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Beispielthemen der Kategorie Sponsoringrecht:
Unter Sponsoring versteht man die Unterstützung einer Person/Gruppe/Organisation der Öffentlichkeit durch Finanzmitteln, Sach- und/oder Dienstleistungen.

Sponsoring betreiben meistens ein (oder mehrere) Unternehmen zum Zweck des Marketing. Als Gegenleistung wird von der gesponserten Partei die Werbung des Sponsors in der Öffentlichkeit gezeigt. Beim Sponsoring herrscht das Prinzip der Gegenseitigkeit.

Gerne stehen Ihnen unsere spezialisierten Rechtsanwälte für alle Fragen rund um das Sponsoringrecht mit kompetentem Rat zur Seite. Lassen Sie sich ein individuelles, kostenloses Angebot im Rahmen der E-Mail-Beratung erstellen oder nutzen sie die Telefonberatung.