Abmahnung der Münze Österreich AG über die Kanzlei GASSAUER-Fleissner

  • 2 Minuten Lesezeit

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Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde eine Abmahnung der Münze Österreich AG über die Kanzlei GASSAUER-Fleissner zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst auf die Rechte an den folgenden Marken verwiesen:

  • EUTM 00471524 (Bildmarke Instrumenten-Bouquet),
  • EUTM 000471516 (Wortmarke PHILHARMONIKER) und
  • EUTM 000469353 (Wortmarke WIENER PHILHARMONIKER).

Im Weiteren wird unter Verweis auf das Angebot (teil-)vergoldeter Wiener Philharmoniker-Silbermünzen der folgende Vorwurf erhoben:

„Die vergoldeten Münzen geben die Wort- und Bildmarken unserer Mandantin identisch wieder. Es handelt sich dabei offenkundig nicht um Produkte, welche mit Zustimmung unserer Mandantin in diesem veränderten Zustand angeboten und/oder in Verkehr gebracht wurden.

Sie haben durch die Benutzung der Marken unserer Mandantin im geschäftlichen Verkehr ohne deren Zustimmung die Markenrechte unserer Mandantin verletzt.“

Ergänzend wird auf den urheberrechtlichen Schutz der Motive auf den Wiener Philharmoniker-Silbermünzen und auf die wettbewerbliche Eigenart und den daraus zumindest in Österreich resultierenden lauterkeitsrechtlichen Schutz der Wiener Philharmoniker-Münzen verwiesen.

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird aufgefordert, die mit dem Abmahnschreiben übersandte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschrieben zu übersenden. Die entsprechende Erklärung sieht u.a. die folgenden Regelungen vor:

  • Unterlassungsverpflichtungen,
  • Vertragsstrafenregelung mit einer Konventionalstrafe,
  • Verpflichtungen zur Auskunfterteilung und Rechnungslegung,
  • Verpflichtung zur Zahlung eines angemessenen Entgeltes oder zur Erstattung des entstandenen Schadens oder zur Herausgabe des Gewinns und
  • Verpflichtung zum Ersatz der Anwaltskosten

Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfs des Angebots von veränderten Münzen sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

In dem mir vorliegenden Fall wirft die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung unter verschiedenen Aspekten Fragen auf.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Münze Österreich AG über die Kanzlei GASSAUER-Fleissner erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

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