristischen Personen.

Haben Kinder und Jugendliche eine Ordnungswidrigkeit begangen, gelten die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) entsprechend.

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