4.275 Anwälte für Rechtsbehelfe | Seite 179

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Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.
MPH Legal Services Rechtsanwaltskanzlei Dr. Martin P. Heinzelmann, Bockenheimer Landstr. 17-19, 60325 Frankfurt am Main 6825.0978443791 km
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Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M. bietet im Bereich Rechtsbehelfe Rechtsberatung und Vertretung
aus 214 Bewertungen Empfehlenswert!!! (01.02.2024)
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Rechtsanwalt Yunus Kürtbagi
Kanzlei HAK, Bolongarostr. 128, 65929 Frankfurt am Main 6818.535331357 km
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Juristische Fragen im Bereich Rechtsbehelfe beantwortet Herr Rechtsanwalt Yunus Kürtbagi
aus 12 Bewertungen Ein sehr zuverlässiger Anwalt, absolute Professionalität, kommuniziert äußerst schnell und effizient, nimmt sich Zeit … (19.02.2024)
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Rechtsanwalt Daniel F. Schütz
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Herr Rechtsanwalt Daniel F. Schütz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Rechtsbehelfe
(12.07.2022) Herr RA Daniel F. Schütz war uns, der Ruby Hotelgruppe, u.a. mit Sitz in Zürich, zur Erlangung der Betriebsbewilligung …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rechtsbehelfe

Fragen und Antworten

  • Rechtsbehelfe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rechtsbehelfe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rechtsbehelfe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Rechtsbehelfe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rechtsbehelfe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Mit einem Rechtsbehelf können Entscheidungen von Behörden bzw. Gerichten angegriffen werden. Ziel ist dabei, eine andere, für den Betroffenen günstigere Entscheidung zu erreichen. Dabei werden Rechtsbehelfe im Wesentlichen unterschieden in:

  • Rechtsmittel,
  • andere förmliche Rechtsbehelfe,
  • formlose Rechtsbehelfe.

Rechtsmittel sind insbesondere Berufung und Revision. Auch Sonderfälle wie Anschlussberufung, Anschlussrevision oder Sprungrevision gehören dazu. Rechtsmittel sind besondere förmliche Rechtsbehelfe mit Devolutiveffekt und Suspensiveffekt. Das bedeutet, dass einerseits die bisherige Entscheidung gehemmt, also nicht vollzogen werden kann. Andrerseits soll die Rechtsmittelentscheidung durch die nächsthöhere Instanz gefällt werden Die Berufung im Zivilprozess findet beispielsweise vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht statt, soweit das Urteil von einem Amtsgericht angegriffen wird.

Andere förmliche Rechtsbehelfe sind der Einspruch oder Widerspruch. Auch die Beschwerde gegen prozessuale Entscheidungen oder die Erinnerung gegen die von einem Rechtspfleger getroffene Entscheidung sind förmliche Rechtsbehelfe. Dabei sind förmliche Rechtsbehelfe regelmäßig an eine bestimmte Form bzw. Frist gebunden.

Formlose Rechtsbehelfe, wie eine Petition, Gegendarstellung oder Aufsichtsbeschwerde, z. B. in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde, sind dagegen jederzeit möglich. Sie führen aber seltener zu dem gewünschten Erfolg, insbesondere wenn zuvor vielleicht eine Rechtmittelfrist verpasst wurde.

In bestimmten Fällen ist eine Rechtsbehelfsbelehrung oder Rechtsmittelbelehrung vorgeschrieben, so beispielsweise im Verwaltungsrecht für den behördlichen Bescheid oder das Urteil von einem Verwaltungsgericht. Auch im Strafprozess muss der Verurteilte über seine möglichen Rechtsmittel wie Berufung oder Revision informiert werden. Das bestimmt die Strafprozessordnung (StPO). Im Zivilprozess dagegen ist regelmäßig keine Rechtbehelfsbelehrung erforderlich.

Eine Rechtsbehelfsbelehrung erklärt dem Betroffenen, mit welchem förmlichen Rechtsbehelf, beispielsweise Widerspruch, Klage, Berufung oder Revision die Entscheidung angefochten werden kann. Dabei gibt die Rechtbehelfsbelehrung auch Frist und Behörde bzw. Gericht an, bei dem der Rechtsbehelf eingelegt werden muss.

(ADS)

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