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Bundestag beschließt Benzinpreiskontrolle

  • 1 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]Stark schwankende Spritpreise will ein gestern vom Bundestag beschlossenes Gesetz künftig verhindern. Es verpflichtet Tankstellenbetreiber, Preisänderungen an eine neu zu schaffende Markttransparenzstelle zu melden. Für kleine und mittlere Unternehmen existiert eine Befreiungsmöglichkeit. Die ursprüngliche Idee, neben Preisänderungen auch eingekaufte Mengen und deren Preise mitteilen zu müssen, hat keinen Eingang ins Gesetz gefunden. Ebenso fehlt eine Bestimmung wie in Österreich, dass Tankstellen ihre Preise nur einmal am Tag erhöhen dürfen. Daneben hat der Bundestag ein weiteres Gesetz mit dem Ziel beschlossen, künftig auch geänderte Gas- und Strompreise melden zu müssen - betroffen davon sind allerdings nur Großkonzerne. Die neuen Regelungen sollen Eingang ins Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) finden.

Veröffentlichung der Preise im Internet

Durch die vorgesehene Veröffentlichung der Kraftstoffpreise im Internet sollen Tankstellenkunden schnell erkennen können, wo sie in ihrer Umgebung die günstigste Tankmöglichkeit finden können. Die Daten sollen insbesondere mobilen Geräten wie Smartphones und Navigationsgeräten zur Verfügung stehen. Der dadurch gesteigerte Wettbewerb soll helfen, die Preise zu senken.

Aufdecken vermuteter Preisabsprachen

Insbesondere vor Feiertagen und Ferienzeiten steigen die Preise für Benzin und Diesel oft merklich an. Bisher konnten den Konzernen keine wettbewerbswidrigen Absprachen nachgewiesen werden. Durch den vom Gesetz ermöglichten Gesamtblick auf den Markt soll laut Gesetzesbefürwortern erkennbar werden, ob das Verhalten mehr als eine bloße Vermutung ist. Gegner erwarten hingegen durch den gestiegenen Verwaltungsaufwand keine wesentlichen preisdämpfenden Effekte.

Bundesrat muss noch zustimmen

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss erst noch der Bundesrat am 23. November zustimmen. Außerdem bedarf das Gesetz zu seiner praktischen Anwendung noch einer auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnung. Wann die neue beim Bundeskartellamt angesiedelte Behörde ihre Arbeit aufnimmt, ist daher noch unklar.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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