3.541 Anwälte für Waffengesetz | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwältin Susane Zutz
Rechtsanwältin Susane Zutz
Zutz & Hedwig Rechtsanwältinnen, Bahnhofstr. 85, 14612 Falkensee 6954.4737040005 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Susane Zutz gerne zur Verfügung
(25.09.2023) Telefonische Auskunft
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Bürger LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Michael Bürger LL.M.
Rechtsanwälte Molsbach + Bürger, Wiener Straße 114-116, 01219 Dresden 7082.8547257793 km
Wir setzen Ihre Rechte als Verkehrsteilnehmer nach Unfall, Autokauf, Blitzer oder Strafvorwurf durch
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Bürger LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Greiner-Zimmermann
Rechtsanwältin Gabriele Greiner-Zimmermann
RECHTSANWÄLTE Greiner-Zimmermann und Heindörfer, Bahnhofstr. 40, 94032 Passau 7210.1200552378 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Gabriele Greiner-Zimmermann
aus 7 Bewertungen Ich fühlte mich zu jeder Zeit menschlich verstanden und fachlich bestmöglich betreut! Absolut zuverlässig und sehr … (12.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Dumann
Rechtsanwältin Susanne Dumann
Kanzlei Bittner & Partner, Harderstr. 39, 85049 Ingolstadt 7072.655373808 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Dumann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffengesetz
aus 7 Bewertungen Frau Dumann ist Anwältin mit Herz und Seele, die ihre Arbeit gut macht und dabei den Humor nicht verliert! Ist … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Grabitz
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Grabitz
H/T Defensio Strafverteidiger, Salzstraße 20, 48143 Münster 6663.1908061073 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Grabitz im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Ich wurde wegen Beleidigung und sexueller Belästigung angezeigt und anschließend auch verurteilt. Herr RA Grabitz hat … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
sehr gut
Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
Olivio & Kirsch Fachanwälte, Werastr 22, 70182 Stuttgart 6931.662460727 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
aus 13 Bewertungen Der Anwalt ist sehr wundervoll. Er hat meinen Fall in Dresden übernommen. Die Anklagepunkte lauteten: Beitritt zu … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sigurd Fabig
Rechtsanwalt Sigurd Fabig
Dres. jur. Andresen und Kollegen, Brinckmannstr. 13, 25813 Husum 6617.4835671386 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sigurd Fabig gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Die beste Rechtsanwalt H.Fabig Dankeschön (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Rose
Rechtsanwältin Daniela Rose
Kanzlei Kühn, Gögginger Str. 104, 86199 Augsburg 7062.8514120564 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Daniela Rose ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
(27.06.2022) Frau Rose hat sich fürs persönliche Gespräch viel Zeit genommen. Sie hat die Unstimmigkeiten in den Vorwürfen gut …
Profil-Bild Anwalt Ehrenfried Falk
Anwalt Ehrenfried Falk
Kanzlei Ehrenfried Falk, Eisackstr., 6, Bozen, Italien 7202.2963853601 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Anwalt Ehrenfried Falk
(03.05.2021) Nicht zu Empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel
sehr gut
Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel
Fachanwaltskanzlei Wenzel, Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin 6971.4350922852 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 219 Bewertungen Das Vorgehen und die möglichen Ergebnisse wurden mir schnell transparent dargestellt. Danach haben wir den gemeinsamen … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Wehr
Rechtsanwalt Wolfgang Wehr
Rechtsanwälte Treiber + Wehr GbR, Weinmarkt 4, 90403 Nürnberg 7011.3758375634 km
Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Wehr
Profil-Bild Rechtsanwältin Susan Rechenbach-Auerswald
sehr gut
Rechtsanwältin Susan Rechenbach-Auerswald
Kanzlei Susan Rechenbach-Auerswald, Wollmarkt 5, 99310 Arnstadt 6925.6041522781 km
Fachanwältin Strafrecht • Sozialrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Susan Rechenbach-Auerswald bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
aus 22 Bewertungen Top Anwältin Alle Ziele erreicht (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Winkler
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Winkler
Bohn & Kollegen | Rechtsanwälte, Friedrich-Engels-Straße 23a, 15711 Königs Wusterhausen 7000.9692811115 km
