Bundesgerichtshof entscheidet über Aufklärungspflicht der Banken

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Gute Nachrichten für alle Anleger von ehemals offenen Immobilienfonds.

Der Bundesgerichtshof hat die Frage der Aufklärungspflicht hinsichtlich der Schließungsmöglichkeit von offenen Immobilienfonds entschieden.

Nach Ansicht der obersten Richter ist die Bank verpflichtet, den Anleger vor Erwerb des offenen Fonds über die Schließungsmöglichkeit des Fonds aufzuklären.

Damit haben die Richter die Aufklärungspflicht über die Schließungsmöglichkeit von offenen Fonds postuliert.

Damit wurde die Seite der geschädigten Anleger von offenen Immobilienfonds sehr gestärkt. Die Möglichkeiten, die finanziellen Schäden wieder zu amortisieren, haben sich damit nochmals sehr verstärkt. Der geschädigte Anleger von ehemals offenen Fonds kann entweder außergerichtlich oder gerichtlich seinen finanziellen Schaden geltend machen. Aufgrund der neuen BGH Entscheidungen über die Aufklärungspflicht bei offenen Immobilienfonds sind die Rechte der geschädigten Anleger nochmals sehr gestärkt worden.

Die Kanzlei Köhler berät derzeit unter anderem geschädigte Anleger des ehemals offenen Immobilienfonds Stratego Grund, der über die Berliner Sparkasse vertrieben wurde, des CS Euroreal, der über die Postbank und Sparkassen vertrieben wurde, des Santander Kapitalprotekt P und Kapitalprotekt Protekt Substanz, des Axa Immoselect, etc.

In vielen Verfahren konnten wir bereits die vollständige Rückzahlung des eingezahlten Geldes erzielen. In anderen Fällen konnten wir bereits sehr gute Vergleiche mit den vertreibenden Banken erzielen.

Sind Sie ebenfalls geschädigt aufgrund der Schließung eines ehemaligen offenen (Immobilien)fonds lassen Sie sich von Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler beraten.


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