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Beamtenbeleidigung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Beamtenbeleidigung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Die „Beamtenbeleidigung“ ist kein gesonderter Straftatbestand.
  • Wird ein Beamter beschimpft, liegt eine ganz „normale“ Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) vor.
  • Strafantrag kann der Polizist selbst sowie dessen Dienstvorgesetzter stellen.
  • Es kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre verhängt werden.

Was gilt als Beleidigung?

Den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es nicht – beschimpfen Sie einen Polizisten, Ihren Nachbarn oder Ihren Vorgesetzten, liegt eine Beleidigung im herkömmlichen Sinne vor. Das Strafgesetzbuch (StGB) kennt drei Arten der sogenannten Ehrdelikte: die Beleidigung gem. § 185 StGB, die üble Nachrede nach § 186 StGB und die Verleumdung nach § 187 StGB.

Durch die Beleidigung missachten und verletzen Sie die persönliche Ehre der anderen Person. Dies gilt auch für Polizisten/Polizistinnen, die sich durchaus des Öfteren Beleidigungen wie „Arschloch“, „Volldepp“, „Miststück“ oder „Schlampe“ anhören müssen. Auch Gesten wie der bekannte „Mittelfinger“ gelten als Beleidigung. Nicht dagegen erfasst sind bloße Unhöflichkeiten oder Aussagen gegen polizeiliche Maßnahmen als solche. Grenzen werden hier schnell überschritten, die Staatsanwaltschaft, bzw. im Falle einer Anklage die Gerichte, werden die Aussage genau bewerten.

Mit welcher Strafe ist bei Beleidigung zu rechnen?

Im Falle einer Beleidigung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Die Geldstrafe richtet sich nach dem Einkommen des „Täters“ und wird mit bis zu 30 Tagessätzen berechnet. Liegt eine Beleidigung mittels Tätlichkeit vor (z. B. anspucken, ohrfeigen, schubsen etc.), kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden.

Wie wurde die „Beamtenbeleidigung“ bisher bestraft?

Die folgenden Strafen stammen aus den verschiedensten Gerichtsurteilen, sind nicht allgemein gültig, sondern Einzelfallentscheidungen und richteten sich nach dem Verdienst des Täters.

BeleidigungStrafe
"Du Mädchen!" (zu einem Polizisten)200 €
"Bekloppter!"250 €
"Dumme Kuh!" 300 €
"Leck mich doch!"300 €
"Du blödes Schwein!"475 €
"Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun?!"500 €
"Was willst du, du Vogel?!"500 €
"Asozialer!"550 €
"Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt!"600 €
"Du Holzkopf!"750 €
"Bei dir piept's wohl!"750 €
"Sie sind ja krankhaft dienstgeil"900 €
"Du Wichser!" oder "Bullenschwein"1.000 €
"Idiot!"1.500 €
"Trottel in Uniform"1.500 €
"Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu Ihnen / zu dir sagen!"1.600 €
"Schlampe!" 1.900 €
"Fieses Miststück!"2.500 €
"Alte Sau!"2.500 €
Zunge herausstrecken150 €
Polizisten duzen600 €
Vogel zegigen750 €
Mit der Hand vor dem Gesicht wedeln / Scheibenwischer-Geste1.000 €
Mittelfinger zeigen4.000 €
Foto(s): ©Pexels/Andrea Piacquadio

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