Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen illegalem Uploads zweier Filme

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Der Upload der Filmtitel: „Tribute von Panem- Catching Fire” und „Mockingjay Teil 1” auf einer Internettauschbörse wird im Auftrag der Studiocanal GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Neben der Unterlassung wird ein Gesamtbetrag von 1.481,30 EUR gefordert.

Verschiedene Rechtsanwaltskanzleien gehen für deren Auftraggeber und Rechteinhaber von urheberrechtlich geschützten Werken immer wieder gegen Internetanschlussinhaber vor,  denen im Rahmen einer Abmahnung vorgeworfen wird, die Rechte an den jeweiligen geschützten Werken verletzt zu haben.

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat ihren Sitz in München und ist auf Belange des Urheberrechts spezialisiert. Gerade im Bereich des Urheberrechts bezüglich Filesharings ist die Kanzlei sehr aktiv und versendet jährlich tausende Abmahnungen. Zu Ihren Mandanten gehören einige große Unternehmen der Film- und Musikindustrie, wie bspw.:

  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • SONY Music Entertainment Germany GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • Universal Music GmbH
  • EMI Music Germany GmbH
  • Studiocanal GmbH

Dem Adressaten einer Abmahnung durch Waldorf Frommer wird vorgeworfen, dass er über seinen Internetanschluss das urheberrechtlich geschützte Werk illegal anderen Tauschbörsennutzern zum Upload angeboten habe. Aufgrund dieser angeblich unberechtigten Vervielfältigung bzw. der illegalen öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16 bzw. 19a UrhG, habe der Rechteinhaber nun Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter werden Sie als Abgemahnter aufgefordert, neben den Kosten der Abmahnung auch einen Schadenersatz an die Abmahnkanzlei zu überweisen.

Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung pauschalisiert die Abmahnkanzlei die Gesamtforderung des Schadenersatzes in diesem Fall auf einen Betrag von. 1.200,00 EUR zu einem sogenannten Vergleichsangebot. Zusätzlich wird ein Aufwendungsersatz in Höhe von 218,30 EUR veranschlagt. Sodass sich insgesamt eine Forderung von 1.418,30 EUR ergibt.

Wie sollten Sie sich bei einer urheberrechtlichen Abmahnung durch Waldorf Frommer verhalten?

Obwohl die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer in großer Zahl erfolgen, sollten sie dennoch ernst genommen werden Denn ein Ignorieren der Abmahnung kann dazu führen, dass die Gegenseite versucht, eine einstweilige Verfügung gegen Sie zu erwirken, die wiederum mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein kann.

Dennoch sollten Sie sich von einer ähnlichen Abmahnung nicht einschüchtern lassen, Abmahnungen sind ein rechtmäßiges Mittel, auf Verstöße in verschieden Rechtsgebieten einzugehen und zu versuchen, diese zu unterbinden und zu sanktionieren. Dies beinhaltet jedoch auch, dass es Ihnen möglich sein muss, sich gegen eine solche Abmahnung rechtlich zur Wehr zu setzen. So hat beispielsweise die Erfahrung gezeigt, dass teilweise die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen zwar vom Internetanschluss des Abgemahnten erfolgt sind, ein Dritter jedoch unberechtigter Weise über diesen verfügte.

Auch wenn Sie den gerügten Verstoß begangen haben, gibt es für Sie einige Verteidigungsstrategien. Wir raten darüber hinaus von der Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung ab, da diese häufig mit hohen Haftungsrisiken verbunden sein kann. Zudem ist aus unserer Sicht der geforderte Betrag meist zu hoch angesetzt und bietet Verhandlungsspielraum

Deshalb ist es ratsam, die genannte Frist einzuhalten und die Zwischenzeit zu nutzen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der mit Ihnen ein weiteres Vorgehen bespricht und Ihnen die Verteidigungsmöglichkeiten offenlegt. Gerade in Bezug auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung, bieten sich für einen Nicht-Juristen nur bedingt Möglichkeiten etwaige Haftungsrisiken einzuschätzen. An dieser Stelle sowie bei der Einschätzung und beim Aushandeln eines angemessenen Schadensersatzes lohnt es sich, einen Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts zu kontaktieren. Die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling hilft Ihnen hierbei gerne. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch als ersten Schritt zur erfolgreichen Verteidigung gegen Ihre Abmahnung. Kontaktieren Sie uns einfach, senden uns Ihre Abmahnung zu und wir werden mit Ihnen an einer Lösung arbeiten.

SCHARFENBERG · HÄMMERLING Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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