„Big Bang Theory“ – Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen illegalen Uploads

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt in großem Umfang wegen Urheberrechtsverletzungen auf Filesharing- Portalen für die Warner Bros. Entertainment GmbH und andere namhafte Unternehmen der Film- und Musikindustrie ab. 

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Uploads mehrerer Folgen der Serie „Big Bang Theory“ und des Films „Ein ganzes halbes Jahr“ ab.

Wer ist die Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist eine Großkanzlei mit Sitz in München, die sich auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen spezialisiert hat. Vertreten werden einige bekannte Unternehmen, vor allem in der Film- und Musikindustrie. Für diese Mandanten verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer vermeintliche Urheberrechtsverstöße mithilfe von Abmahnungen. 

Worin besteht der rechtliche Verstoß?

In der Abmahnung wird dem Inhaber des ermittelten Internetanschlusses der unberechtigte Upload eines bestimmten Film- oder Musiktitels vorgeworfen. Der rechtliche Vorwurf bezieht sich dabei auf einen Verstoß gegen die §§ 16, 19a UrhG. Hierin ist das Verbot der Vervielfältigung sowie das Verbot öffentlichen Zugänglichmachens ohne Einwilligung des Rechteinhabers enthalten.

Was sind die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer?

Auf Grundlage dieser gerügten Verstöße werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz in einer Höhe von 1.781,30 EUR gefordert.

Was können Sie als Empfänger einer solchen Abmahnung tun?

Googelt man die abmahnende Kanzlei oder deren Mandanten, findet man üblicherweise einige Tipps für den Fall, dass man eine Abmahnung im Bereich des Filesharings erhalten hat. Sie werden schnell merken, dass Sie als Abgemahnter mit dieser Abmahnung nicht allein sind. Also besteht für Sie kein Grund zu Panik. Sie können sich gegen Abmahnungen rechtlich zur Wehr setzen. Hierbei gilt es, Ruhe zu bewahren und planvoll vorzugehen und die Abmahnung ernst zu nehmen. 

Gerade aufgrund der Unsicherheiten, die mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung einhergehen, sollten Sie sich professionellen Rechtsrat einholen. Sie können hierfür gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Wir vertreten bundesweit Abgemahnte auf dem Gebiet des Urheberrechts und besitzen die nötige Erfahrung im Umgang mit der Abgabe von Unterlassungserklärungen, der Aushandlung von Vergleichsbeträgen und Ähnlichem. Also zögern Sie nicht und schicken Sie uns einfach Ihre Abmahnung zu und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch. Wir helfen Ihnen gerne.

Kontakt:

Hämmerling von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft


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