Abmahnung durch die Kanzlei Meissner i. A. der Euro Cities AG wegen einer Urheberrechtsverletzung

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Die Kanzlei Meissner und Meissner mahnt im Auftrag von der Euro Cities AG wegen der Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Stadtplans im Internet ab. Der Abgemahnte wird aufgefordert, insgesamt 2.537,80 EUR zu zahlen.

In der uns vorliegenden Abmahnung rügt die Kanzlei Meissner und Meissner die Veröffentlichung mehrerer urheberrechtlich geschützter Luftbilder auf der Internetseite des Abgemahnten ohne Einwilligung der Urheberin. Der betroffenen Luftbilder sind mithilfe der Suchmaschine „Bing“ auffindbar. 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die zwei Luftbilder zur Nutzung auf einer von ihm betriebenen Internetseite veröffentlicht zu haben. Hierin sei ein illegales öffentliches Zugänglichmachen nach § 19a UrhG, sowie eine Vervielfältigung nach §16 UhrG zu erkennen. Das Recht der Veröffentlichung steht ausschließlich der Urheberin zu und kann nur mit deren Erlaubnis erfolgen. Eine solche Erlaubnis hat der Abgemahnte allerdings nicht eingeholt, sodass sich sein Verhalten als rechtswidrig darstellt.

Die Anwälte Meissner und Meissner fordern nun zunächst die Beseitigung der Luftbilder von der Internetseite und senden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit, die der Abgemahnte ausgefüllt und unterschrieben innerhalb einer Frist zurücksenden soll. Des Weiteren fordert die Kanzlei einen Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UhrG. Dieser sei mit einem Betrag in der Höhe zu bemessen, den der Abgemahnte als Vergütung für die rechtmäßige Nutzung hätte zahlen müssen. Mitsamt dem errechneten Aufwendungsersatzanspruch verlangt die Kanzlei Meissner und Meissner einen Betrag in Höhe von 2.537,80 EUR.

Was können Sie beim Erhalt einer solchen Abmahnung tun?

Haben auch Sie Stadtpläne oder Fotos verwendet und wurde daraufhin wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt? Dann gilt es einige grundlegende Dinge zu beachten.

Beim Erhalt einer Abmahnung gilt es für Sie, aktiv zu werden, egal, ob die Ihnen darin vorgeworfenen Verstöße zutreffen oder nicht. Abmahnungen sind im Urheberrecht ein legitimes Mittel zur Verfolgung von Rechtsverstößen. Diese könne Sie nicht einfach ignorieren, Sie können sich jedoch rechtlich dagegen zur Wehr setzen. 

Dennoch gilt: Handeln Sie nicht voreilig, zahlen Sie weder den geforderten Betrag sofort, noch unterzeichnen Sie vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Es bietet sich vielmehr an, die in der Abmahnung genannte Frist zu nutzen, um sich Rechtskraft auf dem Gebiet des Urheberrechts zu suchen.

Hierzu können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Wir vertreten bundesweit Abgemahnte wegen Verstößen gegen das Urheberrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts (UrhG) können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Sie können uns Ihre Abmahnung einfach übersenden. Wir werden Sie umgehend zurückrufen und im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs Ihren Fall für Sie vorläufig einschätzen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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