Anforderung an eine Hochrechnung als Entscheidungshilfe für die pauschaldotierte Unterstützungskasse

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I. Sinn und Zweck einer Hochrechnung oder Potentialanalyse für eine pauschaldotierte Unternehmenskasse

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse, häufig auch pauschaldotierte Unternehmenskasse genannt, ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung . Sie ist wie die Direktzusage ein versicherungsfreier Durchführungsweg (siehe auch mein Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-direktzusagepensionszusage-im-vergleich-zur-pauschaldotierten-unterstuetzungskasse_181385.html).

Die Entscheidung für einen der fünf Durchführungswege orientiert sich regelmäßig an den unternehmerischen Zielprämissen ( siehe hierzu auch meine verschiedenen Rechtstipps zu den Zielprämissen 1 bis 11).

Die letztendliche Entscheidung für den Durchführungsweg pauschaldotierte Unterstützungskasse bzw. pauschaldotierte Unternehmenskasse hängt dann regelmäßig von einer entsprechenden Hochrechnung ab, die alle relevanten Auswirkungen aufzeigt und darstellt und das zahlenmäßige Angebot für die Einrichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse darstellt.

Anhand dieser Hochrechnung können dann - anhand der individuellen Mitarbeiterdaten - die wesentlichen Paramater wie Zusagezins, Arbeitgeberzuschuss, Leistungsart etc. definiert und festgelegt werden und entsprechende Abwandlungen in der Gestaltung verglichen werden. Entscheidendes Ergebnis der Hochrechnung ist der Break-Even-Zins. Das ist der Zins, bei dem sich das Versorgungswerk kostenneutral für den Unternehmer auswirkt. Der Unternehmer weiß dadurch, welcher Zins mit der freien Liquidität erzielt werden muss, damit alle Kosten und auch der Arbeitgeberzuschuss letztendlich bezahlt werden können.

Damit kann auch folgende beispielhafte Frage beantwortet werden:

  • Welche Auswirkung hat es, wenn ich den Zins um 0,25 % - Punkte reduziere, den Arbeitgeberzuschuss dagegen um 10 % - Punkte erhöhe oder alternativ gar nicht verzinse?

Beide Hochrechnungen können dann hinsichtlich aller Punkte verglichen werden, auf ihre Tragfähigkeit für den Unternehmer und Attraktivität für die Mitarbeiter beurteilt und anhand des Break-Even- Zins verglichen werden, welche Gestaltung für den Unternehmer letztendlich teurer ist.

II. Probleme mit Hochrechnungen in der Praxis

Die Praxis zeigt häufig, dass Hochrechnungen so ausgestaltet sind, dass eine Entscheidung nur schwer möglich ist. Bei einer Überprüfung der Hochrechnung finden sich immer wieder Fehler, die dazu führen, dass ein Unternehmer seine Entscheidung nur schwer abschätzen kann. In vielen Hochrechnungen fehlt der sogenannte Break-Even-Zins. Stattdessen wird mit fiktiven Zinsen gerechnet, die dazu führen, dass zum hypothetischen Ende teilweise Millionen als angeblicher Gewinn für den Unternehmer übrig bleiben. Teilweise wird hier die falsche Basis anstatt der freien Liquidität verzinst und darüber hinaus ein unrealistisch hoher Zinssatz zu Grunde gelegt.

In vielen Hochrechnungen fehlen die Auswirkungen der partiellen Steuerpflicht, die aber unweigerlich irgendwann kommen werden. Gerade bei jungen Kollektiven fehlt meist der Steueraufwand der entsteht, wenn das durch Zinsen und Fluktuation letztlich zu hoch gebildete Vermögen in das Unternehmen zurückgeführt werden und dort versteuert werden muss. Einfach gesprochen werden viele Hochrechnungen „schön“ gerechnet, sei es durch unrealistische Annahmen oder bewusste oder unbewusste Fehler. Eine Überprüfung ist hier immer sinnvoll, nicht nur hinsichtlich der steuerlichen Annahmen und Ergebnisse, sondern auch hinsichtlich systematischer betriebswirtschaftlicher Richtigkeit als solcher. Ein Unternehmer tut gut daran, bei berufsrechtlich zur steuerlichen Beurteilung befugten Personen derartige Hochrechnungen überprüfen und bestätigen zu lassen, bevor er eine entsprechende Entscheidung trifft.

