5.742 Anwälte für Zeugniskorrektur | Seite 240

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Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Merle
Rechtsanwältin Brigitte Merle
Anwaltsbürogemeinschaft Rößner & Merle/Datenschutzbüro Rößner, Karl-Bröger-Str. 10, 36304 Alsfeld 6827.2168960773 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Pferderecht
Rechtliche Fragen im Bereich Zeugniskorrektur beantwortet Frau Rechtsanwältin Brigitte Merle
(18.08.2020) Kompetente Anwältin, die mit mir die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Trennung von meinem Partner durchgegangen ist.
Profil-Bild Rechtsanwältin Maren Fricke
sehr gut
Rechtsanwältin Maren Fricke, Markgrafenstr. 133, 44139 Dortmund 6676.9128680087 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Maren Fricke bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Zeugniskorrektur
aus 13 Bewertungen Sehr nett und freundlich (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank H. Schröder
sehr gut
Rechtsanwalt Frank H. Schröder
Schröder Blankenstein Rechtsanwälte, Florastraße 8, 41539 Dormagen 6659.4835195499 km
Recht haben. Und bekommen.
Fachanwalt Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank H. Schröder unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Zeugniskorrektur
aus 44 Bewertungen Bin bisher zufrieden mit der Beratung und den erzielten Ergebnissen. Sind nur noch ein paar finale Dinge offen. Würde … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Mesch
sehr gut
Hoinkis & Partner, Grubenstr. 1, 18055 Rostock 6814.4512384442 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Zeugniskorrektur steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Mesch gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Eigentlich sollte dieses Problem ohne großen Widerstand eines Vermieters gelöst werden können. Aber was kann sich … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanw.u.Fachanw. Vera Krug von Einem
sehr gut
Kanzlei Vera Krug von Einem, Robert-Koch-Str. 2, 37075 Göttingen 6824.8392201417 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Mediation • Pferderecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Zeugniskorrektur unterstützt Sie Rechtsanwältin Frau Rechtsanw.u.Fachanw. Vera Krug von Einem
aus 34 Bewertungen Klar im Kopf, fokussiert auf die gestellte Frage, ohne das Umfeld der Problematik auszublenden, kein Blatt vor'm … (30.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Weiß
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Weiß, Gögginger Str. 44, 86159 Augsburg 7062.9965468089 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Weiß ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Zeugniskorrektur
aus 63 Bewertungen Herr Weiss ist Rechtsanwalt mit Leib und Seele und wenn er ein Mandant übernimmt, dann zu 100 %. In seinem Beruf als … (11.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zeugniskorrektur

Fragen und Antworten

  • Zeugniskorrektur: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zeugniskorrektur sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Zeugniskorrektur: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zeugniskorrektur umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zeugniskorrektur und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Ein Arbeitnehmer kann gegen einen Arbeitgeber einen Anspruch auf Zeugniskorrektur haben, wenn das Arbeitszeugnis unvorteilhaft oder schlichtweg unwahr ist, also nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Vor allem muss das Zeugnis dem Gebot der Zeugniswahrheit und der Zeugnisklarheit entsprechen.

Der Anspruch auf Zeugniskorrektur kann nötigenfalls auch gerichtlich geltend gemacht werden. Zuständig für die Geltendmachung des Zeugniskorrekturanspruches ist das Arbeitsgericht.

Bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Zeugniskorrektur besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf einen bestimmten Wortlaut des Zeugnisses. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der einzelnen Bewertungsstufen bei der Formulierung einen Ermessensspielraum. Hinsichtlich unterdurchschnittlicher Leistungen des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber darlegungspflichtig, der Arbeitgeber muss also nachweisen, dass der Arbeitnehmer unterdurchschnittliche Leistungen erbracht hat. Hinsichtlich einer durchschnittlichen Leistung ist der Arbeitnehmer darlegungspflichtig, der Arbeitgeber muss diesen Vortrag im Zweifel erschüttern. Bei der Geltendmachung der Aufnahme von überdurchschnittlichen Leistungen in ein Arbeitszeugnis trifft den Arbeitnehmer hingegen die volle Darlegungs- und Beweislast. Diese Beweislastregelungen sind bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage zur Geltendmachung des Anspruchs auf Zeugniskorrektur unbedingt zu berücksichtigen.

Der Anspruch auf Zeugniskorrektur kann ausweislich der einschlägigen Rechtsprechung auch nur zeitlich begrenzt geltend gemacht werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) lehnt den Anspruch ca. zehn Monate nach Erteilung des Zeugnisses ab.

(LOE)

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