Bausparvertrag kündigen - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Bausparvertrag kündigen: Die wichtigsten Fakten
- Was ist ein Bausparvertrag?
- Was können Sie in einem Bausparvertrag regeln?
- Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
- Wann können Verbraucher Ihren Bausparvertrag kündigen?
- Wie kann man den Bausparvertrag kündigen?
- Welche Alternativen gibt es neben der Kündigung?
Ein Haus kaufen, eine Eigentumswohnung besitzen oder einfach nur eine lukrative Vermögensanlage? Für den Abschluss eines Bausparvertrages gibt es viele gute Gründe.
Wenn Sie dennoch überlegen, Ihren Bausparvertrag z. B. bezüglich einer Umschuldung zu kündigen, müssen Sie einiges beachten. Auch wenn die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigt, sollten Sie dies nicht einfach akzeptieren, sondern die Kündigung gründlich überprüfen, um mögliche Nachteile zu vermeiden.
Bausparvertrag kündigen: Die wichtigsten Fakten
- Jeder Bausparvertrag kann mit einer Frist zwischen drei und sechs Monaten kostenlos gekündigt werden.
- Wird vor dem Ablauf von sieben Jahren gekündigt, entfällt die staatliche Wohnungsbauprämie.
- Alternativen zur Kündigung sind die Teilung oder Abtretung des Bausparvertrages sowie die Senkung der Bausparsumme.
Was ist ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag ist ein besonderer Darlehensvertrag, der zwischen einem Kunden und einer Bausparkasse abgeschlossen wird. Dieser dient in der Regel zur Finanzierung einer Immobilie, zur Modernisierung oder zum Umbau einer Wohnung oder eines Hauses, also für wohnwirtschaftliche Zwecke.
Alternativ können Sie einen Bausparvertrag abschließen, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten und diese anlegen möchten. In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf eine staatlich geförderte Arbeitnehmersparzulage oder auf eine Wohnungsbauprämie. In diesem Fall dient der Bausparvertrag zum Vermögensaufbau und kann somit zur Altersvorsorge genutzt werden.
Was können Sie in einem Bausparvertrag regeln?
Beim Abschluss eines Bausparvertrages vereinbaren Sie einen bestimmten Bauspartarif, der folgendes festlegt:
- Bausparsumme
- Höhe des Spar- und Darlehenszinses
- Tilgungszeit
- evtl. Mindestvertragsdauer
- Mindestsumme bei Zuteilung
- Regelspar- und Tilgungsbeiträge
- Abschlussgebühr
- evtl. Zins- oder Treuebonus
Die Bausparkasse legt die Konditionen für einen Bausparvertrag fest, d. h., sie bestimmt die entsprechenden Zinssätze (z. B. Darlehenszins, Bonusverzinsung) und die Voraussetzungen für die Zuteilung (Mindestsparguthaben, Mindestbewertungszahl). Außerdem wird der Regelsparbeitrag festgesetzt sowie die Höhe der Abschlussgebühr und Zins,- sowie Tilgungsbeiträge. Falls das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wird, wird die Höhe der Rückverzinsung des Guthabens geregelt.
Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
Bausparer, die einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, um ihre Immobilie zu finanzieren, warten gespannt auf den Moment der Zuteilungsreife. Ab diesem Zeitpunkt können sie ihren Anspruch auf das Darlehen geltend machen. Wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, hängt u. a. davon ab, ob die vereinbarte Mindestsumme bereits angespart wurde, welche in der Regel 40 % der Bausparsumme beträgt. Außerdem muss die vereinbarte Mindestsparzeit eingehalten werden und eine ausreichende Bewertungszahl vorliegen.
Wann können Verbraucher Ihren Bausparvertrag kündigen?
Ein Bausparvertrag kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist in der Ansparphase beträgt zwischen drei und sechs Monaten. Allerdings kann es sein, dass die Kündigung mit Nachteilen verbunden ist, z. B. kann in manchen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
Kündigung in der Ansparphase
Die Kündigung eines Bausparvertrages während der Ansparphase ist oft mit erheblichen Nachteilen verbunden. Man verliert nicht nur den Anspruch auf das Darlehen, sondern auch auf die staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie. Darüber hinaus wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, wenn die drei- bis sechsmonatige Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Diese beträgt zwischen 2 und 6 % der Bausparsumme.
Kündigung in der Darlehensphase
Auf der anderen Seite ist eine Kündigung während der Darlehensphase unproblematisch und nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Eigentlich handelt es sich in diesem Fall nicht um eine Kündigung, sondern um eine Ablösung des Bausparvertrages. Viele Bausparverträge enthalten das Recht auf Sondertilgungen, mit denen die Ablösung des Darlehens jederzeit möglich ist.
Wie kann man den Bausparvertrag kündigen?