 III. Wichtige Parameter, die eine Hochrechnung für eine pauschaldotierte Unternehmenskasse /Unterstützungskasse enthalten sollte

Der Bundesverband hat einige qualitative Anforderungen an Hochrechnungen aufgestellt, die grundsätzlich auch sinnvoll und notwendig sind, insbesondere folgende:

1. Angabe eines Break-Even-Zinses

Die Wirkung des sogenannten Zinses-Zins-Effektes kann einen Unternehmer schnell täuschen und ist nur schwer beurteilbar. Die Frage, was muss unternehmerisch erzielt werden, kann nur mit Hilfe des Break-Even Zinses beurteilt werden. Er zeigt, wie teuer ist das Versorgungswerk unter der Prämisse der Kostenneutralität und welche Rendite muss mit der freien Liquidität erreicht werden.

Der erforderliche Break-Even-Zins sollte alternativ für die Situation berechnet werden, dass der Unternehmer bereits ist, die Einrichtungskosten und Verwaltungskosten der pauschaldotierten Unterstützungskasse, oder gar den Arbeitgeberzuschuss zu tragen. Für seine Entscheidung wird der Unternehmer meist auf den Break-Even-Zins auf Basis der Kostenneutralität abstellen (vergleiche meinen ausführlichen Rechtstipp: "Richtige Wahl von Zusagezins und Arbeitgeberzuschuss bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse" https://www.anwalt.de/rechtstipps/richtige-wahl-von-zusagezins-und-arbeitgeberzuschuss-bei-der-pauschaldotierten-unterstuetzungskasse_182601.html).

2. Angabe der freien Liquidität für jedes einzelne Jahr

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist letztlich ein Instrument zur Schaffung von Liquidität oder Liquiditätsreserven. Mittel, die üblicherweise an Versicherungsgesellschaften abfließen mit unbefriedigender Rendite, sollen unternehmerisch genutzt werden.

Aus diesem Grund ist es entscheidend, die freie Liquidität für jedes einzelne Jahr zu kennen und auch in der Gesamtsumme beurteilen zu können. Kosten mindern die freie Liquidität, Steuereffekte erhöhen oder vermindern diese, Entgeltumwandlungen und Sozialversicherungsersparnisse erhöhen diese und Versorgungsleistungen vermindern diese.

Durchschnittsberechnungen sind hier genauso wenig hilfreich wie  verkürzte und unvollständige Berechnungen. Komponenten, die ohne Einfluss auf die Liquidität sind, wie Dotierung und Darlehensgewährung, Zins und Darlehensgewährung sollten aus derartigen Berechnungen auch herausgehalten werden. In der Praxis zeigen sich hier immer wieder massive Fehler.

3. Angabe der partiellen Steuerpflicht

Auch wenn die partielle Steuerpflicht die Unterstützungskasse in ihrer Gesamtheit betrifft und sich diese bei wachsenden Gruppenunterstützungskassen tendenziell in die Zukunft verschiebt und teilweise auch verringert durch Neuzugänge, wird sie in irgendeiner Form einmal einsetzen und ist auch von Entscheidungsrelevanz.

4. Steuerlich relevante Daten wie Dotierung nach § 4 d EStG, Nachdotierungen nach § 4 d EStG, zulässiges Kassenvermögen

Auch wenn eine korrekte Berechnung der freien Liquidität das Herzstück der Hochrechnung ist und in dieser Berechnung Angaben wie Dotierung, Zins, Darlehensgewährung etc. keinen Raum hat, sollten auch steuerliche Daten angegeben werden, um die steuerlichen Wirkungen beurteilen, Bilanzposten einschätzen zu können etc.

In der Praxis gibt es auch Zusammenfassungen wie Dotierung und Kosten. Betriebswirtschaftlich führt dies zu falschen Beurteilungen, da Kosten an fremde Dritte und liquiditätsmäßig abfließen. Dotierengen dagegen sind bei Darlehensmodellen liquiditätsmäßig neutral und führen lediglich zur Vorverlagerung von Steuereffekten.

5. Keine Berücksichtigung von Fluktuation

Fluktuation verbessert sicherlich ein derartiges Modell. Eine Berechnung und letztlich auch die darauf basierende Entscheidung sollte allerdings immer ohne Fluktuation gerechnet werden. Wahrscheinlichkeiten der Fluktuation sind immer im höchsten Maße ungenau. Die Entscheidung, sich ein derartiges System leisten zu wollen, sollte anhand des diesbezüglichen Worst-Case-Szenarios „ohne Fluktuation“ getroffen werden.

