925 Anwälte für Pflegegrad / Pflegestufe | Seite 39

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Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Dorner
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Dorner
KSG Kanzlei Schwede, Gewert & Kollegen, Theaterstraße 3, 30159 Hannover 6768.191004208 km
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Rechtsfragen im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe beantwortet Herr Rechtsanwalt Joachim Dorner
aus 73 Bewertungen Ich fühle mich bei Herrn Dorner gut aufgehoben und vertreten. Er ist sehr souverän und fachlich sehr kompetent. Ein … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Heinemann
Rechtsanwalt Rolf Heinemann
Anwaltskanzlei Heinemann, Annastr. 33, 39108 Magdeburg 6892.2853877473 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Heinemann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Pflegegrad / Pflegestufe
Profil-Bild Rechtsanwalt Mgr. Robert Tschöpl Advokát
Rechtsanwalt Mgr. Robert Tschöpl Advokát
Tschöpl & Partner - Prag, Pod Křížkem 428/4, Prag 147 00, Tschechien 7181.0290878635 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mgr. Robert Tschöpl Advokát ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe
aus 8 Bewertungen Man konnte mir leider nicht weiterhelfen,da es sich um eine tschechische Kanzlei handelt... Dies war aus dem … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Häming
HÄMING DORN Rechtsanwälte, Hohenzollernring 55, 48145 Münster 6664.2612046292 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Häming ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Pflegegrad / Pflegestufe
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Reppenhagen
Rechtsanwalt Dr. Frank Reppenhagen
Kanzlei Frank Reppenhagen, Clausewitzstraße 5, 10629 Berlin 6970.4987074576 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Reppenhagen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Pflegegrad / Pflegestufe
(17.06.2022) Kompetent und freundlich
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Dornhoff
Rechtsanwältin Anja Dornhoff
Rechtsanwaltskanzlei Dornhoff und Arnal, Bahnhofstr. 36, 57548 Kirchen (Sieg) 6739.152481688 km
Medizinrecht • Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schwerbehindertenrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Anja Dornhoff für Rechtsfragen rund um den Bereich Pflegegrad / Pflegestufe
aus 8 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Anja Dornhoff vertritt uns wegen Anerkennung eines Impfschaden. (Grippeschutzimpfung im … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitta Schmale
Rechtsanwältin Brigitta Schmale
Rechtsanwälte Schwaninger & Schmale, Kriegsstr. 45, 76133 Karlsruhe 6868.8328462485 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Brigitta Schmale bietet im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe Rechtsberatung und Vertretung
(23.10.2014) Bei Frau RA Schmale eine sehr professionelle, kompetente und engagierte Beratung erhalten. Kann man wärmstens …
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Rahnfeld
Rechtsanwältin Martina Rahnfeld
Müller & Kollegen, Am Markt 14, 25840 Friedrichstadt 6624.6731744883 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Martina Rahnfeld
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Tatjana Wolf
Rechtsanwältin Dr. Tatjana Wolf
Konzil Kanzlei, Sigismundstr. 16, 78462 Konstanz 6994.0562884199 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Tatjana Wolf im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Klatt
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Klatt
AdvoKlatt, Hinter der Mauer 9, 28195 Bremen 6674.6651359213 km
BERUFSUNFÄHIGKEITSRECHT Erfahrung-Kompetenz-Empathie Für Ihre Existenzsicherung
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Klatt bietet im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe Rechtsberatung und Vertretung
aus 98 Bewertungen Herr Klatt hat sich freundlicherweise viel Zeit genommen, obwohl es sich nur um ein kostenloses telefonisches … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp
sehr gut
Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp
Philipp Rechtsanwälte & Fachanwälte, Kolpingstraße 18, 68165 Mannheim 6848.1399373571 km
Lassen Sie sich nicht von Google beraten, sondern von mir als engagierter Fachanwältin, die sich Zeit für Sie nimmt und Ihr individuelles Problem mit jahrelanger Erfahrung und Fachkompetenz angeht!
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Recht rund ums Tier • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp bietet Rat und Unterstützung im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe
aus 27 Bewertungen Ich habe mich durch Frau Herp erstklassig anwaltlich vertreten gefühlt. Sie konnte mein Anliegen schnell und kompetent … (01.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt lic. iur. Thomas Käslin
Advokatur 11, Leimenstr. 4, 4051 Basel, Schweiz 6896.7946147417 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe bietet Herr Rechtsanwalt lic. iur. Thomas Käslin
(18.05.2024) Fachlich wie menschlich die beste Entscheidung!
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Timpf
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Timpf
Kanzlei Timpf, Hohenzollernstrasse 52, 30161 Hannover 6768.0821280859 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Pflegegrad / Pflegestufe hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Timpf
aus 157 Bewertungen Ich empfehle jedem, der am Arbeitsplatz ungerecht behandelt wird und die Dienste eines guten Anwalts sucht, dringend … (20.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pflegegrad / Pflegestufe

