Auch eine Abmahnung der Trendlogistics UG (haftungsbeschränkt) / Kanzlei Schroeder erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung der Trendlogistics UG (haftungsbeschränkt) über die Kanzlei Schroeder zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der Tätigkeit der Kanzlei Schroeder für verschiedene Abmahner:

Die Kanzlei Schroeder geht bereits seit einiger Zeit für verschiedene ihrer Mandanten gegen Wettbewerbsverstöße in Angeboten im Internet vor. Entsprechende Abmahnschreiben sind mir daher in der Vergangenheit wiederholt vorgelegt worden. Über diese Fälle hatte ich hier auch berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-missiondirect-ecommerce-gmbh-ueber-die-kanzlei-schroeder-erhalten-ich-berate-sie-203661.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-von-falk-valentin-ueber-rechtsanwalt-lutz-schroeder-194760.html

Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:

Die weitere mir vorliegende Abmahnung ist an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der als privater Anbieter aufgetreten ist. Insoweit wird der Vorwurf erhoben, dass diese Angabe falsch sei. Zur Begründung wird ausgeführt:

„Ihre Verkaufstätigkeiten erfüllt alle Kriterien, die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt hat.

(…)

Folglich treten Sie nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auf. In Wirklichkeit ist Ihre Tätigkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen. Ihr Verhalten ist unlauter (…).

Zu den Forderungen in der mir vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte wird aufgefordert,

  • es ab sofort zu unterlassen, das beanstandete Verhalten fortzusetzen,
  • eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und
  • die entstandenen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 953,40 Euro zu erstatten.

Meine Einschätzung: 

Nachdem der Gesetzgeber die Vorgaben für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informationspflichten geändert hatte, beschränken sich Abmahnungen gegenüber Privatverkäufern bei ebay nunmehr oftmals auf den Vorwurf einer Täuschung über den gewerblichen Charakter der Angebote. Vor dem Hintergrund, dass viele Menschen ebay nach wie vor nutzen, um private Sachen über das Internet zu verkaufen, stellt sich die Frage nach der Abgrenzung zwischen einer rein privaten Verkaufstätigkeit und einer quasi-gewerblichen Verkaufstätigkeit immer wieder. Informationen zu dieser Problematik finden Sie hier:

https://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm

Die mir vorliegende Abmahnung der Trendlogistics UG (haftungsbeschränkt) über die Kanzlei Schroeder wirft nach meiner Meinung allerdings unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. So ist nach meiner Auffassung die vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu einseitig zugunsten des abmahnenden Unternehmens gefasst. Auch die geltend gemachten Kosten begegnen in dem mir vorliegenden Fall aus meiner Sicht Bedenken.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Trendlogistics UG (haftungsbeschränkt) über die Kanzlei Schroeder erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de



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