Abmahnung durch die Rechtsanwälte Eichele Ditgen wegen einer Urheberrechtsverletzung auf Facebook

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Die Kanzlei Eichele Ditgen mahnt im Auftrag von Julia Heise wegen des unerlaubten Veröffentlichens eines Facebook-Textes zum „Welthundetag“ auf der gewerblichen Interseite des Abgemahnten ab. Insgesamt sollen 3.358,86 EUR gezahlt werden.

In der uns vorliegenden Abmahnung geht die Kanzlei Eichel Ditgen gegen einen vermeintlichen Urheberrechtsverstoß bezüglich eines Facebook-Textes vor. Der Abgemahnte habe einen Beitrag zum Welthundetag vom gewerblichen Facebook-Account „Lizbeth Hundefotografie“ von Frau Heise kopiert und auf dessen eigenem Facebook-Account veröffentlicht. Hierbei habe der Abgemahnte weder die Zustimmung der Urheberin eingeholt, noch auf die Urheberin als diese hingewiesen.

Was wird gefordert?

Der Abgemahnte wird aus diesem Grund aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Aus der großen Beliebtheit des Textes (2.000 Likes / 1.200 mal geteilt), leitet die Kanzlei gemäß § 97 Abs. 2 UrhG einen hohen Schadensersatzanspruch nach der Lizenzanalogie her. Durch das „Teilen“ Dritter auf Facebook sei der Abgemahnte nicht nur für 1.200 weitere Urheberrechtsverletzungen verantwortlich, sondern habe möglicherweise neue Kunden generiert. Der entstanden Schaden sei „enormen Ausmaßes und kaum zu überschauen“ heißt es in der Hinführung auf die veranschlagte Schadensersatzsumme. Diese wird schließlich auf insgesamt 2.000,00 EUR beziffert, wobei 1.000,00 EUR davon durch einen 100-prozentigen Aufschlag aufgrund fehlender Quellenangabe zustande kommen.

Schließlich berechnet die Kanzlei Eichele Ditgen auch die Kosten der anwaltlichen Vertretung Ihrer Mandantin und stellt dem Abgemahnten einen Betrag in Höhe von 1.358,86 EUR in Rechnung. Somit entsteht ein geforderter Gesamtbetrag von 3.358,86 EUR.

Mit einer Abmahnung überrascht worden? Müssen Sie handeln oder ist die Abmahnung nur ein schlechter Scherz?  

Wir empfehlen, die Sache überprüfen zu lassen und zwar von Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts. Die meisten Abmahnungen sind ernst zu nehmen. Dennoch bietet es sich nicht an, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder den oft sehr hohen Betrag zu zahlen. Verwenden Sie keine Unterlassungserklärungen aus dem Internet, diese sind häufig nicht von Juristen verfasst worden und bergen für Sie weitere Risiken.

Die Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling vertreten bundesweit die Abgemahnten wegen Verstößen gegen das Urheberrecht. Aufgrund unserer Erfahrung diesem Gebiet können wir mit Ihnen eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Sie können uns Ihre Abmahnung einfach übersenden. Wir werden Sie umgehend zurückrufen und im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs Ihren Fall für Sie vorläufig einschätzen.

Kontakt:

Scharfenberg · Hämmerling Rechtsanwälte

Hamburg · Berlin

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.shrecht.de und www.abmahnsoforthilfe.de oder www.abmahnung-hilfe.info


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