Bundesrat billigt GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

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Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz nimmt weitere Hürde im Gesetzgebungsverfahren – insbesondere der Zwangsaufkauf von Vertragsarztsitzen in überversorgten Gebieten wird damit wohl bald gesetzliche Wirklichkeit.

Nachdem der Bundestag am 10. Juni 2015 beschlossen hat, das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz in der vom Gesundheitsausschuss empfohlenen Fassung anzunehmen, hat das Gesetz nun auch den Bundesrat passiert: Am letzten Freitag, den 10. Juli 2015, hat die Länderkammer die vom Bundestag beschlossene Fassung angenommen – www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0201-0300/283-15%28B%29.pdf).

Damit ist eine weitere wichtige Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen worden. Der Gesetzesentwurf wird nun der Bundeskanzlerin, den zuständigen Ministern und schließlich dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Der Bundespräsident prüft dabei nur noch, ob das Gesetz offensichtlich gegen die Verfassung verstößt. Falls das nicht der Fall ist, wovon auszugehen ist, wird es im Anschluss im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 14 Tage später tritt das Gesetz dann in Kraft, wenn nicht für bestimmte Paragrafen ein anderer Wirksamkeitszeitpunkt festgelegt wird.

Damit kommt das GKV-Versorgungsstärkungsgsetz wohl schneller, als von vielen angenommen wurde. Insbesondere sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig verpflichtet sein, vakante Vertragsarztsitze in überversorgten Gebieten aufzukaufen – eine Nachbesetzung und Praxisnachfolge ist dann nicht mehr möglich. Bereits jetzt sollten sich Ärzte, die in naher Zukunft ihre Praxis verkaufen wollen, bei der Vertragsgestaltung helfen lassen.


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