Abmahnung von RA Thiemo Wenck i.A.d. Scheidler GmbH, rechtswidrige Angaben zu Futtermittel -Parasitenbefall

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Rechtsanwalt Thiemo Wenck aus Winsen (Luhe) mahnt im Auftrag der Scheidler GmbH wettbewerbsrechtliche Verstöße im Bereich Futtermittel ab.


Was ist Inhalt der Abmahnung?


Das Schreiben des RA Wenck trägt den Betreff:


„Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen rechtswidriger Angaben zum Futtermittel“


In der Abmahnung führte Rechtsanwalt zunächst aus, dass seine Mandantin Futtermittelunternehmerin sei. Seine Mandantin handele mit einem breiten Sortiment an Futtermitteln für Pferde, Hunde und Katzen. Weiter werden Ausführungen zu den eBay Shops seiner Mandantschaft sowie den getätigten Umsatz und das Warenangebot vorgenommen. Weiter führte Rechtsanwalt aus, dass der Adressat der Abmahnung das im Betreff genannte Produkt zum Verkauf anbietet und daher ein Wettbewerbsverhältnis zu seiner Mandantschaft bestünde.


Sodann für die Rechtsanwalt aus, dass seiner Mandantschaft Unterlassungsansprüche nach dem UWG zuständen. Dies begründet er in der uns vorliegenden Abmahnung mit der Aussage „für Hunde, die stark von Parasiten befallen werden". Nach den Ausführungen in der Abmahnung soll diese Angabe einen Kargheitsbezug darstellen, da der durchschnittliche Verbraucher bei einem starken Parasitenbefall mit damit einhergehenden Erkrankungen rechnet. Diese Aussage sei gemäß  Art. 13 Abs. 3 VO 767/2009 unzulässig.


Was wird in der Abmahnung gefordert?

Rechtsanwalt Thiemo Wenck fordert für die Schmidt GmbH zunächst Unterlassung. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Original gefordert. Weiterhin fordert Rechtsanwalt Thiemo Wenck die Kosten seiner Inanspruchnahme. Diese berechnet er nach einem Streitwert von 30.000 € und kommt so auf einen zu ersetzenden Betrag in Höhe von 1501,19 €.


Abschließend wird in der Abmahnung darauf hingewiesen, dass bei Nichterfüllung der Ansprüche gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen wird sowie die Futtermittelaufsichtsbehörde informiert wird.


Wie reagiere ich richtig auf die Abmahnung?

Allem voran ist deutlich zu sagen, dass solche wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ernst zu nehmen sind. Im Falle der Nichtreaktion droht die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme, wodurch erheblich weitere Kosten entstehen können.


Unabhängig davon sollte aber auch nicht voreilig und ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Die geltend gemachten Ansprüche sollen von einem fachkundigen Rechtsanwalt aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes geprüft werden. Erst nach dieser Prüfung sollte eine auf den Einzelfall zugeschnittene Unterlassungserklärung erstellten abgegeben werden, sofern die Ansprüche wie behauptet bestünden.


Neben den Unterlassungsansprüchen sollten ebenfalls die Zahlungsansprüche überprüfen ihr ist zunächst die Höhe des angegebenen Streitwertes durch einen fachkundigen Rechtsanwalt zu überprüfen. Unabhängig davon ist der Satz der Mahnkosten an gewisse Formalien geknüpft, die nach unserer Ansicht nach in der uns vorliegenden Abmahnung nicht erfüllt sind, sodass gegebenenfalls ein Zurückbehaltungsrecht bestehen kann.


Über eine für sie richtige Verteidigungsstrategie beraten wir Sie gern.


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Melden Sie sich gerne bei uns für ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch, Wir beraten in unserer Kanzlei schon seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Gerne helfen Sie erreichen uns unter:


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