Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte für den Film "Grand Hotel Budapest"

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Die Urheberrechtsverletzung an dem Film-Hit "Grand Hotel Budapest" der Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wird gegenwärtig von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälten abgemahnt. Den Empfängern der Abmahnungen wird der Vorwurf des sogenannten Filesharings gemacht, das bedeutet, dass der Film auf Tauschbörsen im Internet verbreitet wird. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 815,00 EUR von den Abgemahnten gefordert.

Sollten Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälten für das Filmwerk Grand Hotel Budapest erhalten haben, verhalten Sie sich wie folgt:

Eine Abmahnung niemals ignorieren!

Wer eine Abmahnung erhält, ist verpflichtet, darauf zu reagieren. Die Angelegenheit regelt sich leider nicht selbstständig, wer also  hofft, dass das Ganze nur eine Warnung der Gegenseite ist, irrt sich und bringt sich in die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens. Die Abmahnkanzleien können den Unterlassungsanspruch ihrer Mandanten (also der Rechteinhaber) auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchsetzen, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung vonstattengeht. Dann müssten Sie zusätzlich auch noch die Kosten dieses Verfahrens tragen, was bei einem Streitwert von 25.000 Euro hohe Mehrkosten bedeutet. Durch die richtige Reaktion kann das vermieden werden!

Keine voreiligen Zahlungen leisten!

Ob ein Anspruch gegen Sie überhaupt besteht und in welcher Höhe, bedarf einer Überprüfung:

Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.

Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12).

Aber auch wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzungen zu verantworten haben: Vielfach sind die Forderungen überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Die anwaltliche Beratung kann Kosten sparen!

Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung  unbedingt  überprüfen lassen!

Unterschreiben Sie nicht einfach die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung: Sie sind an diese ein Leben lang gebunden und können sie nicht widerrufen oder anfechten! Sie werden von den Abmahnkanzleien regelmäßig viel zu weit formuliert. Daher empfiehlt es sich, eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung durch einen Anwalt formulieren zu lassen, die auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung telefonisch oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung per E-Mail zu.

Ihre Rechtsanwältin Scharfenberg

 


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