4.708 Anwälte für Uneheliches Kind | Seite 197

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Rechtsanwalt Jens Urban
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Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Urban unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Uneheliches Kind
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Rechtsanwältin Barbara Schäfer
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Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Dagmar Dutti im Bereich Uneheliches Kind bietet Beratung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Dutti hat uns im Familienrecht sehr kompetent und zu unserer vollsten Zufriedenheit beraten und … (28.02.2024)
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sehr gut
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Herr Rechtsanwalt Harald Uhlmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Uneheliches Kind
aus 19 Bewertungen Vertrauensvoll, Kompetent. (27.08.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Uneheliches Kind

Fragen und Antworten

  • Uneheliches Kind: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Uneheliches Kind sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Uneheliches Kind: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Uneheliches Kind umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Uneheliches Kind und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Der Begriff „uneheliches Kind" existiert in der deutschen Rechtssprache nur noch an einer Stelle: im Grundgesetz in Art. 6 Abs. 5 GG. Hier heißt es, dass unehelichen Kindern die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen sind wie ehelichen Kindern. Der Begriff des unehelichen Kindes wurde ansonsten in allen Gesetzen der BRD zum 01.07.1970 durch den Begriff des „nichtehelichen Kindes" ersetzt.

Seit 2011 wird auch begrifflich in Gesetzen nicht mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterschieden. Mit der Kindschaftsrechtsreform 1998 wurde die Unterscheidung zwischen unehelichen bzw. nichtehelichen Kindern beendet, sodass es nun auch im Unterhaltsrecht nicht mehr um den „Unterhaltsanspruch des nichtehelichen Kindes" geht, sondern um das Kind und „seine nicht miteinander verheirateten Eltern". Eine Gleichstellung aller nichtehelichen Kinder mit ehelichen Kindern im Erbrecht erfolgte jedoch erst Anfang 2011: Bis zu diesem Zeitpunkt erbten uneheliche Kinder von ihrem Vater nur im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge, wenn sie vor dem 01.07.1949 geboren wurden. Seit April 2011 beerben unter gewissen Einschränkungen nun auch uneheliche Kinder ihren Vater, wenn sie vor dem 01.07.1949 geboren wurden.

Hinsichtlich des Familiennamens eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird danach unterschieden, ob die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben oder nicht. In der Regel bekommt das Kind den Familiennamen der Mutter, wenn nicht beide Eltern für das Kind eine solche Sorgeerklärung abgegeben haben.

(LOE)

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