Abmahnung: Kanzlei Lubberger Lehment i. A. d. Škoda Auto a.s. – Marken: Škoda, Oktavia, Fabia, Superb, Kodiaq,

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Große Automobil-Unternehmen wie VW, Audi, BMW und Co haben Marken- und Kennzeichenrechte, z. B. an Namen und Logos. Wenn Marken und / oder Kennzeichen unberechtigterweise verwendet werden, kann der Rechteinhaber den Verstoß abmahnen. Ähnlich ist es auch im folgenden Fall:

Die Kanzlei Lubberger Lehment mahnte in der Vergangenheit im Auftrag der Škoda Auto a.s. ab. Der Abgemahnte soll unberechtigterweise Marken der Škoda Auto a.s. verwendet haben und dadurch Markenrechte der Škoda Auto a.s. verletzt haben. Daher forderte die Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Škoda Auto a.s. u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Die Škoda Auto a.s. soll u.a. Markenrechte an folgenden Marken haben:

  • Skoda
  • Citigo
  • Enyaq 
  • Fabia
  • Kamiq
  • Karoq
  • Kodiaq
  • Octavia
  • Octavia RS
  • Scala
  • Superb

Unsere Tipps zum Umgang mit einer derartigen Abmahnung:

Grundsätzlich ist davon abzuraten vorschnell und ohne anwaltliche Beratung den geltend gemachten Ansprüchen der Abmahnenden einfach nachzukommen. Zunächst sollte anwaltlich überprüft werden, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Nicht jede Abmahnung ist zwingenderweise auch berechtigt. Zudem sollte überprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche gegen Sie dem Grunde nach und in der genannten Höhe bzw. Umfang bestehen.

Insbesondere sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Beratung erfolgen, weil diese langfristig verpflichtet und im Nachhinein kaum zu ändern ist. Vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind unserer Erfahrung nach oft zu weit formuliert und sollten daher nicht unterschrieben werden. Ein Anwalt kann für Sie hingegen ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren.

Auch eine Abmahnung erhalten? Melden Sie sich gerne bei uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch!

Die Fachanwälte und Rechtsanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht in unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg beraten bundesweit in Abmahnfällen aller Art! Wenn auch Sie Hilfe bei Ihrer Abmahnung möchten, kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich unter:

  • Tel. 040 5330-8720 oder 030 2064-9405
  • E-Mail hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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