Die Direktzusage/Pensionszusage im Vergleich zur pauschaldotierten Unterstützungskasse

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Das Betriebsrentenrecht kennt mit der Pensionskasse, der Direktversicherung und dem Pensionsfond drei versicherungsförmige Durchführungswege und mit der Unterstützungskasse und der Direktzusage zwei interne Durchführungswege. Die Unterstützungskasse gibt es auch in einer durch Versicherungen kongruent rückgedeckten Variante.

Angesichts der Schwierigkeiten und Probleme der Versicherungswirtschaft und auch der Pensionskassen (verschiedenen Pensionskassen wurde die Geschäftstätigkeit durch die BAFin bereits untersagt oder teilweise wurden auch Unternehmer in die Haftung genommen) rücken interne Durchführungswege mit der Möglichkeit der freien Kapitalanlage und insbesondere der Möglichkeit der Innenfinanzierung und Schaffung von Liquidität und Liquiditätsreserven in den Vordergrund.

Als interne Durchführungswege stehen sowohl die Direktzusage als auch die pauschaldotierte Unterstützungskasse zur Verfügung.
Die Entscheidung, welcher der beiden Durchführungswege für das Unternehmen geeigneter ist, ist anhand verschiedener Zielprämissen zu treffen.
Die wichtigsten Unterschiede stellen sich wie folgt dar:

  1. Die Direktzusage führt zwangsweise zu Pensionsrückstellungen. § 28 EGHGB verbietet Pensionsrückstellung bei einer pauschaldotierten Unterstützungskasse.
  2. Der steuerliche Aufwand in der Direktzusage ergibt sich automatisch durch die Rückstellungszuführung (der Unterschied zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz ist zu beachten), bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse können die Dotierungen zwischen 0 € und dem steuerlichen Maximum von 2,5 % des Versorgungskapitals vorgenommen werden, so lange bis 20 % der Zusage erreicht sind. Eine Dotierung und damit ein steuerlicher und handelsrechtlicher Aufwand kann in einzelnen Jahren somit auch ausgelassen werden.
  3. Die Direktzusage führt bei längerer Betriebszugehörigkeit im ersten Jahr zu einem höheren steuerlichen Aufwand als die pauschaldotierte Unterstützungskasse. Über die Totalperiode ist der Aufwand allerdings gleich.
  4. Die Direktzusage ist auch geeignet für einzelne Personen. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist eher ein Kollektivsystem.
  5. Fluktuation führt bei einer Direktzusage zu einer Auflösung der Rückstellung für diese Person, soweit innerhalb der ersten drei Jahre ausgeschieden wird, danach regelmäßig zu einer partiellen Auflösung und damit zu einer zumindest teilweisen oder vollständigen Rückzahlung von Steuervorteilen an das Finanzamt. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse führt bei Fluktuation zu keiner steuerlichen Auflösung und damit zur Konservierung bereits erhaltener Steuervorteile, auch wenn der Anspruch des Mitarbeiters auf Null fällt.
  6. Erläuterungen im Anhang sind bei beiden Systemen erforderlich. Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse ist ein sog. Lastwert zu berechnen. (Barwert der Verpflichtung über dem Kassenvermögen)
  7. Der Installationsaufwand ist in beiden Systemen ähnlich.
  8. Laufend fallen bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse Verwaltungskosten an. Bei der Direktzusage sind es versicherungsmathematische Gutachten für Handels- und Steuerbilanz.
  9. Bilanzielle und steuerliche Auswirkungen für die Zukunft lassen sich für beide Systeme in Hochrechnungen darstellen.
  10. Gesellschafter-Geschäftsführer benötigen in beiden Systemen eine Zusage. Lediglich der Durchführungsweg unterscheidet sich.
  11. Sollen mehrere Mitarbeiter versorgt werden, ist es sinnvoll, in beiden Systemen eine Versorgungsordnung zu schaffen, die alle wesentlichen Punkte regelt.

Eine kompetente Beratung und ausführliche quantitative Darstellungen erleichtern die Entscheidung zwischen Direktzusage und pauschal dotierter Unterstützungskasse, soweit nicht bereits grundsätzliche Überlegungen ein Ausschlusskriterium darstellen, wenn z. B. die Bildung von Rückstellungen vermieden werden soll.

Ihre Liquiditätsauswirkungen oder auch den erforderlichen Zins für kostenneutrale Gestaltungen können Sie gerne mit unserem Unterstützungskassen-Rechner ermitteln

 

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