Die Kündigung eines Bausparvertrages ist an keine Formvorschrift gebunden. Es reicht ein formloses Kündigungsschreiben mit der Bausparnummer und dem Namen sowie der Kontoverbindung des Bausparers, damit die Bausparkasse weiß, wohin sie das Geld überweisen soll.
Welche Alternativen gibt es neben der Kündigung?
Sondertilgung:
Wenn die Möglichkeit der Sondertilgung besteht, sollte man prüfen, ob diese Möglichkeit infrage kommt. Damit der Bausparvertrag schneller zuteilungsreif ist, können Sondertilgungen geleistet werden. Ein Bausparvertrag ist in der Regel zuteilungsreif, wenn mindestens 40 % der Bausparsumme angespart wurden und eine Mindestsparzeit eingehalten wurde. Außerdem muss der Bausparvertrag eine bestimmte Bewertungszahl erhalten haben.
Teilen des Bausparvertrages:
Indem der Bausparvertrag geteilt wird, kann für einen Teil der Bausparsumme die Zuteilungsreife in kürzerer Zeit erreicht werden. Dadurch kommt man schneller an sein Geld.
Bausparsumme verringern:
Wenn die Bausparsumme gemindert wird, ist der Bausparvertrag schneller zuteilungsreif. Allerdings verringert sich auch die Höhe des Darlehens, das in Anspruch genommen werden könnte.
Verkauf oder Abtreten des Bausparvertrages:
Für diesen Fall sollte man sich unbedingt zuerst die Meinung eines Finanzexperten einholen, der genau einschätzen kann, ob sich der Verkauf oder das Abtreten des Vertrages lohnt.
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Rechtstipps zu "Bausparvertrag kündigen" | Seite 5
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28.09.2017 Rechtsanwalt Simon Bender„… den Fall, dass dies unterbliebe, drohte die Bausparkasse an, den Bausparvertrag (auch deshalb) zu kündigen. Das Landgericht Stuttgart entschied, dass die Bausparkasse Regelsparbeiträge nur für …“ Weiterlesen
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20.09.2017 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„… der Kündigung einer Vielzahl nicht voll besparter, darüber hinaus auch erst seit kurzem, jedenfalls nicht seit 10 Jahren, zuteilungsreifer Bausparverträge hervor. Intention der Bausparkasse ist es, unter …“ Weiterlesen
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11.09.2017 Rechtsanwalt Dr. Roger Blum„… § 256 Abs. 1 ZPO sein kann. Die Richter wiesen in der Urteilsbegründung darauf hin, dass es sich bei der Frage, ob die Kündigung des Bausparvertrages wirksam ist, lediglich um eine Vorfrage über …“ Weiterlesen
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07.09.2017 Rechtsanwalt Markus Mehlig„… erklärt (Az.: 10 O 509/16) nach denen sie nach vorheriger Ankündigung Bausparverträge bereits nach 15 Jahre kündigen konnte, wenn diese nach 15 Jahren die Zuteilungsvoraussetzungen nicht erreicht hatten …“ Weiterlesen
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07.09.2017 Rechtsanwalt Jan Finke„… den Bausparkassen Recht gegeben und die Kündigungen zuteilungsreifer Bausparverträge nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB für wirksam erklärt. Die Hoffnung zahlreicher Bausparer, auch weiterhin von der Nutzung …“ Weiterlesen
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06.09.2017 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„Das Landgericht Karlsruhe stärkt Bausparern mit einer aktuellen Entscheidung den Rücken. Demnach kann die Badenia Bausparkasse Bausparverträge nicht einfach nach 15 Jahren kündigen …“ Weiterlesen
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31.08.2017 Dr. Eckardt und Klinger Rechtsanwälte in Partnerschaft„Aufgrund der momentanen Niedrigzinsphase kündigen viele Bausparkassen die seit Jahren mit ihren Kunden bestehenden Bausparverträge. So tut es auch die Aachener Bausparkasse in vielen Fällen …“ Weiterlesen
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30.08.2017 Rechtsanwalt Jan Finke„… greifen. Das Bausparen dient grundsätzlich der Finanzierung von Häuslebauern, dem Wohnungskauf oder der Renovierung. Der Ablauf eines Bausparvertrages gleicht sich in der Regel dahin gehend …“ Weiterlesen
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11.08.2017 Rechtsanwältin Christine Schönburg„… kann rückwirkend Ehegattengetrenntlebendunterhalt nicht eingefordert werden. Einzahlungen in Versicherungen auf Rentenbasis / Bausparverträge / Riesterrenten bis zur Rechtskraft der Ehescheidung keinesfalls …“ Weiterlesen
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04.08.2017 Rechtsanwalt David Stader„… aus dem Bausparvertrag dar, die zum Schadensersatz in Höhe der Anwaltskosten berechtigt. Urteil stärkt Bausparkunden bei der Abwehr unberechtigter Kündigungen Das Urteil des Landgerichts verbessert …“ Weiterlesen
