Abmahnung der ksp. Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung auf einer Website

  • 1 Minuten Lesezeit

Die ksp. Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen im Auftrag der WENN GmbH wegen der unerlaubten Verwendung eines Lichtbilds auf einer Website ab. Ein Schadensersatzanspruch soll geltend gemacht werden.

Dem Abgemahnten wird in dem Schreiben vorgeworfen, ein Lichtbild auf seiner Internet-Domain veröffentlicht zu haben, ohne hierfür die erforderliche Zustimmung des Inhabers des Urheberrechts eingeholt zu haben.

Im Gegensatz zu vergleichbaren Abmahnungen wird hier jedoch keine Unterlassungserklärung des Abgemahnten gefordert. Er wird lediglich aufgefordert, das Lichtbild von seiner Internetseite zu entfernen. Im Mittelpunkt der Abmahnung steht vielmehr die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs, den die ksp. Rechtsanwälte anhand der üblichen Vergütungen anhand der Liste der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM) ermittelt haben.

Zusammen mit den Rechtsanwaltskosten wird ein Betrag von insgesamt 1.372,67 EUR verlangt und auf die zusätzliche Möglichkeit der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen verwiesen.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen der Verwendung geschützten Bildmaterials erhalten?

Falls auch Sie eine Abmahnung auf dem Gebiet des Urheberechts erhalten haben, gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Zwar müssen Sie die Abmahnung ernst nehmen und auch reagieren. Allerdings ist auch von einem überstürzten Handeln abzuraten.

Unser Tipp: Suchen Sie sich professionelle Hilfe von einer Kanzlei auf dem Gebiet des Urheberrechts. Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten und planen Sie ihr weiteres Vorgehen mithilfe der Erfahrung von Experten dieses Bereichs.

Gerne können Sie die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Wir verteidigen bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Urheberrechts. Kostenlos bieten wir Ihnen ein Erstgespräch an, in dem wir gemeinsam mit Ihnen ein weiteres Vorgehen besprechen und die Erfolgschancen einschätzen können. Deshalb können Sie uns gerne jederzeit Ihre Abmahnung zuschicken oder sich telefonisch melden. Gemeinsam können wir dann gerne ein weiteres Vorgehen planen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg

Beiträge zum Thema