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Amtsgericht München verurteilt wegen Volksverhetzung auf Facebook

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Das Amtsgericht München hat einen 34-jährigen Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 200 Tagessätzen zu je 25 Euro Euro verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gerichts veröffentlichte der Angeklagte im August 2014 im Rahmen einer Diskussion auf einer offenen Facebook-Gruppe mit Hilfe seines Notebooks folgende Äußerungen im Internet.

  • Nach all diesen Lügen zweifle ich langsam an der Wahrheit des Holocaust!!
  • Aber wie sagen die verfluchten Zionisten so schön? Alles Fake! Alles Propaganda! Wo sind die Beweise?
  • FUCK ISRAHEL, Scheiß Kindermörder! Abgefucktes ParasitenPack! Dreckiges Rattenvolk.
  • Sogesehen haben die Juden am HC des 2. Weltkrieges auch selber schuld. Vor allem die im Warschauer Ghetto...
  • Fuck ISRAHELL! Abgefucktes Dreckspack! möchtegern "auserwählte" ... Verfluchtes Parasitenvolk! Fuck Israhell! Fuck Kindermörder!

Dabei war dem Angeklagten bewusst, dass diese Beiträge von vielen anderen Facebook-Nutzern gelesen werden können und auch tatsächlich gelesen wurden.

Nach Ansicht des Gerichts stellte der Angeklagte dadurch den während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Massenmord an der jüdischen Bevölkerung Europas in Abrede bzw. bagatellisierte diesen. Mit solchen Äußerungen könne, so das Gericht, der öffentliche Friede gestört werden. Dies habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen.

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig. Er gab an, dass er mit seinen Äußerungen auf Facebook lediglich auf Provokationen von anderen Facebook-Nutzern im Zusammenhang mit der Leugnung der schuldhaften Tötung von Palästinensern durch Israelis reagieren und diese ebenfalls provozieren wollte. Den Holocaust würde er nach seinen Angaben auch nicht bestreiten.

Das Gericht glaubte dem Angeklagten. In der Verhandlung wurden Screenshots vorgelegt, auf denen einzelne von anderen Facebook-Nutzern gepostete Troll-Beiträge zu lesen waren. Dass der Angeklagte seine Äußerungen nicht wirklich ernst, sondern vorwiegend provozierend meinte, findet zudem eine mögliche Grundlage in dem von ihm am Ende eines seiner Beiträge gesetzten Emoticons in Form eines augenzwinkernden Smileys, so das Urteil.

Bei der Höhe der Strafe hat die Richterin berücksichtigt, dass der Angeklagte geständig und einsichtig war und zu den Äußerungen durch Troll-Beiträge provoziert wurde. Weiterhin wurde dem Angeklagte zugutegehalten, dass lediglich 34 Leser dokumentiert wurden. Auch sei zu berücksichtigen, dass aufgrund des geringen Verbreitungsgrades der Äußerungen des Bauhelfers das Potential für die Störung des öffentlichen Friedens gering war. Strafschärfend sei jedoch zu berücksichtigen, dass der Angeklagte bereits, wenn auch nicht einschlägig, vorbestraft.

Daher sei im vorliegenden Fall eine Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen zu je 25 Euro tat- und schuldangemessen.


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