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03.08.2017 Rechtsanwalt Andreas M. Lang , LL.M.„Die Aachener Bausparkasse AG, die knapp 400.000 Bausparverträge im Bestand hat, kündigt nach eigenen Angaben rund 4000 Verträge mit der Begründung, dass ihr ein Festhalten an den ursprünglichen …“ Weiterlesen
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28.07.2017 Rechtsanwalt Markus Mehlig„… verschaffen. 1. Der BGH hat im Februar entschieden, dass Bausparkassen berechtigt sind, Bausparverträge 10 Jahre nach Erreichen der erstmaligen Zuteilungsreife gem. § 489 Abs. 1 BGB zu kündigen. Bedeutet …“ Weiterlesen
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27.07.2017 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… die Kündigung ihres Bausparvertrags wehren können. Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Bausparer, die sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehren möchten. Mehr Informationen …“ Weiterlesen
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25.07.2017 Rechtsanwalt Dirk Buggenthin LL.M.„Neue Urteile zur Kündigung von Bausparverträgen durch die Aachener Bausparkasse Das Aachener Amts- und Landgericht hat nunmehr hinsichtlich der Kündigung eines Bausparvertrages entschieden …“ Weiterlesen
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22.07.2017 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„… geeinigt. HIntergrund dieser Tatkik der Bausparkassen (LBS/BSQ u. a.): Über diesen Trick versuchen Bausparkassen, eine Vollbesparung ungeliebter, da hoch verzinster Bausparverträge …“ Weiterlesen
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21.07.2017 Rechtsanwalt Simon Bender„Mit Versäumnisurteil vom 04.07.2017 – Az. 31 O 40/17 – hat das Landgericht Berlin die Sunrise Energy GmbH verurteilt, ein nach erklärter Kündigung zur Rückzahlung fälliges Nachrangdarlehen …“ Weiterlesen
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03.03.2020 Rechtsanwalt Simon Bender„… . Weiter stellt das Landgericht klar, dass die Bausparkasse auch kein Recht zur Kündigung des Bausparvertrags aus §§ 490 Abs. 3 BGB a. F., 313 Abs. 1, 3 BGB hat. Vor einem solchen Kündigungsrecht …“ Weiterlesen
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Kündigung der Aachener Bausparkasse wegen §§ 313, 314 BGB unwirksam: Urteil, AG Aachen, 120 C 343/1619.07.2017 Rechtsanwalt Christian Bogdanow LL.M:„… aus: „Ein Recht zur Kündigung der Bausparverträge folgt auch nicht aus §§ 490 Abs. 3 BGB a. F., 313 Abs. 1 und 3 BGB. Es kann dahinstehen, ob was das Berufungsgericht in Erwägung gezogen hat die Absicht …“ Weiterlesen
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18.07.2017 Rechtsanwalt Simon Bender„… ) die Unwirksamkeit einer von der Aachener Bausparkasse ausgesprochenen Kündigung festgestellt. Nach der Auffassung des Amtsgerichts Aachen „[…] stand der Beklagten zum Kündigungszeitpunkt auch kein …“ Weiterlesen
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04.12.2017 Rechtsanwalt David Stader„… die Aachener Bausparkasse die Kündigung weder auf eine Vollbesparung des Bausparvertrages, noch auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) stützen: Sachverhalt Die von RA David Stader …“ Weiterlesen
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03.07.2017 Rechtsanwalt Stephan Lengnick„Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21.02.2017, Aktenzeichen BGH XI ZR 185/16 , abgedruckt in NJW 2017, 1378 Die BSQ Bauspar AG bewarb in der Hochzinsphase massiv Bausparverträge …“ Weiterlesen
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09.06.2017 Rechtsanwalt Helge Petersen„Im aktuellen Fall vertritt die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen einen Mandanten, der sich als Bausparer gegen die Kündigung seines Bausparvertrages durch die Aachener Bausparkasse AG wehrt …“ Weiterlesen
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08.06.2017 Rechtsanwalt Guido Lenné„Im Februar enttäuschte der Bundesgerichtshof (BGH) viele Verbraucher durch ein Urteil, wonach die Kündigungen der vergleichsweise gut verzinsten alten Bausparverträge durch die Bausparkassen oftmals …“ Weiterlesen
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06.06.2017 Rechtsanwalt Christian Bogdanow LL.M:„Aachener hält an Kündigung wegen Niedrigzinsphase fest Die Aachener Bausparkasse verschickt weiterhin Kündigungen an Bestandskunden, die damals einen gut verzinsten Bausparvertrag über die HUK Coburg …“ Weiterlesen