Abmahnung: BluePort Legal i. A. d. 1. FC Union Berlin wegen Markenverletzung an 1. FC Union Berlin, Logo, Eisern Union!

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Wir erhalten fortlaufend Anfragen von Mandanten, die eine Abmahnung von einem Fußballclub erhalten haben. Namen und Logos vieler Vereine sind markenrechtlich geschützt. Einige Vereine mahnen daher Personen ab, die ihre Marken in unerlaubter Weise verwenden. Ähnlich ist es auch im folgenden Fall:

Die Kanzlei BluePort Legal hat im Auftrag des 1. FC Union Berlin einen Verkäufer von Aufklebern auf eBay abgemahnt. Der Abgemahnte soll bei den Aufklebern unberechtigterweise Marken oder Kennzeichen des 1. FC Union Berlin verwendet haben. Durch dieses Verhalten soll der Abgemahnte die Markenrechte des 1. FC Union Berlin verletzt haben.

Die Kanzlei BluePort Legal macht daher im Auftrag des 1. FC Union Berlin einen Unterlassungsanspruch geltend. Das heißt, es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Darüber hinaus wird die Zahlung der Abmahnkosten gefordert, berechnet nach einem Streitwert von 50.000,00 €.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie eine Abmahnung des 1. FC Union Berlin oder eines anderen Fußballvereins erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie die Abmahnung ernst nehmen und nicht tatenlos bleiben. Bei einer Nichtreaktion Ihrerseits kann der jeweilige Verein seine Ansprüche gerichtlich geltend machen. Da es im Markenrecht oft um hohe Streitwerte geht, kann bereits ein erstinstanzliches Verfahren hohe Kosten erzeugen. Somit ist es wichtig, frühzeitig zu reagieren und keine Fristen verstreichen zu lassen.

Das soll aber nicht heißen, dass Sie die Forderungen der Abmahnenden einfach ohne Weiteres erfüllen sollten. Vorher sollte – am besten durch einen Fachanwalt - geprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche gegen Sie dem Grunde nach und in der geforderten Höhe überhaupt bestehen. Ohne vorherige fachanwaltliche Beratung sollten Sie:

  • Keine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben!
  • Keine Zahlung tätigen!
  • Persönliche Kontaktaufnahme zu den Verfassern der Abmahnung vermeiden!

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, melden Sie sich gerne bei uns!

Als Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie Urheber- und Medienrecht berate ich seit Jahren bundesweit in einer Vielzahl von Abmahnfällen. Sie können mich gerne unverbindlich für ein kostenlos Erstgespräch kontaktieren unter:

  • Tel.  030 2064-9405
  • E-Mail: info@vonleitnerscharfenberg.de
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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