BGH bestätigt am 16.11.2021 KFZ-Reparatur bis 130 % trotz Totalschadensprognose durch Sachverständigen

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Nach einem Unfall im Straßenverkehr wird zur Ermittlung des Schadens häufig ein Sachverständigengutachten eingeholt, um die Schadenshöhe zu bestimmen. 

Kommt der Sachverständige zum Ergebnis, dass die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs überschreiten, liegt grundsätzlich ein sogenannter Totalschaden vor. 

Eine Reparatur ist dann nur ausnahmsweise bis zu 130 % des Zeitwerts möglich. Der Geschädigte ist innerhalb der Schadensminderungspflicht angehalte, ein anderes, vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen. 

Rechtlich spricht man vom sogenanten Wiederbeschaffungsaufwand und dem Vorliegen eines besonderen Integritätsinteresses. Letzteres bedeutet, dass der Geschädigte den Zustand des ihm vertrauten Fahrzeugs wie vor dem Unfall wiederherstellt, um es weiter zu nutzen. 

Versicherungen fordern nach Ablauf von 6 Monaten häufig den Nachweis, dass das Fahrzeug noch auf den Geschädigten angemeldet ist.

Die Reparatur ist fachgerecht und in einem Umfang durchzuführen, wie ihn der Sachverständige zur
Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat.


Nach einem aktuellen Urteil des 6. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 16.11.2021 - AZ: VI ZR 100/20 -  ist ein tatsächlich entstandener Reparaturaufwand innerhalb der 130% -Grenze trotz entgegenstehender Einschätzung des Sachverständigen zu ersetzen, wenn fachgerecht und vollständig instandgesetzt wurde.

Demzufolge ist in Fällen, in welchen die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten  über der
130 %-Grenze liegen, es  aber – auch unter Verwendung von
Gebrauchtteilen – gelingt, eine fachgerechte und dem Gutachten entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten unter Berücksichtigung eines  merkantilen Minderwerts den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, ein Anspruch auf Ersatz der konkret angefallenen Reparaturkosten gegeben.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit über 20 Jahren im Bereich der Unfallschadensabwicklung, Verkehrsstraftaten, Verkehrsordnungswidrigkeiten und des Fahrerlaubnisrechts (Führerschein) spezialisiert. 

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