Aussetzung behördlicher Vaterschaftsanfechtungsverfahren durch OLG Frankfurt am Main

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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 07.06.2011 (3 UF 99/11) auf die Beschwerde des Rechtsanwaltes Zeljko Grgic gegen die vorherige Entscheidung des Amtsgerichts Königstein am Taunus ein vom Regierungspräsidium Darmstadt eingeleitetes Vaterschaftsanfechtungsverfahren ausgesetzt.

Das Oberlandesgericht setzte das Verfahren aus, weil das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Verfahren die für die behördliche Vaterschaftsanfechtung maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft.

Das erstinstanzlich zuständige Amtsgericht hatte hingegen keinerlei Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften und lehnte die von Rechtsanwalt Grgic beantragte Aussetzung des Verfahrens ebenso wie eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ab. Infolge der Beschwerde von Rechtsanwalt Grgic wurde das Verfahren schließlich ausgesetzt.


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