Übernahme der Kosten der betrieblichen Altersversorgung durch den Arbeitgeber

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1. Die unterschiedlichen Systeme und Modelle in der betrieblichen Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung kann sowohl arbeitgeberfinanziert oder auch auf Basis von Entgelt-umwandlungen arbeitnehmerfinanziert ausgestaltet sein. Häufig in der Praxis sind Mischsysteme aus einem arbeitnehmerfinanzierten Beitrag und einem Arbeitgeberzuschuss.  Dieser kann abhängig sein von der Entgeltumwandlung, der Betriebszugehörigkeit, der Position des Mitarbeiters im Unternehmen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes etc. Es kann dem Mitarbeiter eine einheitliche Zusage gemacht werden oder auch getrennte Zusagen mit entsprechender Auswirkung auf die Verfallbarkeit.

2. Wer trägt die Kosten bei pauschaldotierter Unterstützungskasse, Direktzusage, Direkt-versicherung etc.?
Unabhängig davon, wer die Beiträge für die Altersversorgung aufbringt und für welchen Durchführungs-weg, stellt sich die Frage, wer die Kosten  für die Einrichtung und die laufende Verwaltung trägt.

Bei versicherungsförmigen Systemen sind die Kosten regelmäßig in den Tarifbeiträgen enthalten und mindern letztendlich teilweise erheblich das Anlagevolumen. Gerade in den ersten Jahren kommen so häufig nur 50,00 % der eingezahlten Beiträge zur Anlage. Dies ist ein Grund, weshalb Mitarbeiter versi-cherungsförmige Systeme häufig als nicht besonders attraktiv empfinden. (Siehe auch mein Rechtstipp vom 22.10.2020).

Bei unternehmerischen Systemen wie der pauschaldotierten Unterstützungskasse oder der Direktzusage werden die Kosten für die Ausgestaltung des Versorgungssystems und letztendlich auch für die Mitarbei-terberatung regelmäßig vom Arbeitgeber getragen. Diese Kostenübernahme ist auch empfehlenswert, da ein wesentlicher Punkt einer betrieblichen Altersversorgung die Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbin-dung ist und gerade durch solche attraktive Ausgestaltungen eine Alleinstellung erreicht wird, die von Mitarbeitern als höchst positiv empfunden wird.

Die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber ist also bei der Direktzusage oder der pauschaldo-tieren Unterstützungskasse der übliche Weg. Wenn ein Unternehmen beabsichtigt, für seine Mitarbeiter ein unternehmerisches System zu gestalten, beinhaltet dies somit auch regelmäßig die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber.

3. Wie hoch sind die Kosten der verschiedenen Durchführungswege pauschaldotierte Unterstützungskasse, Direktzusage, Direktversicherung etc.?
Bei Versicherungen entfallen teilweise 30 % bis 35 % des Versicherungsbeitrags auf die Kosten. Dies führt dazu, dass die Leistungen von Versicherungen für die Mitarbeiter regelmäßig sehr niedrig sind. Wenn demgegenüber der Arbeitgeber bei einem internen Durchführungsweg die relativ geringen und klar kalkulierbaren Kosten der Einrichtung und Verwaltung übernimmt (Einrichtungskosten beispielsweise in Höhe von durchschnittlich 1,00 % bis 1,60 % des Versorgungsvolumens bei einem arbeitgeberfinanzier-ten bzw. einem arbeitnehmerfinanzierten System), macht dies das System für den Arbeitnehmer inter-essant und führt so auch zu Mitarbeiterbindung und Mitarbeiterzufriedenheit in diesem Punkt.

4. "Kostenneutralität" bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse / Direktzusage möglich?
Der Arbeitgeber, der die Kosten übernimmt, kann das System der bAV auch so gestalten, dass er zwar die Kosten zunächst zahlen muss, das System selbst aber insgesamt „kostenneutral“ ist.

Um diese Vorgabe erreichen zu können, ist bei der Hochrechnung zu ermitteln, ab welchem Zins, den das Unternehmen erwirtschaften muss, Kostenneutralität entsteht. Das System selbst kann selbstver-ständlich nicht per se kostenneutral sein. Es entstehen bestimmte Kosten für Einrichtung, Verwaltung, Arbeitgeberzuschuss und den Pensionssicherungsverein, andererseits aber auch Steuervorteile. Die Zinsen, die dem Mitarbeiter zugesagt werden, müssen im Ergebnis auch erwirtschaftet werden.

Kostenneutral ist dieses System, wenn eine bestimmte Rendite mit der zur freien Verfügung stehenden Liquidität erreicht wird. Ist der Unternehmer bereit, Zuzahlungen tatsächlich zu tragen und aufzuwenden, ist ein deutlich niedrigerer Zins zur Ausfinanzierung notwendig. Vereinfacht ausgedrückt, je größer der Arbeitgeberzuschuss ist, desto höher ist die erforderliche Rendite, um diese Zuschüsse "aus dem nichts" zu erwirtschaften.

5. Wie hoch sind die Verwaltungskosten?
Verwaltungskosten sind in der pauschaldotierten Unterstützungskasse und bei der Direktzusage über-wiegend Stückkosten, d.h., es wird pro Mitarbeiter, der verwaltet wird, jährlich ein fester Betrag berech-net. Volumenabhängige Kosten sind wenig gerechtfertigt und sollten auch vermieden werden.
In unternehmerischen Systemen werden auch die Kosten der Verwaltung regelmäßig vom Arbeitgeber übernommen. Auch sie sollten bei der Berechnung, ab wann bei einem internen System Kostenneutrali-tät erreicht werden kann, berücksichtigt werden. 

In versicherungsförmigen Systemen werden diese dem Vertrag zu Lasten der Mitarbeiter entnommen. 

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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