Abmahnung: Kanzlei Sarwari i. A. d. Berlin Media Art JT e.K. wegen Filesharing eines Erotikfilms

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Über das sog. „Filesharing“ von urheberrechtlich geschützten Werken und damit verbundene Abmahnungen haben wir schon oft berichtet. Um Filesharing geht es auch im folgenden Sachverhalt:

Die Kanzlei Sarwari mahnt im Auftrag der Berlin Media Art JT e.K. (ehem. John Thompson) aufgrund des angeblichen Filesharings eines Erotikfilms ab.

In der Abmahnung heißt es, dass die Berlin Media Art JT e.K. Herstellerin und Inhaberin des pornografischen Filmwerks sei. Dieses Filmwerk soll über den Internetanschluss des Abgemahnten unerlaubterweise auf einem Filesharing-Portal angeboten worden sein. Durch dieses Filesharing seien die Rechte der Berlin Media Art JT e.K. verletzt worden. Aufgrund der Zuordnung des Filesharings zu dem Internetanschluss des Abgemahnten wird davon ausgegangen, dass der Abgemahnte für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.

Aufgrund der angeblichen Urheberrechtsverletzung werden folgende Forderungen gestellt:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatzzahlung i. H. v. 650,00 €
  • Vollständige Beseitigung des Urheberrechtsverstoß

Wie sollte man vorgehen, wenn man eine vergleichbare Abmahnung erhält?

Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung bzw. im Allgemeinen eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht vorschnell irgendwelche Forderungen aus der Abmahnung erfüllen!

Es ist zwar wichtig, dass Sie zeitnah reagieren, um gesetzte Fristen einzuhalten. Jedoch sollte zunächst überprüft werden, ob die gestellten Forderungen dem Grunde nach und in der genannten Höhe überhaupt bestehen.

Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist besondere Aufmerksamkeit geboten! Einmal unterschrieben, verpflichtet eine Unterlassungserklärung lebenslänglich und kann in der Regel nicht geändert werden. Daher ist es sehr ratsam, sich vor Abgabe einer Unterlassungserklärung diesbezüglich anwaltlich beraten zu lassen.

Wir beraten bundesweit zu Abmahnungen aller Art!

Wenn Sie anwaltliche Unterstützung wegen einer Abmahnung benötigen, melden Sie sich gerne jederzeit bei uns. Sie erreichen uns telefonisch unter Tel. 040 5330-8720 oder Tel. 030 2064-9405. Schreiben Sie uns gerne auch einfach an eine unserer E-Mail-Adressen hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de oder über die untenstehende Funktion „Nachricht senden“ von anwalt.de. Wenn Sie uns über anwalt.de schreiben, fügen Sie bitte auch nochmal in die Nachricht an uns Ihre Telefonnummer ein. Vielen Dank und bis bald!


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