Pauschaldotierte Unterstützungskasse gründen - Aufwand und Kosten

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1.       Ausgangspunkt

Der Wunsch nach Innenfinanzierung, die Unzufriedenheit mit Versicherungskonzepten, die hohen Kosten in Versicherungsverträgen, der Wunsch nach freier Kapitalanlage, die Angst vor Arbeitgeberhaftung - wie jüngst bei einigen Pensionskassen oder auch rückgedeckten Unterstützungskassen relevant geworden - der Vorteil der hohen Transparenz und einfachen Wirkweise der pauschaldotierten Unterstützungskasse veranlassen immer mehr Unternehmer, sich mit Betrieblicher Altersvorsorge (bAV) ohne Versicherung bzw. dem versicherungsfreien Konzept der pauschaldotierten Unterstützungskasse zu beschäftigen.

2.        Entscheidung für den Durchführungsweg pauschaldotierte Unterstützungskasse

Nach einer entsprechenden Beratung, bei der ein Vergleich der Unterschiede der fünf Durchführungswege anhand bestimmter Zielprämissen des Unternehmens und den individuellen unternehmerischen Vorstellungen erfolgen sollte, fällt bei Unternehmern, für die dieser Durchführungsweg passend ist, die Entscheidung zur Einrichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse. (siehe hierzu auch meine Rechtstipps:  "Entscheidungshilfen für eine pauschaldotierte Unterstützungskasse oder versicherungsförmige Lösungen"  sowie "Pauschaldotierte Unterstützungskasse – Anbieter prüfen und beurteilen, Risiken minimieren"). 

Der entscheidende Punkt im Entscheidungsprozess wird sicherlich eine entsprechende individuelle Hochrechnung sein, die sich an den Vorgaben des Bundesverbands pauschaldotierte Unterstützungskassen orientieren sollte.

Ausschlaggebend für den langfristigen Erfolg ist sicherlich die Auswahl des richtigen Anbieters und Beraters.

3.       Gründung und Einrichtung der pauschaldotierten Unterstützungskasse

Die erste Entscheidung, nachdem ein Unternehmer sich für den Durchführungsweg pdUK entschieden hat ist die Frage:

Gründe ich eine eigenen Unterstützungskasse als Firmenunterstützungskasse oder schließe ich mich einer Gruppenunterstützungskasse an?
Zu dieser Frage habe ich in meinem Rechtstipp "Einzel-, Firmen-, Konzern- oder Gruppen-unterstützungskasse? Vorteile und Nachteile" ausführlich Stellung genommen.

Entscheidet sich ein Unternehmer für eine eigene Unterstützungskasse, muss diese gegründet werden. Die Erstellung der Satzung, der  Entwurf von Leistungsplänen, die Erstellung verschiedener arbeitsrechtlicher Dokumenten, die Erstellung der Wahlordnung für den Beirat, die Vorbereitung von Vorstandsbeschlüssen, die Fertigung von Protokollen für die Gründungsver-sammlung, die Vorstandssitzung und die Beiratssitzung, von Geschäftsordnungen und Aufgabenverteilungen, das Erstellen eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit einem Dienstleister sind die ersten Schritte die hier zu gehen sind.

Nach Abhaltung der Gründungsversammlung mit mindestens sieben Mitgliedern erfolgt die Anmeldung beim Vereinsregister über einen Notar. Der Aufwand hierfür ist überschaubar. Die Verantwortung und Haftung kann hier auf die entsprechenden Dienstleister aus den steuerberatenden und rechtsberatenden Berufen ausgelagert werden.

Noch einfacher und meist sinnvoller ist der Beitritt in eine Gruppenunterstützungskasse mit langjähriger Historie und Expertise. Dies ist mit dem Aufnahmeantrag des jeweiligen Unternehmens und dessen Annahme durch den Vorstand erledigt.

4.       Einrichten des jeweiligen Versorgungswerks

Der nächste Schritt ist sodann die Erstellung einer Versorgungsordnung für das jeweilige Unternehmen. Hier handelt es sich um eine klassische Anwaltstätigkeit, wobei die Wünsche des Unternehmers entsprechend umgesetzt werden unter Beachtung der steuerlichen und arbeitsrechtlichen Einschränkungen. Herkunft der Beiträge, Verzinsung, Festlegung eines Arbeitgeberzuschusses, Hinterbliebenenleistung, (wann an wen wieviel?), vorzeitiger Ruhestand etc. sind hier einige der Fragen, die es gilt, rechtssicher umzusetzen.

Wenn die Mitarbeiter auch Entgeltumwandlung betreiben, sind Entgeltumwandlungsverein-barungen zu erstellen, für den Geschäftsführer ist eine gesonderte Pensionszusage zu erstellen incl. des Gesellschafterbeschlusses und eines entsprechenden Insolvenzschutzes für den Geschäftsführer.

Im Unternehmen wird eine Mitarbeiterversammlung durchgeführt - in der Regel durch die Berater für die pdUK -  sowie entsprechende Einzelgespräche mit den Arbeitnehmern. Nach einer Entscheidung der Mitarbeiter, am Versorgungswerk teilnehmen zu wollen,  erfolgt die Ausfertigung der Versorgungsdokumente für diese, unter anderem der Anwartschafts-bestätigungen und der Versorgungszusagen sowie der Hinweise für die Mitarbeiter und der weiteren erforderlichen Unterlagen.

