Berechtigungsanfrage der Kanzlei Taylor Wessing im Auftrag der FC Bayern München AG

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Logos, Namen, Kennzeichen und Ähnliches vieler großer Sportvereine sind markenrechtlich geschützt. Immer wieder erreichen uns Anfragen von Mandanten, die Marken eines Fußballclubs angeblich unberechtigt verwendet haben sollen. Häufig steht dies im Zusammenhang mit Verkaufsanzeigen auf Plattformen wie eBay. Zum Teil werden die Mandanten für das Ihnen vorgeworfene Verhalten abgemahnt oder erhalten eine Berechtigungsanfrage vom jeweiligen Verein. Ähnlich ist es auch im folgenden Fall, in dem die Kanzlei Taylor Wessing in der Vergangenheit im Auftrag der FC Bayern München AG eine Berechtigungsanfrage verschickt haben soll:

Die FC Bayern München AG soll Markenrechte an den Marken „FC BAYERN MÜNCHEN“, „FC BAYERN“ sowie des Logos des Vereins haben. Der Adressat der Berechtigungsanfrage soll Merchandise auf einer Online-Plattform angeboten haben, bei dem Marken der FC Bayern München AG verwendet worden seien. Im Auftrag der FC Bayern München AG soll sich die Kanzlei Taylor Wessing daher nach der Berechtigung für dieses Verhalten erkundigt haben.

Was ist eine Berechtigungsanfrage?

Mit einer Berechtigungsanfrage möchte sich der Rechteinhaber über die Rechtmäßigkeit der Verwendung seiner geschützten rechtlichen Positionen erkundigen. Dies erfolgt meist, wenn der Rechteinhaber Zweifel an einer rechtmäßigen Verwendung hegt, sich dessen jedoch nicht sicher ist. Daher erfragt er die Berechtigung für die Verwendung und bietet dem Adressaten die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern. Im Anschluss können dann ggf. weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. So kann möglicherweise im Anschluss eine kostenpflichtige Abmahnung folgen.

Wie sollte auf eine Berechtigungsanfrage reagiert werden?

In der Berechtigungsanfrage werden zwar zunächst keine Kosten geltend gemacht, allerdings kann es sein, dass eine kostenpflichtige Abmahnung noch folgt. Wenn die Markenverwendung tatsächlich, wie vorgeworfen, unberechtigterweise erfolgt ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Rechteinhaber ihre Rechte noch geltend machen werden. Insbesondere im Markenrecht sind die Streitwerte sehr hoch und liegen meist im sechsstelligen Bereich. Eine markenrechtliche Abmahnung kann somit hohe Kosten verursachen, das gilt erst recht für ein gerichtliches Verfahren. Demnach ist eine Reaktion auf die Anfrage notwendig, sollte aber nur mithilfe eines Anwalts erfolgen.

Daher ist es wichtig, sich bei markenrechtlichen Streitigkeiten frühzeitig fachanwaltliche Unterstützung zu holen, um das zukünftige Kostenrisiko einzugrenzen. Unserer Erfahrung nach ist es meistens nachteilhaft, wenn die Adressaten der Berechtigungsanfrage persönlich auf die Berechtigungsanfrage antworten. Stattdessen sollte die Kommunikation mit den Verfassern von Anfang an einem fachkundigen Anwalt überlassen werden.

Melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns, wenn Sie auch eine Berechtigungsanfrage erhalten haben!

Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht beraten seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zu markenrechtlichen Streitigkeiten. Wenn auch Sie eine Berechtigungsanfrage erhalten haben, melden Sie sich gerne bei uns für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch unter:

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