Zufriedenheit entsteht durch Kompetenz und Empathie.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Winkler im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 32 Bewertungen Herr Winkler ist ein äußerst kompetenter und erfolgreicher Anwalt. Zu meiner vollsten Zufriedenheit zahlte die … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Römer
Kanzlei Dr. Römer, Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen 6652.6151721651 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Römer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
(23.02.2023) Als Gastronom bin ich wegen des Lockdowns während der Corona-Pandemie dringend auf die vor langer Zeit beantragte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Romanus Schlemm
sehr gut
Rechtsanwalt Romanus Schlemm
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm, Am Leitz - Park 4, 35578 Wetzlar 6793.157857614 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Romanus Schlemm gerne zur Verfügung
aus 593 Bewertungen Herr Schlemm hat sich sehr schnell gemeldet und mir eine umfangreiche Ersteinschätzung mitgeteilt. Ich kann Herrn … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Fladerer
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Fladerer
Rudolph Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Westtorgraben 1, 90429 Nürnberg 7011.1329045944 km
Fachanwältin Steuerrecht • Fachanwältin Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Franziska Fladerer
aus 10 Bewertungen Sehr gut (24.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Busacker
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Busacker
Anwaltskanzlei Peter Busacker, Striepenweg 43, 21147 Hamburg 6717.2440547829 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Peter Busacker
aus 20 Bewertungen Herr Busacker hat meine Angelegenheit kurzfristig und kompetent übernommen. Die Angelegenheit wurde zu meiner vollsten … (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Staub
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Staub
Brück-Rechtsanwälte, Düsseldorfer Str. 33, 40822 Mettmann 6659.6814816172 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Staub ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
aus 16 Bewertungen Herr RA Staub ist ein sehr verbindlicher, professioneller und kompetenter Anwalt, der meine rechtlichen … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonas Ganz
Rechtsanwalt Jonas Ganz
Jonas Ganz, Mercatorstr. 5, 60316 Frankfurt am Main 6826.1623115454 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jonas Ganz – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffengesetz
(14.02.2024) Seriös und kompetent - mein Anwalt im Strafrecht hat mich ausgezeichnet vertreten. Dank seiner professionellen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Mirjam Demel
sehr gut
Rechtsanwältin Mirjam Demel
Rechtsanwälte Dölle u. Kollegen, Brombergstr. 17c, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.2288281225 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • IT-Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Mirjam Demel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffengesetz
aus 62 Bewertungen Schnell und kompetent war in kürzester Zeit alles erledigt. Dankeschön (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Irmak Sezer
Rechtsanwalt Irmak Sezer
SEZER Rechtsanwaltskanzlei Arbeitsrecht & Strafrecht, Widenmayerstraße 16, 80538 München 7120.1965722334 km
Ihr Recht = Mein Ziel
Arbeitsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Irmak Sezer gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Since day one he was really supportive and found a better deal for me for my case. The result was satisfactory and … (06.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Falk
Rechtsanwalt Tobias Falk
Kanzlei Am Amtshaus, Am Amtshaus 18, 44359 Dortmund 6668.1343120243 km
Es ist nicht genug zu wissen – man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen – man muss auch tun. Johann Wolfang von Goethe
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Tobias Falk
aus 9 Bewertungen Sehr freundlich. (29.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Schneider
Rechtsanwalt Helmut Schneider
Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett, Burgstr. 39, 67659 Kaiserslautern 6804.6001782049 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Helmut Schneider ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffengesetz
aus 8 Bewertungen Sehr freundlicher und kompetenter Rechtsanwalt. Auch die gesamte Kanzlei ist sehr organisiert und professionell. Ich … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl
sehr gut
Kanzlei Rossmeisl, Sophienstraße 3, 80333 München 7118.435618938 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
aus 47 Bewertungen Herzlichen Dank für die kompetente Beratung. Absolut top! (01.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

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