Arbeitnehmerrechte in Zeiten von Corona contra Arbeitgeberrechte, Kitanotbetreuung

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Coronavirus hat uns alle mehr oder weniger plötzlich überrascht. Welche Rechte Sie als Arbeitnehmer derzeit haben und wie sich Arbeitgeber aufstellen können, erfahren Sie nachfolgend: 

Arbeitnehmer haben, auch wenn sie von der Arbeit freigestellt wurden, weiterhin Anspruch auf ihren Lohn nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Auch wenn die häusliche Quarantäne angeordnet wird, erhalten Arbeitnehmer ihr Geld, während der Arbeitgeber dann über das Infektionsschutzgesetz einen Entschädigungsanspruch gegen das örtlich zuständige Gesundheitsamt geltend machen kann. Betriebsbedingte Kündigungen seitens des Arbeitgebers dürften unwirksam sein. Der Einzelfall ist entscheidend und die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, stellt sich. 

Arbeitgeber dürfen Kurzarbeit anordnen und können dies sogar online bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Voraussetzung ist der unvermeidbare und vorübergehende Arbeitsausfall. Nur 10 % der Belegschaft, anstatt wie zuvor 30 %, muss vom Arbeitsausfall in Zeiten der Corona-Krise betroffen sein. Allerdings sind Überstunden und zumindest ein Drittel des Urlaubs im Vorfeld abzubauen. 

Arbeitgeber werden insoweit entlastet, als dass sie beim Finanzamt die Steuersenkung bzw. Stundung beantragen können und bei Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet bekommen. Bei Liquiditätsengpässen sind die Zugangsvoraussetzungen zu Krediten gelockert. Für Arbeitnehmer mit Kindern sind die Kitaschließungen ein großes Problem. Angehörige sogenannter systemrelevanten Berufe können aber die Kindernotbetreuung in Anspruch nehmen, wie z. B. Richter, Staatsanwälte und Polizisten. Anwälte zählen leider noch nicht dazu, aber der Deutsche Anwaltverein kämpft derzeit dafür. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne telefonisch an die Kanzlei am Kaiserbrunnen.

Rechtsanwältin Sandra Günther

Sollte es nicht mehr möglich sein, persönliche Beratungsgespräche zu führen, so werden wir unsere Mandanten via Videotelefonie begleiten und betreuen.

Bleiben Sie alle gesund.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Sandra Guenther

Beiträge zum Thema