221 Anwälte für Tierschutzgesetz | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Bettina Pesch
sehr gut
Rechtsanwältin Jutta Bettina Pesch
Walber, Holtz & Partner GbR, Yorckstraße 1, 47800 Krefeld 6631.643208597 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Agrarrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Tierschutzgesetz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Jutta Bettina Pesch
aus 15 Bewertungen Frau Pesch hat mich umgehend kontaktiert und meine Angelegenheiten konnten umgehend geklärt werden und die … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Matthias Höfer
Rechtsanwalt und Mediator Matthias Höfer
Keller Höfer Fitting | Rechtsanwälte & Mediatoren Partnerschaft, Höllgasse 24/26, 73614 Schorndorf 6951.6269621901 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Tierschutzgesetz bietet Herr Rechtsanwalt und Mediator Matthias Höfer
(05.10.2022) Herr Höfer zeigte sich engagiert und gab uns jederzeit eine ehrliche und realistische Einschätzung des Verfahrens. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Friederike Simons
Rechtsanwältin Friederike Simons
Uphoff & Simons Rechtsanwälte PartGmbB, Gillitzerstr. 6, 83022 Rosenheim 7170.5263986295 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Friederike Simons - Ihr juristischer Beistand im Bereich Tierschutzgesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Schelle
SRA Schelle Rechtsanwältin, Berg 1a, 86971 Peiting 7095.363333399 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Agrarrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Schelle ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Tierschutzgesetz gerne behilflich
(15.05.2024) Auf meine Anfrage wurde freundlich und einnehmend geantwortet unter Zusendung aller erforderlichen Formulare. Es kam …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Hubmann
Rechtsanwalt Daniel Hubmann
Kanzlei Hubmann, Kaiserstr. 23, 90403 Nürnberg 7011.6001131548 km
Der unmündige Untertan ruft die Polizei. Der mündige Bürger informiert seinen Anwalt. Nikolaus Cybinski (*1936)
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • IT-Recht • Umweltrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Hubmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Tierschutzgesetz
aus 7 Bewertungen Herr Hubmann war sehr kompetent, bemüht, zuverlässig, konkret und leicht verständlich. Ich würde ihn immer wieder zu … (15.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tierschutzgesetz

Fragen und Antworten

  • Tierschutzgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tierschutzgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tierschutzgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Tierschutzgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tierschutzgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) umfasst im Wesentlichen die Rechtslage zu Tierhaltung, Tierversuchen, Schlachtung und Tötung von Tieren, Eingriffen an Tieren sowie zu Zucht und Handel mit Tieren. Es beruht auf dem Grundsatz: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." (§ 1 S.2 TierSchG)

Staatsziel Tierschutz

Zur Durchführung des Gesetzes berufen die nach Landesrecht zuständigen Behörden eine oder mehrere Kommissionen ein. In diesen müssen mehrheitlich Personen mit Fachkenntnissen in der (Veterinär-)Medizin oder einer naturwissenschaftlichen Fachrichtung sitzen. Ein Drittel der Mitglieder der Kommission muss aus einer Tierschutzorganisation einberufen worden sein.

Der deutsche Tierschutzbund e.V.

Der deutsche Tierschutzbund e.V. versteht sich als als Dachorganisation vieler, auf das gesamte Bundesgebiet verteilter, Tierschutzvereine und Tierheime. Er hat es sich zum Ziel gesetzt, mittels Fördergeldern und Spenden aktiv für den Tierschutz einzutreten. Dabei setzt er sich nicht nur für die Vermittlung von heimatlosen oder misshandelten Heimtieren ein, sondern kümmert sich auch um die artgerechte Haltung von Nutz- und Versuchstieren. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, das deutsche Tierschutzgesetz durchzusetzen und sich auch mit nicht näher geregelten Bereichen des Tierschutzes zu beschäftigen.

Der Tierschutz hat wie der Naturschutz Eingang in die Verfassung gefunden. Nachdem im Naturschutz seit April 2002 schon ein Verbandsklagerecht existiert, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Tierschutzorganisationen die Möglichkeit haben, den Tierschutz einzuklagen.

Rechtsbereich Heimtiere

Bis auf grundlegende Regelungen zur Haltung von Tieren allgemein sieht das Tierschutzgesetz keine näheren Bestimmungen zum Schutz von Heimtieren vor. Ein Heimtiergesetz, das beispielsweise Einzelheiten zu Zucht, Haltungsbedingungen, Handel oder Ausbildung von Heimtieren festlegt, wäre eine mögliche Erweiterung, um die Rechtslage der Haltung von geschützten oder nicht domestizierten Tierarten umfassender zu klären und durchzusetzen.

Bei so genannte Qualzuchten ist es nach § 11b TierSchG verboten, „Wirbeltiere zu züchten (...) wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten." Mittels eines Gutachtens von 1999 wurde eine Liste von Qualzuchten zur Aufschlüsselung von § 11b erstellt. Diese Liste benennt für Katzen, Hunde, Geflügel, Kaninchen und Ziervögeln konkrete Qualzuchtformen wie z.B. Nackthunde oder -katzen ohne Tasthaare und ist im Zweifel gerichtsverwertbar. Qualzüchter können mittels einer Anklage belangt werden.

Rechtsbereich Nutztiere

Um die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zu regeln, wurde 2001 die „Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltenen Tiere bei ihrer Haltung" erlassen, die zusammenfassend Haltungs- und Pflegebedingungen vorgibt und damit auch die entsprechenden EU-Tierhaltungsrichtlinien umsetzt.

Eine Thematik der industriellen Tierhaltung in der Landwirtschaft, die noch geklärt werden muss, ist, dass es keine allgemein gültigen Bestimmungen für alle landwirtschaftlich genutzten Tiere gibt. Teilweise werden Abstriche in der artgerechten Tierhaltung gemacht. So ist es laut TierSchG beispielsweise erlaubt, Rinder, Schafe und Ziegen, die unter vier Wochen alt sind, ohne Betäubung zu kastrieren oder Organe von Tieren ganz oder teilweise zu entnehmen, um Versuche daran durchzuführen.

Rechtsbereich Tierversuche

Abschnitt 5 des Tierschutzgesetzes regelt die Rechtslage von Tierversuchen. Unter Tierversuchen versteht man laut Gesetz alle Eingriffe oder Erbgutveränderungen an Tieren, die mit Schmerzen oder Leid für das Tier verbunden sind. Tierversuche sind nur erlaubt, wenn diese der Forschung zur Vorbeugung oder Behandlung von menschlichem oder tierischem Leiden, der Prüfung der Bedenklichkeit von Stoffen, dem Erkennen von Umweltgefährdungen oder der Grundlagenforschung dienen. Dies aber auch nur, wenn nach Stand der Wissenschaft keine anderen Versuchsmethoden denselben Zweck erfüllen würden. Weiterhin sind Tierversuche zur Erprobung von Waffen oder Munition sowie zur Entwicklung von Kosmetika, Waschmitteln und Tabakerzeugnissen verboten.

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