Amtsgericht Speyer bestätigt Sonderrechte im Straßenverkehr für Freiwillige Feuerwehrleute

  • 1 Minuten Lesezeit

Den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr stehen nach erfolgter Alarmierung auf dem Weg zum Gerätehaus Sonderrechte nach § 35 Abs.1 StVO zu.

Die diesseits bereits seit längerem vertretene Rechtsauffassung wurde ganz aktuell durch das Amtsgericht Speyer bestätigt.

Im entschiedenen Fall war ein Feuerwehrmann im Jahr 2014 auf dem Weg zu einem Großbrand in Speyer und auf einer Bundesstraße mit 150 km/h statt der erlaubten 100 Km/h geblitzt worden. Die Bußgeldbehörde verhängte eine Geldbuße von 160 Euro sowie ein Fahrverbot von 4 Wochen sowie Punkte im Verkehrszentralregister. Die Bußgeldbehörde sah insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die Geschwindigkeitsmessung ca. 30 min. nach der Alarmauslösung erfolgte keine besondere Dringlichkeit der Fahrt mehr. Das Amtsgericht Speyer sah dies anders und sprach den Betroffenen aus frei, da ihm auf dem Weg zur Wache Sonderrechte nach § 35 Abs. 1 StVO zugestanden hätten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Urteil des AG Speyer bestätigt damit die diesseits bereits seit langem vertretende Rechtsauffassung (vgl. auch http://www.anwalt.de/rechtstipps/inanspruchnahme-von-sonderrechten-durch-angehoerige-der-freiwilligen-feuerwehr-im-privat-kfz_039390.html), dass Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr nach erfolgter Alarmierung auf dem Weg zur Feuerwache Sonderrechte zustehen, wenn die Inanspruchnahme der Sonderrechte geboten ist.

Diese Auffassung wurde sowohl in der bisherigen Rechtsprechung (OLG Stuttgart in NJW 2002, 2118, 2119ff.; AG Reutlingen, AZ: 9 OWi 33 Js 17746/01; AG Hannover in NdsPfl 2004, 22, 23; BGH, LM BeamtVG Nr. 19 = BGHRBGBB § 839 Abs.1 Hoheitliche Tätigkeit 2) als auch in der Literatur (Diekman in NVZ 2003, 220, 221; Steegmann, Kommentar zum FSHG 2 § 12 Rdnr. 70; Pflock-Diekmann in Brandschutz 1984 173; Kullik in NZV 1994, 58 und DAR 1995, 126)) überwiegend geteilt.

Betroffene sollten Bußgeldbescheide der jeweiligen Bußgeldbehörde daher nicht akzeptieren.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Thiele

Beiträge zum Thema