Sorgerecht, wie beantrage ich die alleinige elterliche Sorge?

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Sie haben ein Kind mit Ihrem Expartner und teilen sich das Sorgerecht?

Fest steht, dass der Gesetzgeber grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge vorsieht. Somit haben Eheleute, in deren Ehe ein Kind hineingeboren wird, immer die gemeinsame elterliche Sorge. Bei nicht verheirateten Paaren kann eine Sorgeerklärung abgegeben werden, muss aber nicht.

Aber was macht man, wenn die Kommunikation zwischen dem Ex und einem selbst nicht funktioniert? Was, wenn der oder die Ex einen ständig beleidigt, bedroht oder herabwürdigt?

Oder wie reagiert man, wenn der oder die Ex die Unterschrift zwecks Anmeldung in der Kita verweigert?

Dann kann die elterliche Sorge entzogen und nur auf einen Elternteil übertragen werden.

Hierzu müssen aber gewisse Voraussetzungen vorliegen, welche zB. sind:


Erziehungsfehler: Das Sorgerecht kann bei schwerwiegenden Erziehungsfehlern entzogen werden. Dazu zählten in der Vergangenheit beispielsweise ständige Tobsuchtsanfälle oder staatsfeindliche Erziehung (durch Neonazis, Anarchisten oder radikale Glaubensgemeinschaften). Auch zu hohe oder zu niedrige Anforderungen an das schulische Engagement können einen Erziehungsfehler darstellen.

Kindesvermögensgefährdung: Zur elterlichen Sorge gehört auch die Vermögenssorge. Wer zum Beispiel die Spareinlagen eines Kindes veruntreut, gefährdet die finanziellen Interessen des Kindes.

Misshandlung: Wird ein Kind misshandelt, schreiten die Jugendämter meist schnell ein. Das geht so weit, dass auch die Misshandlung von älteren Geschwistern den Sorgerechtsentzug rechtfertigen können, wenn nicht auszuschließen ist, dass auch das fragliche Kind misshandelt wird (OLG Oldenburg NJWE-FER 98, 67).

Missbrauch des Sorgerechts: Wird die Erziehungsstellung zu rechtswidrigem Verhalten missbraucht, können Richter ebenfalls einschreiten. Dazu gehört zum Beispiel das Abhalten vom Schulbesuch (BayOLGZ 83, 231) und die Aufforderung des Kindes zu strafbaren Handlungen („Klauen schicken“).

Gesundheitsgefährdung: Es gibt eine Pflicht zur Gesundheitsfürsorge. Wer dem Kind eine notwendige medizinische Behandlung verweigert, handelt nicht im Sinne des Kindes. So auch Eltern, die Zeugen Jehovas sind und sich im Falle einer Frühgeburt weigern, einer notwendigen Bluttransfusion zuzustimmen (OLG Celle, Urteil vom 21. Februar 1994, Az: 17 W 8/94).

Vernachlässigung: Durch ungenügende Pflege, mangelnde Ernährung und Kleidung kann ein Kind ebenso vernachlässigt werden, wie durch mangelnde Aufsicht. Ist das Kind ständig auf sich allein gestellt, weil sich die Eltern nicht kümmern, wird ebenfalls untersucht inwieweit deren Sorgeberechtigung noch angemessen ist.

Unverschuldetes Verhalten der Eltern: Auch unverschuldetes Verhalten kann zum Wohle des Kindes zu einem Sorgerechtsentzug führen. Beispiele sind etwa eine (auch trotz Therapie) schädliche Suchtkrankheit der Mutter, von der auch künftig nicht erwartet wird „clean“ zu werden (LG Berlin ZfJ 80, 188), Drogensucht im Allgemeinen (OLG Frankfurt FamRZ 83, 530), aber auch für das Kind gefährliche Krankheiten, beispielsweise partiell auftretende paranoide Psychosen (Karlsruher JAmt 01, 192).

Gefährliches Umfeld durch Dritte: Kinder sollen nach dem Willen der Rechtsprechung nicht in potentiell gefährlichen Umfeldern aufwachsen. Dazu gehören die Drogenszene und gefährliche Gruppierungen. Letzteres kann sich beispielsweise auf politische oder religiöse Extremisten beziehen, wobei etwa die Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas an sich keinen Entzug des Sorgerechts rechtfertigt (AG Meschede FamRZ 97, 958).

Schulpflicht: Die beharrliche Weigerung, ein minderjähriges Kind in die Schule zu schicken, ist ebenfalls ein Grund für einen Sorgerechtsentzug.

Wenn eine derartige Situation bei Ihnen vorliegen sollte, dann können Sie beim örtlich zuständigen Familiengericht, am besten mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht in Dortmund, die alleinige elterliche Sorge beantragen. Das Familiengericht wird dann das Jugendamt zu dem Fall anhören und einen Verfahrensbeistand bestellen, der den sogenannten Kindeswillen ermittelt. Sollte das Familiengericht Ihrer Begründung zur Übertragung der elterlichen Sorge folgen, wird dieses, oder Teilbereiche wie die Gesundheitsfürsorge oder Vermögensfürsorge übertragen. Achtung:

Als Anwältin für Familienrecht ist mir eine Sache sehr wichtig:

Versuchen Sie niemals, Sachverhalte zu konstruieren oder zu erfinden, um dem Kindesvater bzw. der Kindesmutter zu schaden, indem sie einen Sorgerechtsantrag stellen. Bedenken Sie immer , dass Íhr Kind im Zweifel beide Elternteile liebt und ein Recht auf beide Elternteile hat. Egal was zwischen Ihnen und Ihrem oder Ihrer Ex passiert ist, Ihr Kind hat damit nichts zu tun.


Gerne können Sie in Ihrer konkreten Angelegenheit einen Beratungstermin in unserer Kanzlei vereinbaren unter: 0231 222 10 40

Bitte sehen Sie davon ab, rechtliche Fragen über dieses Portal zu stellen. Wir beraten ausschließlich nach Terminabsprache.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Günther

Rechtsanwältin







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