Übernachtungskontakte bei Vätern mit Kleinkindern

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Übernachtungskontakte bei Kleinkindern

Getrennt lebende Eltern stehen häufig vor der Frage: " Was machen wir mit unseren Kindern? Wer darf sie wann, wie lange und wo sehen?"

Viele glauben, dass Kindern Übernachtungskontakte beim anderen Elternteil nicht zuzumuten sind.

Insbesondere glauben dies viele Mütter, wenn es um den Wunsch der Väter geht, ihr eigenes Kind über Nacht bei sich zu haben.

Es kommen dann Argumente wie: " Er hat noch nie die Windeln gewechselt" oder " Er weiß nicht, wie es dem Kind die Flasche zu geben hat" und weiterer Nonsens.

Ich erlebe dies jeden Tag in den verschiedensten Verfahren und ich kann nur jedem Vater dazu raten, sich mit diesem Vorwurf nicht geschlagen zu geben. Väter sind genauso  viel oder wenig dazu in der Lage, sich um das eigene Kind zu kümmern, wie die Mütter. Es geht immer um die einzelne Person. Es geht hier auch nicht um häusliche Gewalt. IN solchen Fällen soll und wird oft zu Gunsten der Mütter entschieden.

Aber warum soll ein Vater, der einfach  nur getrennt von der Mutter lebt, und ansonsten friedlich und solide ist, sich nicht um sein eigenes Kind kümmern sollen?

Wieso soll er weniger in der Lage sein, das Kind in den Schlaf zu wiegen, als eine Mutter? Nur weil die Mutter das Kind neun Monate unter dem Herzen getragen hat?

Ich rate daher dazu, sich unverzüglich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen, sollte es in die vorgenannte Richtung gehen. Dort wird es dann ein Elterngespräch geben. Sollte es keine Einigung geben, sollte ein Anwalt für Familienrecht oder eine Anwältin für Familienrecht aufgesucht werden. Von dort aus wird dann ein Antrag zur Regelung de Umgangsrechts beim Familiengericht eingereicht.

Väter, lasst Euch nichts gefallen! Ihr habt nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.

Allgemein sagt man, dass Kleinkinder , bei guter Bindung zu Beiden ab ca 2 1/2 Jahren beim Vater übernachten können und sollen. 

Nur im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung kann eine verbindliche Regelung getroffen werden, wenn das Jugendamt nicht helfen konnte.

Aber Vorsicht: Es gibt immer noch Richter und Richterin, die die Rechte der Mütter über die Rechte der Väter stellen.

Also Väter, lasst Euch nicht auf einen gerichtlichen Vergleich ein, wenn Ihr dabei ein komische Gefühl habt. Oft wird mit dem Einwand gearbeitet, dass es dann eben zum Oberlandesgericht gehe und dies für das Kind schlecht sei.

Lasst Euch davon nicht zermürben, sondern besteht auf eine Entscheidung des Familiengerichts. Oft fällt dem nämlich eine Begründung, auf eine Ablehnung des Antrags auf Regelung des Umgangsrechts schwer, sodass dann häufig eine Entscheidung pro Vater das Resultat sein kann.

Väter,die nicht verheiratet waren,  sollten auch früh genug den Antrag auf Übertragung des hälftigen Sorgerechts einreichen lassen. Je früher, desto besser. Dabei sollten Väter Schriftverkehr mit der Mutter als Beweis sichern, damit die Mutter am Ende nicht sagen kann: " Also kommunizieren kann ich gar nicht mit dem Vater, er beleidigt mich und bedroht mich".

Mit den richtigen Beweisen können Väter in einer familienrechtlichen Verhandlung das Bild vom "bösen Vater "gerade rücken.


Sollten Sie sich jetzt genau in so einer Situation befinden, so wenden Sie sich gerne an unsere Anwaltskanzlei für Familienrecht in Dortmund und vereinbaren unter 0231- 222 10 40 einen Beratungstermin.


Ihr Kanzleiteam

Mfg
Sandra Günther

Rechtsanwältin 




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