Fragen und Antworten

  • Pflegegrad / Pflegestufe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pflegegrad / Pflegestufe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pflegegrad / Pflegestufe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Pflegegrad / Pflegestufe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pflegegrad / Pflegestufe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Anhand der Einordnung in eine Pflegestufe kann die Pflegeversicherung beurteilen, welche Leistungen sie dem Pflegebedürftigen zukommen lassen muss. Dabei gilt aber zunächst, dass ein tatsächlicher Pflegebedarf gemäß § 14 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) bestehen muss. Pflegebedürftigkeit wird danach angenommen, wenn die betreffende Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung bzw. Schwerbehinderung für mindestens sechs Monate die gewöhnlich wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag - z. B. Waschen, Ernährung oder Ankleiden - nicht ohne Hilfe in höherem Maß erledigen kann.

Mit dieser Definition können aber noch nicht die Intensität der Pflegebedürftigkeit und damit die von der Versicherung zu zahlenden Pflegeleistungen ermittelt werden. Der Grad der Pflegebedürftigkeit - und damit die Höhe der Leistungen - wird im Pflegerecht somit über die Einordnung der betroffenen Person in eine Pflegestufe festgestellt. Hierbei spielen die Dauer und der Umfang der Pflege eine wichtige Rolle.

In die Pflegestufe I wird man eingestuft bei erheblicher Pflegebedürftigkeit. Das bedeutet,

  • die Dauer der Pflege beträgt mindestens 90 Minuten wöchentlich (45 Minuten davon müssen auf die Grundpflege wie Waschen und Ankleiden fallen) und
  • man benötigt mindestens einmal täglich bei zumindest zwei Verrichtungen im Rahmen der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität Unterstützung sowie mehrmals in der Woche eine Haushaltshilfe.

Dagegen erfolgt eine Einordnung in die Pflegestufe II bei der sog. Schwerpflegebedürftigkeit, wenn

  • die Dauer der Pflege mindestens drei Stunden wöchentlich beträgt (zwei Stunden davon müssen auf die Grundpflege wie Waschen und Ankleiden fallen) und
  • man mindestens dreimal zu verschiedenen Tageszeiten im Rahmen der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität Unterstützung sowie mehrmals in der Woche eine Haushaltshilfe benötigt.

Wird man der Pflegestufe III zugeordnet, ist man schwerstpflegebedürftig, d. h.

  • die Dauer der Pflege beträgt mindestens fünf Stunden wöchentlich (vier Stunden davon müssen auf die Grundpflege wie Waschen und Ankleiden fallen) und
  • man benötigt im Rahmen der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität Unterstützung am Tag und in der Nacht, also rund um die Uhr, sowie mehrmals in der Woche eine Haushaltshilfe.

Bei einem höheren Pflegebedarf könnte übrigens ein Härtefall vorliegen, bei dem der Pflegebedürftige höhere Pflegeleistungen beantragen dürfte.

Gesetzlich nicht geregelt ist die sog. Pflegestufe 0, bei der noch nicht einmal die Mindestpflegedauer der Pflegestufe I erreicht wird, der Pflegebedürftige also lediglich in seiner Alltagskompetenz (erheblich) eingeschränkt ist. Er kann von seiner Pflegeversicherung aber auch einige Leistungen - z. B. ein Beratungsbesuch nach § 37 III SGB XI - verlangen, vgl. § 123 SGB XI.

Bei der Angehörigenpflege oder der Pflege durch Freunde oder nicht erwerbstätig Pflegende kann der Pflegebedürftige ein Pflegegeld verlangen, das er selbst erhält und an die Pflegeperson weitergeben kann. Wird man dagegen von einem Pflegedienst unterstützt oder lebt man in einem Pflegeheim, so erhalten die Institutionen von der Pflegekasse eine sog. Pflegesachleistung. Vor Abschluss von einem Vertrag - einem Heimvertrag oder einem Pflegevertrag - sollte man aber klären, ob zwischen Heim/Pflegedienst und der Pflegeversicherung ein sog. Versorgungsvertrag geschlossen wurde. Falls nicht, muss man nämlich damit rechnen, dass die Versicherung keine Pflegeleistungen übernehmen wird.

Um Pflegeleistungen zu erhalten, muss man zunächst einmal einen entsprechenden Antrag stellen. Danach wird ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) prüfen, ob der Pflegebedürftige einer Pflegestufe zuzuordnen ist. Auf diesen Termin sollte man sich gut vorbereiten und z. B. ein Pflegetagebuch führen, in dem man etwa die Pflegedauer und die Art der Unterstützung genau aufschreibt. Ferner muss die Vorversicherungszeit bei der Pflegeversicherung nach § 33 II SGB XI erfüllt sein.

Übrigens: Wurde der Antrag auf Einordnung in eine Pflegestufe abgelehnt, kann man innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Ablehnungsschreibens Widerspruch dagegen einlegen. Bleibt auch der erfolglos, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

(VOI)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Pflegegrad / Pflegestufe besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.