Abmahnung: Kanzlei Zierhut IP für die Zapf Creation AG wegen unerlaubter Verwendung der Marke „BABY born“ (Markenrecht)

  • 2 Minuten Lesezeit

Tag für Tag beschäftigen wir uns mit markenrechtlichen Abmahnungen. Hintergrund der Abmahnungen ist dabei oft, dass Online-Verkäufer unwissend markenrechtlich geschützte Namen bekannter Produkte, sog. „Wortmarken“, für Ihre Verkaufsanzeigen verwenden. Dass beim Verwenden von Wortmarken für Online-Angebote höchste Vorsicht geboten ist, lässt sich auch wieder am folgenden Beispiel vor Augen führen:

Die Kanzlei Zierhut IP hat im Auftrag der Zapf Creation AG abgemahnt. Die Zapf Creation AG ist ein deutscher Spielwarenhersteller. Bekannte Marken der Zapf Creation AG sind u.a. „BABY born“ und „Baby Annabell“, deren Markenrechte die Zapf Creation AG hat.

Der Abgemahnte soll im Internet Artikel angeboten und dabei ohne entsprechende Berechtigung die Marke „BABY born“ verwendet haben. Daher forderten die Abmahnenden u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Abmahnkosten.

Allgemeine Tipps zum Umgang mit Abmahnungen:

  • Grundsätzlich keine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben.
  • Nicht vorschnell an die Abmahnenden zahlen (und auch sonstige Forderungen nicht ohne Weiteres erfüllen).
  • Nicht persönlich Kontakt zu den Abmahnenden aufnehmen.
  • Gesetzte Fristen beachten und sich zeitnah anwaltlich beraten lassen.

Zunächst sollte genau geprüft werden, ob die Forderungen gegen Sie dem Grunde nach bestehen. Für den Fall, dass die gestellten Forderungen dem Grunde nach bestehen, sollte weiterhin geprüft werden, ob die Forderungen auch in der genannten Höhe bzw. Art und Umfang bestehen. Beispielweise kann der Streitwert und damit auch die nach dem Streitwert berechneten Abmahnkosten zu hoch bemessen sein. Auch sollte darauf geachtet werden, dass eine abzugebende Unterlassungserklärung nicht zu weit gefasst ist.

Insbesondere auch bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist höchste Sorgfalt geboten. Abgegebene Unterlassungserklärungen verpflichten zumeist ein Leben lang. Daher ist die vorherige anwaltliche Beratung diesbezüglich ratsam, um nicht unbewusst mit Unkosten verbundene, unnötige Verpflichtungen einzugehen.

Sie haben Fragen zu Ihrer Abmahnung?

Dann melden Sie sich gerne jederzeit bei uns für ein unverbindliches Erstgespräch unter:

  • Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405
  • E-Mail: hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  •  „Nachricht senden“ von anwalt.de (Hierbei bitte auch in der Nachricht an uns noch einmal Ihre Telefonnummer mit angeben, danke!)

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg

Beiträge zum Thema