Deutsche Biofonds AG: Kriminalpolizei verschickt Fragebogen an die Geschädigten

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Die Kriminalpoizei Nürnberg hat in dieser Woche an die geschädigten Anleger der Deutsche Biofonds AG einen Fragebogen verschickt. Das erfuhren Witt Rechtsanwälte von mehreren Mandanten, die sie wegen der Verluste durch Hydropower VI und VII betreuen.

Den betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, die Ermittlungen der Kriminalpolizei zu unterstützen und den Fragebogen ausgefüllt zurück zu senden. Er dient insbesondere der Strafverfolgung von Yaver Demir, der nach der Bewertung von Witt Rechtsanwälte in erster Linie für die Verluste der Anleger verantwortlich ist.

Witt Rechtsanwälte haben daher bereits Strafanzeige gegen Yaver Demir gestellt. Es ist offensichtlich, dass die Anleger mit falschen Behauptungen zu der Beteiligung an Hydropower VI und VII verleitet worden sind. Wie bereits berichtet werden konnte, war praktisch keine der entscheidenden Angaben zu den Vorhaben wahr. Daher kann Geschädigten nur geraten werden, zusammen mit der Rücksendung des Fragebogens ebenfalls Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen.

Die strafrechtliche Verfolgung dieses Anlageskandals ist dringend notwendig, sie wird den Geschädigten aber ihr Geld nach Einschätzung von Witt Rechtsanwälte nicht zurückbringen. Es wurden daher bereits etliche Klagen auf Schadensersatz gegen verschiedene Personen erhoben. Das Landgericht Nürnberg Fürth will allein im Juli 2016 über acht Klagen von Witt Rechtsanwälte verhandeln.

Geschädigte der Deutschen Biofonds AG sollten sich daher umgehend über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren. Witt Rechtsanwälte stehen dafür gerne zur Verfügung und prüfen auch die Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München


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