Der Aufwand und die Kosten für das Versorgungswerk dafür hängen sehr stark davon ab, welches Modell letztendlich gewählt wird, wie groß das Unternehmen ist und welche Komplexität in der vom Unternehmen gewählten Lösung enthalten ist. Die Honorare und Kosten sind regelmäßig vom Versorgungsvolumen der Zahl der Mitarbeiter abhängig oder werden alternativ auch nach Köpfen berechnet. Im Vergleich zu versicherungsförmigen Konzepten sind die Kosten regelmäßig nur ein Bruchteil, selbst wenn Versicherungen mit rabattierten Provisionen kalkulieren. Auch diese Kosten zeigen sich bereits konkret sowohl in absoluter als auch relativer Höhe in einer Hochrechnung und haben direkten Einfluss auf die Berechnung des sogenannten Break-Even-Zins, wie ihn der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. empfiehlt und vorsieht. Eine absolute Beurteilung oder Betrachtung von Kosten hilft oft wenig, ohne die Wirkweise des gesamten Modells zu kennen. 

Als Anhaltspunkt für Einrichtungskosten bei einem kleineren Unternehmen mit einem komplexen Modell und hohen Beratungsbedarf kann man incl. der Honorare der direkt mandatierten Rechtsanwälte von maximal 2 % des Versorgungsvolumens ausgehen. Bei geringerem Beratungsbedarf wie in einem arbeitgeberfinanzierten Modell liegt man incl. der Anwaltshonorare bei  maximal 1,25 % des Versorgungsvumens. Sagt zum Beispiel ein Unternehmer seinen 12 Mitarbeitern jeweils 400.000 € insgesamt 480.000 € zu, beträgt das Gesamthonorar für die Einrichtung, von der Beratung, den Urkunden bis zur individuellen Versorgungsordnung bei 1,25 % vom Versorgungsvolumen 6.000 €. Je nach Modell ist es auch möglich und sinnvoll pro Kopf pauschalen für die Beratung und Einrichtung zu verlangen. 


5.       Beginn der laufenden Verwaltung 

Im Rahmen einer Verwaltung sind Honorare pro Mitarbeiter üblich. Die Kosten der Verwaltung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse betragen bei den meisten Unternehmen, außer sehr großen, jährlich zwischen 60,00 € und 89,00 € pro Mitarbeiter. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Mitarbeiter lediglich eine arbeitnehmerfinanzierte oder mischfinanzierte Zusage hat oder, was aus verschiedenen Gründen deutlich sinnvoller ist, eine getrennte arbeitnehmerfinanzierte Zusage und eine arbeitgeberfinanzierte Zusage. Das oben erwähnte 12 Mannunternehmen hätte jährliche Verwaltungskosten von rd. 1.100 €. Prozentuale Verwaltungskosten sind eher unüblich und überschreiten bei höheren Zusagen schnell die Schmerzgrenzen. Eine Zusage über 200.000,00 € verursacht keine doppelt so hohen Verwaltungskosten in der pauschaldotierten Unterstützungskasse wie obige Zusagen über 40.000,00 €, da der Aufwand für die Verwaltung  exakt derselbe ist. Wichtig ist lediglich, dass die Verwaltung von entsprechend zur Rechts- und Steuerberatung zugelassenen Dienstleistern erfolgt und die typischen Themen wie Betriebsprüfung, Satzungsänderungen, Jahresabschluss, Änderung und Anpassung an rechtliche Änderungen pauschal und ohne Umlagen enthalten sind. Hierauf sollte vor Unterschrift geachtet werden.  

Ausschlaggebend für die unternehmerische Entscheidung sind jedoch nicht die absoluten Kosten, sondern der Break-even-Zins, wie ihn der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e. V. Zur Beurteilung der Kostenneutralität vorgibt. 


6.       Fazit

Der Aufwand und die Kosten einer pauschaldotierten Unterstützungskasse sind bei seriösen Anbietern überschaubar und auch vor Vertragsunterzeichnung in den entsprechenden Hochrechnungen bereits zu beurteilen. Die Kosten sind auch regelmäßig günstiger als bei versicherungsförmigen Systemen

Vor Unterschrift entsprechender Verträge sollten diese genau geprüft werden.

Gerne unterstütze und berate ich Sie hierbei im Vorfeld bei Ihren Überlegungen und Entscheidungen.

Einen weiterführenden Artikel zum Beratungsablauf und den einzelnen Schritten in Zusammenfassung mit der Gründung oder Einrichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse finden Sie hier.

Ihre Liquiditätsauswirkungen oder auch den erforderlichen Zins für kostenneutrale Gestaltungen können Sie gerne mit unserem Unterstützungskassen-Rechner ermitteln.

Gerne begleite und untetstütze ich auch den gesamten Prozess bis zur Implementierung Ihrer Unterstützungskasse bzw. Ihres maßgeschneiderten Vetsorgungswerks

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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