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Info Tarifvertragsrecht
Das Tarifvertragsrecht gehört zum Bereich des Arbeitsrechts und weil es immer für mehr als nur ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber betrifft (sogenanntes Individualarbeitsrecht) wird es auch als "Kollektivarbeitsrecht" bezeichnet.
Grundgedanke des Tarifrechts ist, dass im Arbeitsrecht ein ausgeglichenes Stärkeverhältnis zwischen den Arbeitnehmern einerseits und den Arbeitgebern andererseits hinsichtlich der Arbeitsbedingungen erreicht wird. Um die Privatautonomie der Parteien zu erhalten, findet keine staatliche Beteiligung statt.
Vielmehr ist es Aufgabe der Tarifparteien, sich in immer wieder neu auszuhandelnden Vereinbarungen zu einer gemeinsamen Lösung der unterschiedlichen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu einigen.
Ein Tarifvertrag ist somit ein Vertrag zwischen zwei gleichstarken Partnern, den Gewerkschaften einerseits und den Arbeitgeberverbänden bzw. dem einzelnen Arbeitgeber andererseits. Gesetzlich ist das Tarifvertragsrecht im vorwiegend im Tarifsvertragsgesetz (TVG) geregelt. Das Tarifvertragsrecht kennt zahlreiche verschiedene Tarifvertragsarten, je nach Inhalt, räumlicher oder sachlicher Geltung.
Das Tarifvertragsrecht ist – neben dem Arbeitskampfrecht – ein wesentlicher Teil des Tarifrechts.
Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt, der Sie in dieser Angelegenheit umfassend berät?
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Grundgedanke des Tarifrechts ist, dass im Arbeitsrecht ein ausgeglichenes Stärkeverhältnis zwischen den Arbeitnehmern einerseits und den Arbeitgebern andererseits hinsichtlich der Arbeitsbedingungen erreicht wird. Um die Privatautonomie der Parteien zu erhalten, findet keine staatliche Beteiligung statt.
Vielmehr ist es Aufgabe der Tarifparteien, sich in immer wieder neu auszuhandelnden Vereinbarungen zu einer gemeinsamen Lösung der unterschiedlichen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu einigen.
Ein Tarifvertrag ist somit ein Vertrag zwischen zwei gleichstarken Partnern, den Gewerkschaften einerseits und den Arbeitgeberverbänden bzw. dem einzelnen Arbeitgeber andererseits. Gesetzlich ist das Tarifvertragsrecht im vorwiegend im Tarifsvertragsgesetz (TVG) geregelt. Das Tarifvertragsrecht kennt zahlreiche verschiedene Tarifvertragsarten, je nach Inhalt, räumlicher oder sachlicher Geltung.
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tarifvertragsrecht
Kündigung aufgrund einer Tonaufzeichnung im Personalgespräch möglich
Das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann durch eine heimliche Tonaufzeichnung des Arbeitnehmers während des Personalgesprächs nachhaltig gestört werden.GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, ... mehr
(von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater zum Thema Tarifvertragsrecht)
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Tonaufzeichnungen im Personalgespräch können zur Kündigung führen
Zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses kann es kommen, wenn Arbeitnehmer heimlich mit ihren Mobiltelefonen Tonaufzeichnungen von Personalgesprächen anfertigen.GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, ... mehr
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Wechsel des Betriebsinhabers auch als Betriebsübergang zu qualifizieren
Es ist zulässig, dass ein Betriebserwerber zwei Drittel der Belegschaft kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen übernimmt, ohne den § 613a BGB zu umgehen, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren ... mehr
(von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater zum Thema Tarifvertragsrecht)
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Kein Anspruch auf weiteren Urlaubstag bei freiwilliger Unterbrechung für Betriebsratstätigkeit
Unterbricht ein Betriebsratsmitglied freiwillig seinen bewilligten Urlaub, um an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen, gilt dies rechtlich nicht als Unterbrechung des Jahresurlaubs.GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, ... mehr
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Betriebsübergang durch Wechsel des Betriebsinhabers
Übernimmt ein Betriebserwerber zwei Drittel der Belegschaft kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen, liegt eine Umgehung des § 613 a BGB jedenfalls dann nicht vor, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren mehr
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