1.136 Anwälte für Rückkaufswert | Seite 48

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Profil-Bild Rechtsanwalt Karl Gaedt
sehr gut
Rechtsanwalt Karl Gaedt
Kanzlei Karl Gaedt, Schuhstr. 42-43, 38100 Braunschweig 6820.3350509819 km
Ihr Recht ist meine Herausforderung!
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Rückkaufswert unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Karl Gaedt
aus 44 Bewertungen Ich wurde von Herrn RA Gaedt freundlich und sehr kompetent beraten. Unsere Forderungen gegenüber der Versicherung … (23.04.2024)
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Rechtsanwalt Axel Maag
Rechtsanwälte Weyde & Kollegen, Gotthilf-Bayh-Str. 1, 70736 Fellbach 6933.3580812186 km
Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Maag ist Ihr Ansprechpartner für Rückkaufswert
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Rechtsanwältin Anja Kolodziej-Winter
KOLODZIEJ WINTER KRAUSE Rechtsanwälte, Dresdner Str. 2, 01662 Meißen 7058.216415739 km
Fachanwältin Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Kolodziej-Winter bietet im Bereich Rückkaufswert Rechtsberatung und Vertretung
(08.06.2023) Schneller Termin Gesprächsoffenheit
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Rechtsanwalt Jens Frenzel
Fertig ᛫ Frenzel & Kollegen, Nossener Brücke 10, 01187 Dresden 7079.4794855518 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Frenzel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Rückkaufswert
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Rechtsanwalt Tahir Göcmen
Rechtsanwaltskanzlei Göcmen, Nienburger Straße 2, 28857 Syke 6685.3015197376 km
Wir laufen die extra Meile!
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Tahir Göcmen bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Rückkaufswert
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sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Ruppert
Anwaltskanzlei Ruppert, Bahnhofstr. 49, 66111 Saarbrücken 6767.2384545173 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Rückkaufswert bietet Herr Rechtsanwalt Thorsten Ruppert
aus 28 Bewertungen Sehr zufriedenstellend (26.10.2023)
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Rechtsanwalt Jens-Peter Thomsen
Rechtsanwälte Thomsen & Thomsen, Asamring 6, 94060 Pocking 7211.5053581569 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Jens-Peter Thomsen – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Rückkaufswert
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Rechtsanwalt Matthias Brassel
Anwaltskanzlei Bruckschen Sausmekat Brassel, Alte Kölner Straße 8, 42897 Remscheid 6680.3962587142 km
Erbrecht • Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Brassel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Rückkaufswert

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rückkaufswert

Fragen und Antworten

  • Rückkaufswert: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rückkaufswert sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rückkaufswert: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rückkaufswert umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rückkaufswert und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Der Rückkaufswert ist der Betrag, zu dem ein Versicherer zukünftige Ansprüche eines Versicherten aus einem Versicherungsvertrag zurückkauft, bei dem der Eintritt des versicherten Ereignisses gewiss ist. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung, etwa in Form der geförderten Riester-Rente. Bei einer der Basisversorgung dienenden Rentenversicherung wie der Rürup-Rente erfolgt mangels eines Rechts auf Auszahlung des Rückkaufswerts allerdings nur eine Beitragsfreistellung. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss es sich um eine kapitalbildende Versicherung handeln, die eine Auszahlung bei Nichteintritt der Berufsunfähigkeit vorsieht.

Entstehen des Anspruchs auf den Rückkaufswert

Rückkauf bedeutet vereinfacht gesagt, dass der Versicherer dem Versicherten seine Rechte abkauft. Anlass für einen solchen Rückkauf ist die Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer bzw. die Anfechtung oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Versicherungsgeber. Zur Zahlung des Rückkaufswerts kommt es zudem beim Widerruf einer Lebensversicherung oder wenn diese aufgrund Selbstmord des Versicherten nicht zur Leistung verpflichtet ist.

Den Anspruch auf den Rückkaufswert und die Folgen des Rückkaufs regelt dabei § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Rückkaufswert und eine Garantie über dessen Ausmaß sind einem Versicherten vor dessen Vertragsabschluss mitzuteilen. Außerdem müssen Versicherungen auf Nachfrage ihrer Kunden den Rückkaufswert individuell vorrechnen.

Höhe des Rückkaufswerts

Der Rückkaufswert ist der Höhe nach bei einer Kündigung durch den Versicherten gesetzlich begrenzt. Er entspricht maximal der Leistung, die bei einem Versicherungsfall im Kündigungszeitpunkt geflossen wäre. Hat der Versicherer den Vertrag angefochten oder ist er davon zurückgetreten, muss er allerdings laut VVG den vollen Rückkaufswert zahlen.

Der Rückkaufswert entspricht dabei oft nicht der Summe der Einzahlungen. Überschussanteile kommen regelmäßig erst nach längerer Zeit hinzu. Je früher ein Versicherungsvertrag zudem nach Abschluss beendet wurde, umso geringer ist der Rückkaufswert. Das gilt insbesondere in der Ansparphase während der ersten fünf Jahre. Denn für Verträge ab 2008 sind während dieser Zeit Abschluss- und Vertriebskosten - u. a. die Provision für Versicherungsvertreter - gleichmäßig mit den gezahlten Prämien zu verrechnen. Das mindert entsprechend den Rückkaufswert. Bei zwischen 2001 und 2007 abgeschlossenen Verträgen ist laut Bundesgerichtshof ein Mindestbetrag in Höhe der Hälfte der Einzahlungen zu erstatten. Abziehen darf eine Versicherung dabei Kosten für das von ihr übernommene Risiko und die Verwaltung. Kosten bzw. Gebühren für die Kündigung oder Stornierung sind hingegen nicht abzugsfähig.

Steuerliche Folgen des Rückkaufs

Ein Rückkauf kann daneben weitere finanzielle Nachteile haben. Anders als die Leistung im Todesfall ist das ausgezahlte Kapital bei nach 2005 abgeschlossenen Verträgen voll steuerpflichtig. Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag werden fällig, wenn der Rückkauf erfolgt, bevor seit Vertragsabschluss 12 Jahre vergangen sind. Danach beträgt die Steuer nur die Hälfte, wenn die Lebensversicherung oder Rentenversicherung erst nach dem 60. Lebensjahr hätte leisten müssen, für Verträge ab 2012 ist es das 62. Lebensjahr - sogenannte 12/60 bzw. 12/62 Regelung.

(GUE)

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