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Bewährungsstrafe für Lafer wegen Steuerhinterziehung

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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat beim Amtsgericht Mainz gegen den Sternekoch Johann Lafer sowie gegen dessen Ehefrau einen Strafbefehl beantragt. Sollte das Gericht diesen erlassen, sollen beide zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und einer Geldstrafe von 370.000 Euro verurteilt werden

Johann Lafer und seiner Ehefrau wird vorgeworfen, in ihrem Restaurant in Stromberg (Landkreis Bad Kreuznach) Angestellte beschäftigt zu haben, die teilweise nicht korrekt angemeldet waren – um Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Steuerhinterziehung und „Veruntreuung von Arbeitsentgelt“ lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Sollte der Strafbefehl akzeptiert werden, wie es deren Strafverteidiger verlauten ließen, so bleibt beiden Beschuldigten eine öffentliche Hautpverhandlung erspart.

Lafers Anwalt ließ mitteilen, dass sein Mandant den Strafbefehl akzeptiert – und keine Rechtsmittel dagegen einlegen will. In einer Mitteilung hieß es, Lafer bedauere, dass es in seinem Restaurant „Unregelmäßigkeiten“ gegeben habe, für „die er selbstverständlich einzustehen hat“. Der Berliner Anwalt hob hervor, dass der Sternekoch „von Anfang an“ bei der Aufklärung der gegen ihn erhobenen die Vorwürfe mitgeholfen habe. Lafer begrüße es, dass die Sache jetzt abgeschlossen sei

Bei dem Strafmaß handelt es sich um die höchstmögliche Sanktion, die mit einem Strafbefehl möglich ist. Der Vorteil besteht hier für die Beschuldigten darin, dass die Sache möglichst ohne öffentliche Hauptverhandlung schnell abgeschlossen ist.


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