Das Gutachten im Sorgerechtsstreit

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Dein Kind wurde in Obhut genommen, da das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung vermutet?

Nun soll Dir das Sorgerecht entzogen werden? Oder sind Du und Dein Partner Euch uneinig im Hinblick darauf, ob Euer Kind z.B. geimpft werden soll? 

Solche und andere Themenbereiche können bewirken, dass ein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge gestellt wird. Dies geschieht in der Regel durch einen Antrag an das örtlich zuständige Familiengericht. Wenn ein Sorgerechtsverfahren angestrengt wird, ist in aller Regel auch ein Verfahrensbeistand beteiligt, der die Rechte Eures Kindes im Blick hat. Wenn das Familiengericht der Auffassung ist, dass wesentliche Kernfragen nicht ohne Hinzuziehung eines Gutachters zu klären sind und damit keine Entscheidung getroffen werden kann, wird ein sogenanntes Sachverständigengutachten eingeholt. Der Sachverständige wird dann anhand der Fragestellung wie zB. "Wer von den Kindeseltern ist erziehungsfähig oder wo sollte der Lebensmittelpunkt des Kindes sein" seine Gespräche mit den Eltern und weiteren Beteiligten führen.

Dies dauert in der Regel einige Wochen bis Monate. Dann ist das Gutachten fertig und am Ende eines jeden Gutachtens steht dann die Empfehlung bezüglich des weiteren Vorgehens.

Auf dieser Grundlage stützen die Familiengerichte sodann ihre Entscheidung. Ein guter Anwalt für Familienrecht kann ein Gutachten jedoch so hinterfragen, dass Zweifel aufkommen. Dies in formaler oder tatsächlicher Hinsicht. Z.B. stützen Gutachter sich gern, wenn es um die Willensbildung eines Kindes geht, darauf, dass der Wille eines Kindes bis zu 3,5 Jahren unbeachtlich ist.

Unglaublich? 

Nein , es ist eine Tatsache. Diese Argumentation habe ich schon häufiger gesehen und habe dann jeweils den Einwand gebracht, ob sogenannte Altersgrenzen pauschal auf jedes Kid anzuwenden sind oder ob eine individuelle Prüfung zusätzlich erfolgen müsse.

Als Rechtsanwältin für Familienrecht kann man familienrechtliche Verfahren durch hinterfragen positiv beeinflussen.

Auch sollte man immer die Teilbereiche der elterlichen Sorge im Blick haben.

Das Sorgerecht besteht u.a. aus den Teilbereichen Gesundheitsfürsorge, Vermögensfürsorge, Recht zur Antragstellung bei Behörden sowie dem Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wenn DU Dein Aufenthaltsbestimmungsrecht verloren hast, dann darfst DU nicht mehr entscheiden, wo Dein Kind leben soll.

Solltest Du Dich gerade einem Sorgerechtsstreit ausgesetzt sehen, so empfehle ich dringend anwaltliche Hilfe.

Ich bin als Rechtsanwältin für Familienrecht in Dortmund tätig und verfüge über eine Vielzahl von Erfahrungen. Aus meiner Sicht sollte man sich niemals alleine in ein familienrechtliches Verfahren begeben.

Am Ende kann Alles gut werden, auch wenn es oft so aussieht, als wäre der " Kampf" bereits verloren.


MFG

Sandra Günther

Tel. 0231 222 10 40

www. scheidungsanwalt-dortmund.de



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