Umgangsrecht, einfach erklärt

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Mein Kind, Dein Kind oder: Das Umgangsrecht

Vorwort :


Hast Du Kinder und wurdest aufgrund einer Trennung von Ihnen getrennt?

Oder kennst Du Jemanden im Familien- oder Freundeskreis, dem es so geht?

Dann bist Du kein Einzelfall, nein: DU bist in guter Gesellschaft.

Das Ziehen und Zerren an gemeinsamen Kindern in der Trennungsphase ist leider in vielen Familien Alltag.


Im Jahr 2019 gab es in Deutschland rund 11 Millionen Familien.

Insgesamt waren davon rund 2,6 Millionen Eltern in Deutschland alleinerziehend.

Ernüchternd, oder? Aber noch ernüchternder finde ich, dass die Zahl der alleinerziehenden Mütter wesentlich höher war, als die der alleinerziehender Väter. Du möchtest Zahlen?

Es gab Rund 2,2 Millionen alleinerziehende Mütter und nur, jetzt halte Dich fest, ca. 407.000 alleinerziehende Väter.

Ich verstehe bis heute nicht, wieso im Jahre 2021 insbesondere den Vätern sooooo wenig zugetraut wird, wenn es um die eigenen Kinder geht. Aber das ist ein anderes Thema.

Aber frag Du Dich selbst einmal, was ist eigentlich ein Bilderbuchvater, bzw. was sind Bilderbucheltern,  und wie haben sie sich zu verhalten?

Das Gesetz hält sich in diesem Punkt definitiv zurück. Vielmehr hält es die Anforderungen an ein Elternpaar im Gesetz eher allgemein, wenn es darin u.a  heißt: Die Eltern haben das Recht und Die Pflicht für das minderjährige Kind zu sorgen.

Dabei steht zwar das Kindeswohl im Zentrum, jedoch steht im Gesetz beispielsweise nicht:

Ein Vater darf keinen Alkohol trinken oder eine Mutter darf das Kind mit 10 Jahren nicht alleine in den Supermarkt schicken.“

Ich muss Dir nicht sagen, dass das Thema Umgangsrecht  Einfallstor für ein Abarbeiten von zwischenmenschlichen Problemen ist, was getrennt lebende Eheleute auch seeeeeeehr gerne in Anspruch nehmen.

1. Umgangsrecht, was ist das eigentlich?

Umgangsrecht ist das Recht aber auch die Pflicht des nicht betreuenden Elternteils auf Kontakt mit den eigenen Kindern.

Im Falle einer Trennung ist es in der Regel so, dass der überwiegend betreuende Elternteil, derzeit sind dies meistens noch die Mütter, den dauerhaften Lebensmittelpunkt der Kinder bestimmt. Dies bedeutet für die Väter bzw. den nicht überwiegend betreuenden Elternteil, dass die Kinder nur noch temporär zugegen sind.

Nun gibt es Paare, die handhaben die Umgangskontakte flexibel, friedlich und einvernehmlich.

In der Regel wird  aber um die gemeinsamen Kinder gestritten bis zum geht nicht mehr!

Da werden wechselseitige Vorwürfe erhoben, die Kinder werden manipuliert, Umgang wird verweigert, ja, sogar der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs wird das eine oder andere Mal sehr gerne erhoben.

Geht gar nicht finde ich, ist aber leider die Realität.

Für den nicht betreuenden Elternteil bedeutet dies in aller Regel ein Kampf, der sich , wenn es ganz schlecht läuft, über Monate und Jahre hinziehen kann.


2. Aber wem steht das Umgangsrecht eigentlich zu?

Grundsätzlich jedem Elternteil, der mit seinem eigenen oder dem Verhalten fremder Dritter Personen das Kindeswohl nicht gefährdet.

Aber auch Dritten, wie den Großeltern zB. kann ein Umgangsrecht zustehen, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen. Aber dazu später mehr.

Immer dann, wenn sich Elternteile nicht darüber einig sind, wann der andere Elternteil sein Kind sehen darf und wie lange, ist es sinnvoll sich Hilfe beim Jugendamt zu holen und einen Rechtsanwalt für Familienrecht aufzusuchen. 

Wenn nämlich erst mal ein Antrags auf Regelung des Umgangs zu verfassen ist oder im Gegensatz dazu ein solcher bei Dir ins Haus flattert, dann solltest Du gut aufgestellt sein.

Aber was passiert, wenn ein familienrechtliches Verfahren eingeleitet ist? Was erwartet Dich?

Ich will es erklären.

Wenn genau Du gerade in der Situation bist, dass Du Dein Kind nicht sehen darfst, dann höre bitte nicht auf, zu kämpfen. Es lohnt sich für Dich und Dein Kind.

Wenn nun ein Elternteil dem anderen Elternteil den Umgang verweigert, dann sollte der erste Schritt der zum Jugendamt sein.

Das Jugendamt sollte die erste Anlaufstelle sein , wenn s mit dem Umgang mal wieder schlecht läuft.

Von dort aus wird dann ein sogenanntes Elterngespräch vereinbart, zu dem beide Elternteile erscheinen müssen.

Im besten Fall einigen sich die Betroffenen an dieser Stelle.

Meist ist es aber so, dass es bei einem Aufeinandertreffen beider Elternteile eskaliert, die Elternteile sich beleidigen oder einer der beiden gar nicht erst kommt. Jeder der beiden Elternteile hat schließlich seine eigene Wahrheit zu der hier in Rede stehenden Thematik.

„Man Nehme zwei Menschen und schicke sie auf eine Reise. Du wirst sehen, wenn sie zurückkommen, werden Dir beide etwas anderes zu und über die Reise erzählen“

Wenn somit ein Einigungsversuch beim Jugendamt gescheitert ist, ist der Weg frei zum  Familiengericht. Dann solltest DU allerspätestens einen Rechtsanwalt für Familienrecht aufsuchen


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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