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Arztstrafrecht

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Das Arztstrafrecht umfasst Straftaten die von einem Arzt/Mediziner in Ausübung seines Berufes begangen werden. Aufgrund größer Fälle handelt es sich um ein Rechtsgebiet, welches in der Öffentlichkeit für enorme Aufmerksamkeit sorgt. Doch im Grunde genommen handelt es sich hierbei meist um Tatbestände aus dem Strafgesetzbuch.

Relevante Themen aus dem Bereich des Arztstrafrechts sind zum einen die Straftaten gegen Leib und Leben wie z.B. die fahrlässige Körperverletzung oder Tötung. Im Bereich der aktiven Sterbehilfe hat man es mit dem Tatbestand der Tötung auf Verlangen zu tun. Daneben kommen auch Delikte wie unterlassene Hilfeleistung in Betracht. Auch können Delikte aus dem Wirtschaftsstrafrecht wie Vorteilsannahme und Bestechlichkeit eine Rolle spielen.

Darüber hinaus drohen Ärzten bei Straftaten auch berufsrechtliche Konsequenzen, so dass eine anwaltliche Vertretung frühzeitig angebracht ist. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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