Ampel-Blitzer-Skandal: Woran erkennt man, ob man selbst betroffen ist?

  • 4 Minuten Lesezeit

Wir haben bereits an anderer Stelle ausführlich darüber berichtet, dass an verschiedenen Stellen in Deutschland jahrelang Rotlicht-Überwachungen mit Messgeräten durchgeführt wurden, obwohl bei der Installation der damit gekoppelten Induktionsschleifen die Abstandsvorgaben nicht einhalten wurden (siehe „Blitzer-Skandal in Düsseldorf (2018): Rotlicht-Überwachungen an Ampeln ohne Zulassung“ und „Der bundesweite Ampel-Skandal – Neues von den Blitzern aus Düsseldorf & Co.“).

Seither bekamen wir zahlreiche Anfragen besorgter Verkehrsteilnehmer, die wissen wollen, ob auch der ihnen gemachte Vorwurf eines Rotlichtverstoßes von dem Skandal erfasst wird. Wie also kann man herausfinden, ob man selbst auch betroffen ist?

1.) Prüfung: Welches Messgerät kam zum Einsatz?

Zunächst einmal ist anzumerken, dass es in der bisherigen Berichterstattung stets um Messgeräte vom Typ Traffipax TraffiPhot III von der Fa. Jenoptik geht. Dieses gehört in Deutschland zu den am meisten eingesetzten Rotlicht-Überwachungsgeräten.

„Es empfiehlt sich daher ein Blick in den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid, in dem der Vorwurf eines Rotlichtverstoßes ausgeführt wird. Dort findet sich häufig in der Rubrik Beweismittel ein Hinweis darauf, welches Messverfahren zum Einsatz gekommen ist“, erläutert unser Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Sven Hufnagel. „Lässt sich ein Hinweis auf das TraffiPhot III finden, ist die Typ-Frage eindeutig geklärt. Manchmal wird stattdessen auch die Abkürzung TPH III verwendet und auch dann ist klar, dass hier das besagte Gerät der Fa. Jenoptik zum Einsatz gekommen ist. Schwieriger ist es, wenn nur der nicht näher untermauerte Hinweis auf ein Induktionsschleifenmessverfahren oder ähnliches zu finden ist – dann ist zwar die Wahrscheinlichkeit groß, dass es um das besagte Gerät geht, aber sicher ist dies nicht. In solchen Fällen können wir aber nach Erhalt der amtlichen Bußgeldakte beispielsweise am Eichschein eindeutig feststellen, mit welchem Gerät wir es zu tun haben. Das Gleiche gilt auch, wenn sich in den an einen Betroffenen gerichteten Schriftstücken der Bußgeldbehörde überhaupt kein Anhaltspunkt auf das verwendete Messverfahren befindet.“

Natürlich kann es auch bei Rotlichtmessungen mit anderen Messverfahren zu Fehlern gekommen sein, nachdem die Fehlerquellen aufgrund sehr ähnlicher Technologien meist bei den in Deutschland eingesetzten Verfahren grundsätzlich dieselben sind. Die vorstehenden Ausführungen beziehen sich allein deswegen auf das TraffiPhot III, weil aktuell nur bei diesem die Unterschreitung der Abstandsvorgaben bekannt geworden ist.

2.) Prüfung: Wo wurde geblitzt?

Die fehlerhaften Überwachungsanlagen sollen (in alphabetischer Reihenfolge) u. a. an folgenden Stellen stehen:

  • Aachen
  • Bochum
  • Düsseldorf (alle inzwischen abgeschaltet!)
    • Beckbuschstraße / Freiliggrathplatz
    • Brehmplatz
    • Corneliusstraße / Herzogstraße
    • Nordstern (Überfahrt B 8 / A 44)
    • Seestern (Brüsseler Straße / Lütticher Straße)
  • Essen
  • Hannover
    • 10 Überwachungsstellen (inzwischen abgeschaltet, zum Teil nach Korrektur wieder aktiviert)
  • Leipzig
    • insgesamt wohl 30 (!) Überwachungsstellen
  • Ludwigsburg
  • Saarbrücken
    • 4 Überwachungsstellen (inzwischen abgeschaltet!)
  • Stuttgart
    • Hauptstätter Straße (B 14) 
    • Talstraße / Wangener Straße (Stuttgart-Ost)
  • Wuppertal

Unklar ist noch, ob auch Zwickau (u. a. Kreuzung Reichenbacher Straße / Olzmannstraße) ein gleichgelagertes Problem hat. Dies würde in einem von uns geführten Verfahren jedenfalls begründen, weshalb das Verfahren sang- und klanglos exakt am Tag nach Ablauf der Verjährungshemmung eingestellt wurde, was bei uns erhebliche Zweifel aufkommen lässt. Derartige Vorgehensweisen vermitteln beim Verteidiger stets den Eindruck, dass die tatsächlichen Gründe für die Verfahrenseinstellung woanders liegen, aber man die „elegante“ Lösung wählt und den Fall über möglicherweise bewusst eingetretene Verjährung einstampft …

Betroffen sein sollen v. a. Stellen, an denen zwei Fahrspuren in gleicher Richtung rotlichtüberwacht werden.

Wir weisen darauf hin, dass wir uns bei den vorstehenden Ausführungen auf Informationen und Unterlagen stützen, die nicht sämtlich von uns selbst überprüft werden konnten. Die Angaben sind daher ohne Gewähr. Es ist somit nicht auszuschließen, dass einzelne Messstellen nach näherer Prüfung korrekt arbeiteten oder nach inzwischen erfolgter Korrektur der Lage der Induktionsschleifen jetzt korrekte Ergebnisse liefern. Umgekehrt gehen wir davon aus, dass in den nächsten Wochen und Monaten noch zahlreiche weitere Stellen aufgedeckt werden, an denen es zum gleichen Problem gekommen ist wie in Düsseldorf & Co.

Wir bemühen uns darum, die obige Liste fortlaufend zu aktualisieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

Dr. Sven Hufnagel von der Kanzlei Dr. Hufnagel Rechtsanwälte in Aschaffenburg ist seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er ist auf die Verteidigung in Bußgeldsachen und Verkehrsstrafsachen spezialisiert und verteidigt bundesweit vor allen Gerichten, um Betroffenen den Führerschein zu erhalten. Im Focus-Spezial für die Jahre 2015, 2016 und 2017 wird er als einer von Deutschlands „Top-Anwälten im Verkehrsrecht“ bezeichnet. Für die Presse steht er regelmäßig als Interview-Partner zur Verfügung. Weitere Informationen über ihn und seine umfassende Tätigkeit im Zusammenhang mit dem „Kölner Blitzer-Gate“, aber auch über den Ampel-Blitzer-Skandal finden Sie auf unserer Website www.fahrverbot-rechtsanwalt.de und in der von uns bei Facebook gegründeten Gruppe „Blitzer-Opfer – Ampel-Skandal in Düsseldorf und dem Rest von Deutschland“.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel

Beiträge zum Thema