6. Aussterbendes Versorgungswerk

Ein Versorgungswerk rechnet sich immer dann am schlechtesten, wenn es ausstirbt. Ersatz von Mitarbeitern sollte in der Berechnung nicht erfolgen. Ab einem gewissen Punkt kommen keine Steuervorteile mehr, keine Zuflüsse durch Entgeltumwandlungen sondern nur noch die Liquiditätsabflüsse für die Leistungsfälle. Bei Auflösung kommt häufig ein negativer Steuereffekt, der ebenfalls in die Berechnung einbezogen werden muss, da er meist erheblich ist.

7. Sozialversicherungsersparnis

Die Sozialversicherungsersparnis sollte nicht pauschal berechnet werden, sondern auf Basis des einzelnen Mitarbeiters und seiner Verhältnisse.

8. Beitrag für den Pensionssicherungsverein (PSV)

Der PSV Beitrag sollte auf langjähriger Basis einkalkuliert sein. Ein langjähriger Satz von 0,25 % scheint hier angemessen, sollte im Einzelfall allerdings auch erhöht werden können, um damit Veränderungen der Zukunft einschätzen zu können.

9. Gesonderte Darstellung der steuerlichen Auswirkungen

Die steuerlichen Auswirkungen schwanken von Jahr zu Jahr aufgrund der Besonderheit des § 4 d EStG. Regelmäßig kommt es im 8. bis 10 Jahr zu mehr Steuern. Auch diese Effekte sollten sichtbar sein.

10. Berechnung mit unterschiedlichen Zinsszenarien

Es ist absolut sinnvoll, wenn die freie Liquidität mit unterschiedlichen Zinssätzen berechnet wird. Ein Zinssatz sollte aber immer als Break-Even-Zins berechnet werden. Weitere Zinssätze sollten die Einschätzung des Unternehmers berücksichtigen, was er sich persönlich zutraut, mit dieser freien Liquidität zu erwirtschaften, unabhängig davon, ob durch Ersparnis von Kontokorrent oder durch Investition.

11. Kein Einbezug von hypothetischen Ersparnisannahmen

Einsparungen von Gehaltserhöhungen oder andere hypothetische Effekte sollten nur einbezogen werden, wenn sie auch konkret sind. Der Unternehmer sollte die Auswirkungen seiner Entscheidung  so getrennt und losgelöst von anderen Effekten wie möglich sehen. Fluktuation oder ausgesetzte Gehaltserhöhungsrunden können die Effekte in Zukunft verbessern, sollten aber für eine Entscheidung außen vor bleiben.

12. Erläuterungen in der Hochrechnung

Auch wenn jede einzelne Spalte der Hochrechnung erklärt sein sollte und jede Zahl in sich nachvollziehbar sein soll, wichtig für eine Entscheidung ist letztlich eine entsprechende steuerliche und betriebswirtschaftliche Erläuterung und das Aufzeigen von Modifikationen und Veränderungen.

IV. Grenzen einer Hochrechnung

Eine Hochrechnung ist eine Momentaufnahme und stellt das zahlenmäßige Angebot für die Einrichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse in der aktuellen Situation dar.

Selbstverständlich können Änderungen bei Fluktuation nicht im Voraus kalkuliert werden. Bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungswerken sind der Teilnehmerkreis und auch die Beiträge bekannt. Bei arbeitnehmerfinanzierten Versorgungswerken ist der Teilnehmerkreis vorab nicht bekannt und auch die einzelnen Umwandlungsbeiträge müssen geschätzt werden. Dennoch ist eine Hochrechnung bei Anwendung obiger Grundsätze, die auch der Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskasse ähnlich als relevant ansieht, eine hinreichend genaue Grundlage. Die Festlegung von Paramatern wie Zins und Arbeitgeberzuschuss haben letztlich eine größere Auswirkung als die Anzahl der Teilnehmer.

Meine Empfehlung: Nehmen sie die Hochrechnung wirklich ernst, die Bedeutung ist jedenfalls gewaltig.

Gerne  überprüfe ich Hochrechnungen, wenn Sie dazu eine Einschätzung und Beurteilung möchten, gerne helfe ich Ihnen auf Basis von Hochrechnungen auch, die für Sie richtigen Parameter und Gestaltungsvarianten zu finden.

 

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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