Der Break-Even-Zins im Angebot für eine pauschaldotierte U-Kasse/Unternehmenskasse

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1.     Bedeutung des Break-Even-Zinses in der Hochrechnung bzw. dem Angebot für eine pauschaldotierte Unterstützungskasse bzw. Unternehmenskasse

Im Rahmen der Zusammenstellung der Anforderungen an eine belastbare, steuerlich und betriebswirtschaftlich richtige, vollständige und aussagekräftige Hochrechnung habe ich in meinen Rechtstipps verschiedentlich auf die zentrale Bedeutung des Break-Even-Zinses für eine Entscheidungsfindung hingewiesen. Auch der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e. V. hat den Break-even-Zins in seinen Qualitätsrichtlinien festgelegt. 
Gerade in Hochrechnungen von Anbietern, die die pauschaldotierte Unterstützungskasse beschönigend darstellen, was übrigens auch in Prognoserechnungen von Versicherungen für Versicherungsangeboten häufig zu finden ist, wird auf die Berechnung des Break-Even-Zinses verzichtet.
Nach meiner Ansicht muss ein Unternehmer vor einer Entscheidung für eine pauschaldotierte Unterstützungskasse vor allem folgendes wissen:
Welche Rendite muss ich mit der freien Liquidität  erwirtschaften? Wann ist das System pauschaldotierte Unterstützungskasse letztlich aus Arbeitgebersicht kostenneutral? 

2.       Was bedeutet Kostenneutralität der pauschaldotierten Unterstützungskasse?

Kostenneutralität bedeutet im Zusammenhang mit den Einrichtungskosten und auch den jährlichen Verwaltungskosten einer pauschaldotierten Unterstützungskasse , dass die freie Liquidität aus der Entgeltumwandlung, nach Abzug aller Kosten, Berücksichtigung von Leistungszahlungen und auch Steuereffekten, verzinst mit dem Break-Even-Zins, ausreichend ist, um alle Leistungen incl. dem Arbeitgeberzuschuss zu bezahlen.  
Der Arbeitgeber trägt, soweit der Break-Even-Zins erreicht ist, wirtschaftlich keine Kosten für die pauschaldotierte Unterstützungskasse. Auch wenn er diese natürlich verauslagt, werden diese durch den erwirtschafteten Zins wieder amortisiert (zu den Kosten der Unterstützungskasse siehe auch meinen Rechtstipp „Übernahme der Kosten der betrieblichen Altersversorgung durch den Arbeitgeber“: https://www.anwalt.de/rechtstipps/uebernahme-der-kosten-der-betrieblichen-altersversorgung-durch-den-arbeitgeber_181641.html).

3.       Der Break-Even-Zins und seine Einflussfaktoren

Selbstverständlich kann der Break-Even-Zins nur in seiner Gesamtheit berechnet werden, indem alle Einflussfakoren berücksichtigt werden.
Die Vorgaben des Bundesverbandes pauschaldotierter Unterstützungskassen, die ich in meinem Rechtstipp „Anforderung an eine Hochrechnung als Entscheidungshilfe für die pauschaldotierte Unterstützungskasse“ (https://www.anwalt.de/rechtstipps/anforderung-an-eine-hochrechnung-als-entscheidungshilfe-fuer-die-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse_182943.html) dargestellt und erläutert habe, sind selbstverständlich in jeder Hochrechnung bzw. Angebot zu berücksichtigen.

3.1. Alter der Belegschaft 

Grundsätzlich verhält es sich so, dass, je jünger die Arbeitnehmer letztendlich sind, desto günstiger sich dies auf den Break-Even-Zins auswirkt und desto geringer wird dieser sein.
Je älter die Mitarbeiter sind, desto ungünstiger wirkt sich dies auf den Break-Even-Zins aus, allerdings werden diese Arbeitnehmer nach Ausscheiden auch ersetzt und dann verbessert sich diese Kennzahl wieder deutlich.
Dies sollte aber im Rahmen der Hochrechnung zur Entscheidung nicht berücksichtigt werden (Aussterbendes Versorgungswerk ohne Fluktuation).

3.2. Zusagezins

Der Zusagezins ist der Zins, mit dem die die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers und auch die arbeitgeberfinanzierten Bausteine verzinst werden. Je höher der Zusagezins ist, desto höher sind natürlich auch die Zinsen, die erwirtschaftet werden müssen.

3.3. Arbeitgeberzuschuss

Einen erheblichen Einfluss auf den Break-Even-Zins hat natürlich der Arbeitgeberzuschuss, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf seine Entgeltumwandlung hinaus zusagt.  
Ein Zuschuss, den der Arbeitgeber bei kostenneutraler Betrachtung wirtschaftlich gar nicht leisten möchte und der sich bei entsprechender Rendite aus der freien Liquidität ergeben soll, verlangt auch eine entsprechende Rendite. Wie hoch diese im Einzelfall ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Aus der Erfahrung kann man sagen, dass ein Arbeitgeberzuschuss von 50 % auf die Entgeltumwandlung  einen Break-Even-Zins erfordert, der in den meisten Fällen in etwa 1,00 % bis 1,20 %  über dem Zusagezins liegt. 

3.4. Kosten der Einrichtung und Kosten der Verwaltung der pauschaldotierten Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse zieht Kosten im Rahmen der Einrichtung und auch laufende jährliche Verwaltungskosten nach sich. Bei den Einrichtungskosten handelt es sich in vielen Fällen um Kosten in Abhängigkeit der Zusagesumme bzw. des Zusagevolumens an die Mitarbeiter.
Die meisten Verwalter von pauschaldotierten Unterstützungskassen erheben fixe jährliche Verwaltungskosten, was auch fair und aufwandsgerecht ist (siehe mein Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-gruenden-aufwand-und-kosten_182762.html).
Die Auswirkung der Kosten auf den Break-Even-Zins hängen wieder von mehreren Faktoren ab. Ein Hochrechnung sollte deshalb nicht nur den Break-Even-Zins bei Kostenneutralität enthalten, sondern auch den Break-Even-Zins, der notwendig ist, wenn der Arbeitgeber bereit wäre, die Kosten zu tragen. Wirtschaftlich ergibt sich dann ein Zins, der einem Zins entspricht ohne Anfall von Verwaltungskosten. Der Einfluss auf den Break-Even-Zins zeigt sich dadurch meist mit einer Erhöhung von rund 0,2 bis 0,3 Prozentpunkten.

4.       Variationen

Kaum ein Unternehmer trifft eine Entscheidung hinsichtlich des zu gewährenden Zinses auf die Entgeltumwandlung, für einen evtl. in der Höhe abweichenden Zins auf die Arbeitgeberzuschüsse, von Arbeitgeberzuschüssen für bestimmte Arbeitnehmergruppen, Betriebszugehörigkeiten etc. ohne sich auch Varianten für die jeweiligen Parameter zu überlegen.
Der Break-Even-Zins biete eine sehr gute Möglichkeit, Veränderungen - hier ähnlich einer Sensitivitätsanalyse - zu vergleichen und auf dieser Basis unter Kostenneutralitätsgesichtspunkten eine optimale Gestaltung zu finden.

Gerne helfe ich Ihnen bei Ihren Entscheidungen und stehe Ihnen auch für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.  

Ihre Liquiditätsauswirkungen oder auch den erforderlichen Zins für kostenneutrale Gestaltungen können Sie gerne mit unserem Unterstützungskassen-Rechner ermitteln.




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